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EUROPA/589: 'Fit for 55' - Strengere Regeln für die Treibhausgasemissionen in der EU (EP)


Europäisches Parlament

Pressemitteilung 10. November 2022

'Fit for 55':
Strengere Regeln für die Treibhausgasemissionen in der EU


• EU-Staaten müssen Treibhausgasemissionen nach einem strengeren Zeitplan reduzieren

• Weniger Möglichkeiten, Emissionszertifikate zu übertragen, zu leihen und zu speichern

• Mehr Transparenz: Informationen über nationale Maßnahmen müssen veröffentlicht werden


Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, in der EU bis 2030 40% statt wie bisher 30% weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990.

Der Handel mit Emissionszertifikaten soll transparenter und strenger reguliert werden.

Zu Beginn der UN-Klimakonferenz COP27 in Ägypten erzielten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates am Dienstagabend eine vorläufige Einigung über die Reform der Lastenteilungsverordnung. Diese legt verbindliche jährliche Treibhausgasziele für die EU-Mitgliedstaaten fest und umfasst derzeit etwa 60% der EU-Emissionen.

Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, das verbindliche Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf EU-Ebene von 30% auf 40% gegenüber dem Stand von 1990 anzuheben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Länder ihre Treibhausgasemissionen reduzieren, wobei die Ziele zwischen 10% (Bulgarien) und 50% (Deutschland) Reduktion liegen. Die Ziele für jeden Mitgliedstaat [1] berechnen sich aus dem Pro-Kopf-BIP und der Kosteneffizienz.

Zeitplan für die Ziele der Mitgliedsstaaten

Um diese ehrgeizigeren nationalen Reduktionsziele zu erreichen, muss jeder Mitgliedstaat jedes Jahr erneut sicherstellen, dass sein jährlicher Anteil an Treibhausgasemissionen nicht überschritten wird.

Flexibilität für Mitgliedsstaaten

In der Vereinbarung wurde ein Gleichgewicht gefunden, zwischen der notwendigen Flexibilität, welche die EU-Staaten benötigen um ihre Ziele zu erreichen und einen gerechten und sozial fairen Übergang für alle zu gewährleisten und der Notwendigkeit, Schlupflöcher zu schließen, um eine Unterminierung des EU-Klimagesetzes zu verhindern.

Dies wurde erreicht, indem die Möglichkeiten zur Übertragung, zur Verleihung und zum Speichern von Emissionszertifikaten wie folgt eingeschränkt wurden:

  • Übertragung von Zertifikaten: Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Zertifikate mit anderen Mitgliedstaaten zu handeln, wird für 2021-2025 auf 10% begrenzt. Für 2026-2030 liegt die Obergrenze bei 15%. Alle Erlöse aus diesem Handel sollten für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.
  • Verleihen von Zertifikaten: Die Mitgliedstaaten können im Zeitraum 2021-2025 maximal 7,5% der Zertifikate aus dem Folgejahr leihen, um sie für Jahre zu verwenden, in denen ihre Emissionen über dem jährlichen Limit liegen. Für 2026-2030 beträgt die Obergrenze 5%. Ansparen von Zertifikaten: In Jahren, in denen die Emissionen niedriger sind, können die Mitgliedstaaten Emissionen für das folgende Jahr ansparen. 75% der jährlichen Emissionszuteilung im Jahr 2021 können angespart und später verwendet werden. Für 2022-2029 wären dies 25%.
  • Reserve: Die Mitgliedstaaten erhalten keine zusätzlichen Zertifikate mehr über die so genannte zusätzliche Reserve, da dies abgeschafft wird.
Mehr Transparenz

Um die Mitgliedstaaten besser zur Rechenschaft ziehen zu können, wird die Kommission, wie vom Parlament gefordert, Informationen über nationale Maßnahmen in leicht zugänglicher Form veröffentlichen.

Zitat

Nach der Einigung sagte die Berichterstatterin Jessica Polfjärd [2] (EVP, SV): "Mit der heute erzielten Einigung gehen wir einen großen Schritt nach vorne bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU. Die neuen Regeln für nationale Emissionssenkungen stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten und dass bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Damit können wir auf der COP27 ein klares Signal setzen, dass die EU es ernst meint mit ihrer Rolle als globaler Champion für eine wettbewerbsfähige und effiziente Klimaagenda."

Nächste Schritte

Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung formell genehmigen.

Hintergrund

Die Lastenverteilungsverordnung legt nationale Ziele für die Reduzierung von Emissionen aus dem Straßenverkehr, der Beheizung von Gebäuden, der Landwirtschaft, kleinen Industrieanlagen und der Abfallwirtschaft fest. Ihre Überarbeitung ist Teil des Pakets "Fit for 55 in 2030"[3], mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 senken will, wie es das Europäische Klimagesetz [4] vorsieht.

REF: 20221107IPR49205

Weitere Informationen

Merkblatt zu den Verfahrensschritten
https://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/0200(COD)&l=en

EP-Hintergrundinformationen - 'Fit for 55 package'
https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_BRI(2022)733513

EP-Multimedia-Center - 'European Green Deal'
https://multimedia.europarl.europa.eu/de/package/european-green-deal_17506

Links:
[1] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:bb3257a0-e4ee-11eb-a1a5-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF
[2] https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197404/JESSICA_POLFJARD/home
[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_3541
[4] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210621IPR06627/eu-klimagesetz-abgeordnete-billigen-einigung-uber-klimaneutrale-eu-bis-2050

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Quelle:
Europäisches Parlament
Pressemitteilung, 10.11.2022
Pressereferat in Deutschland:
presse-berlin@europarl.europa.eu
Internet: www.europarl.europa.eu

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 11. November 2022

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