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LÄRM/147: "Helmut Schmidt"-Airport - 2018 erneut ein Malusjahr (BAW)


BAW - Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein - Pressemitteilung, 7. Januar 2019

"Helmut Schmidt" - Airport: 2018 erneut ein Malusjahr


Nach Auswertungen der Bürgerinitiativen für mehr Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) gehört auch das Jahr 2018 erneut zu den Malusjahren in der jüngeren Vergangenheit des Luftverkehrs in Hamburg. Entgegen der allzu positiven Meldungen des kommerziellen Flughafenbetreibers (FHG) fällt die Belastungsbilanz der BAW deutlich schlechter aus.

Im zurück liegenden Jahr fand die Nachtflugbeschränkung lediglich in 53 von 365 Nächten Beachtung. Dies entspricht einer Regel-Beachtungsquote von minimalen 14,5 Prozent. Im Vorjahr (2017) waren es noch 66 Nächte (18,1 Prozent) ohne Starts und Landungen nach 23 Uhr; davor (2016) noch 74 Nächte (20,3 Prozent) - der Negativtrend setzt setzt sich ungebremst fort.

Im Jahr 2018 gab es am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen insgesamt 1.191 nächtlich verspätete Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern außerhalb der offiziellen Betriebszeit, d.h. nachts zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Dies sind nochmals 131 Flüge (bzw. 12 Prozent) mehr als im Jahr 2017, dem bisherigen Malusjahr. Insgesamt fanden in 2018 nach 23 Uhr 266 Starts sowie 925 Landungen entgegen der bestehenden Nachtflugbeschränkung statt. Im Ergebnis, was die Anzahl an Landungen angeht, das seit Jahren schlechteste und was die Anzahl an Starts angeht, das zweitschlechteste Jahr.

Seit der Kontingentierung im Jahr 1998 wird Jahr für Jahr 34.000 bis 66.400 Flugbewegungen "Lärmreserve" vorgehalten. Dies stellt eine unzulässige Bevorratungserlaubnis dar - das Fluglärmkontingent erweist sich insoweit als "fliegender Lärmteppich", eine schützende Steuerungswirkung fehlt in Gänze!

In aufsteigender Reihung des jährlichen Fluglärmteppichs wird deutlich, dass - entgegen der Falschbehauptung der FHG, es bestände eine annähernd konstante Lärmkontur, da die Fluggäste in immer modernere und leisere Flugzeuge steigen würden - zu Beginn des Jahrtausends (2001-2004) die Größe des Fluglärmteppichs mit 11,2-11,9 km² wesentlich kleiner war als in den drei letzten Jahren. Die Jahre 2016-2018 stellen mit einem Fluglärmteppich von 14,0-14,7 km² die (bisher) drei lautesten Jahre des Jahrtausends dar. Dieses Missverhältnis zeigt sich auch darin, als dass selbst das Jahr 2007 - das mit 173.500 Starts und Landungen bisher flugverkehrsreichste Jahr - erst an vierter Stelle der Lärmrangliste steht. Dies bedeutet, dass vor 10 Jahren mit deutlich mehr Flugbewegungen (15.000-16.500 zusätzliche Starts und Landungen) weniger Fluglärm produziert wurde.

Mit dieser Erkenntnis kann dann auch die FHG-Aussage "von August bis Oktober 2018 konnte die Anzahl der Flugbewegungen des Airbus-Typs "neo" in Hamburg um fast 80 Prozent gegenüber 2017 gesteigert werden" ins rechte Licht gerückt werden. Der Anteil der etwas weniger lärmenden Flugzeuge der "Neo-Generation" am Gesamt-Flugverkehrsaufkommen am "Helmut-Schmidt-Airport" stieg von 0,9% im Jahr 2017 auf 1,6% im Jahr 2018. Im eigentlichen Sinn (d.h. dem physikalischen) ein Quantensprung des Fluglärmschutzes!

"Offiziell unterliegt die Kontrolle der Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung, also Nachtflugbeschränkung sowie Bahnbenutzungsregelung, der Hamburger Umwelt- sowie Wirtschaftsbehörde. Beide haben die Pflicht, im Falle von Missachtungen der Schutzbestimmungen zielgerichtete Sanktionen auszusprechen. Während die Umweltbehörde bei der Ahndung der Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkung auf einem guten Weg zu sein scheint, verweigert die Wirtschaftsbehörde bisher jegliche Kontrolle. Dass sie hierzu als planfeststellende Behörde jedoch verpflichtet ist, ignoriert sie. Und der Hamburger Senat lässt dies einfach durchgehen. Die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird den betriebswirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft und einer fehlgeleiteten Wirtschafts- und Standortpolitik bedingungslos untergeordnet. Die gesundheitspolitischen Schutzaspekte werden dabei bewusst ausgeblendet", kritisiert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW).

www.nachts-ist-ruhe.de

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Quelle:
Pressemitteilung, 07.01.2019
BAW Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz
in Hamburg und Schleswig-Holstein
Bilenbarg 21, 22397 Hamburg
E-Mail: presse@baw-fluglärm.de
Internet: www.baw-fluglaerm.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2019

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