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GENTECHNIK/019: Wo Gentechnik drin ist, muss dies auch draufstehen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 25.07.2018 / Landwirtschaft & Gentechnik

Wo Gentechnik drin ist, muss dies auch draufstehen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass das EU-Gentechnikrecht auch für neue gentechnische Verfahren - etwa die sogenannte Genschere - gilt. Damit ist für Lebensmittel, die durch diese Methoden verändert wurden, eine Risikobewertung und Kennzeichnung erforderlich.

Durch das Grundsatzurteil wird verhindert, dass mit neueren Methoden genmodifizierte Lebensmittel ungekennzeichnet in die Supermärkte gelangen. Neuere Verfahren der sogenannten gezielten Mutagenese fielen unter die geltenden EU-Regeln, erklärte das EuGH in Luxemburg (Rechtssache C-528/16). Für Lebensmittel, die etwa durch Genome Editing verändert wurden, gilt die Kennzeichnungspflicht. Pflanzen, die durch die neuere Art der Mutagenese erzeugt wurden, müssen auf ihre Sicherheit geprüft werden, bevor sie für den Markt zugelassen werden.

Die Luxemburger Richter mussten sich mit dem Fall befassen, den ein französisches Gericht an sie verwiesen hatte. Die Frage war, ob die 18 Jahre alten EU-Regeln für neue gentechnische Verfahren gelten, auch wenn dabei kein fremdes Erbgut in Pflanzen oder Tiere eingesetzt wird. Die EU-Richtlinie von 2001 definiert gentechnisch veränderte Organismen als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Für ältere Mutageneseverfahren - etwa Zufallsmutationen auf natürliche Art oder durch den Einsatz von Chemie - gelten Ausnahmen.

Französische Verbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass mit den neueren Mutageneseverfahren gezielte Mutationen in Genen möglich seien, welche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation in großen Teilen. Durch die neuen Mutageneseverfahren ließen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus, erklärten sie. Der EuGH-Entscheid stellt den EU-Ländern frei, weitergehende Regelungen zu treffen.

Undine Kurth, Vizepräsidentin des Deutschen Naturschutzrings, bezeichnete das Urteil als großen Erfolg auf europäischer Ebene, das den Schutz von Umwelt und Gesundheit über wirtschaftliche Interessen stelle. "Die immer wieder auftretenden unbeabsichtigten Effekte dieser Genome Editing Verfahren stehen im offenen Widerspruch zur Behauptung einer sicheren Technologie. Als sicher kann nur gelten, dass einmal in die Natur entlassene Organismen nicht wieder zurückgeholt werden können. Das verpflichtet die Politik zur sorgfältigen Abwägung, welcher Nutzen dieses Risiko überhaupt rechtfertigen kann", betonte sie.

Aus Anlass des heutigen Urteils forderten Anfang Juli zahlreiche Entwicklungs-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen in einer gemeinsamen Resolution, die neuen gentechnischen Verfahren nach dem Gentechnikrecht zu regulieren. [mbu]


EuGH-Entscheid
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180111de.pdf

Gemeinsame Resolution
https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/180703_resolution_neue_gentechnik.pdf

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Quelle:
EU-News, 25.07.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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