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FINANZEN/219: EU-Kommission will Investitionen in nachhaltige Bahnen lenken (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 24.05.2018 / Politik & Recht

EU-Kommission will Investitionen in nachhaltige Bahnen lenken


Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihre Gesetzesinitiative für eine Verordnung über ein nachhaltiges Finanzwesen vorgestellt. Der WWF begrüßte die Pläne.

Der Vorschlag enthält die folgenden Maßnahmen:

• Einheitliches EU-Klassifikationssystem ("Taxonomie"): Anhand von Kriterien soll bestimmt werden, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Die Kommission will schrittweise erarbeiten, welche Tätigkeiten als "nachhaltig" gelten. Eine Sachverständigengruppe soll sie dabei beraten.

• Investorenpflichten: Die Verordnung soll Klarheit darüber bringen, wie institutionelle Anleger, zum Beispiel Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Anlageberater, die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen sollen. Die Vorschriften sollen durch delegierte Rechtsakte präzisiert werden, die die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird. Zudem sollen alle institutionellen Anleger künftig nachweisen, inwieweit ihre Investitionen den ESG-Zielen entsprechen. Sie sollen auch offenlegen, in welcher Weise sie ihren Pflichten nachkommen.

• Referenzwerte für geringe CO2-Emissionen: Ein Referenzwert für geringe CO2-Emissionen ("Dekarbonisierungsvariante" von Standardindizes) sowie ein Referenzwert für positive CO2-Effekte sollen eingeführt werden. Der Referenzwert für geringe CO2-Emissionen würde auf einem Standard-Referenzwert für "Dekarbonisierung" beruhen. Der Referenzwert für positive CO2-Effekte würde es ermöglichen, ein Investitionsportfolio besser an dem im Klimaabkommen von Paris festgelegten 2 Grad-Ziel auszurichten.

• Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit: Die Kommission hat diesbezüglich eine Konsultation eingeleitet. Geklärt werden soll die Frage, wie sich ESG-Aspekte am besten in die Beratung von Privatkunden durch Wertpapierfirmen und Versicherungen integrieren lassen. Der Kommissionsvorschlag wird im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an das EU-Parlament und den Rat der EU übermittelt. Noch vor der Europawahl 2019 soll das Legislativverfahren abgeschlossen sein.

Das europäische Büro des WWF lobte die Vorschläge als "erste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit". Investitionen in nachhaltige Entwicklung würden damit angekurbelt. Der Ball liege nun im Spielfeld der EU-Abgeordneten und der EU-Mitgliedstaaten, um die Pläne der Kommission weiter zu stärken. [aw]



Pressemitteilung der EU-Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3729_de.htm

Reaktion WWF EU
http://www.wwf.eu/?uNewsID=328310

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Quelle:
EU-News, 24.05.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

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