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LUFT/475: Elf EU-Mitgliedstaaten über international festgelegten Emissionsgrenzen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 02. August 2012 / Emissionen

Elf EU-Mitgliedstaaten über international festgelegten Emissionsgrenzen



Aus einem am Montag veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) geht hervor, dass elf EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die international festgelegten Emissionsgrenzen luftverunreinigender Stoffe im Jahr 2010 überschritten haben.

Im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) setzt das Göteborg-Protokoll die Emissionsobergrenzen für Stickstoffoxid (NOx), nicht methanhaltige flüchtige organische Verbindungen (NMVOCs), Ammoniak (NH3) und Schwefeloxide (SOx) fest. Diese Stoffe können zu Atembeschwerden führen und sind mitverantwortlich für sauren Regen sowie Eutrophierung. Straßenverkehr, Haushalte, Kraftwerke, Landwirtschaft und bestimmte Industrien tragen erheblich zu diesen gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen bei.

Dänemark und Spanien überschritten im Jahr 2010 drei der vier Obergrenzen (NOx, NMVOCs und NH3, Deutschland zwei (NOx und NMVOCs) und Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Österreich jeweils eine (NOx bzw. NH3). Insgesamt konnte der Ausstoß luftverunreinigender Stoffe in den letzten zwei Jahrzenten jedoch gesenkt werden. So sanken die Emissionen von Schwefeloxiden um 82 Prozent zwischen 1990 und 2010, von Kohlenstoffmonoxid um 62 Prozent, von NMVOCs um 56 Prozent, von Stickstoffoxiden um 47 Prozent und von Ammoniak um 28 Prozent.

Die Ziele des Göteborg-Protokolls wurden für die EU in der Richtlinie für nationale Emissionshöchstmengen (NEC) übersetzt, die die Vorgaben in manchen Emissionsgrenzen noch übersteigt. Kürzlich veröffentlichte die EEA hierzu einen Bericht (siehe: http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/emissionen/1592-luft-schlechter-als-standards-erlauben). In Zukunft soll auch Feinstaub in der Größe von 2,5 Mikrometern zu den vom Göteborg-Protokoll geregelten Emissionen gehören, wie im Mai entschieden wurde. [lr]

Meldung der EEA (engl.)
http://www.eea.europa.eu/highlights/eleven-member-states-exceed-air?&utm_campaign=eleven-member-states-exceed-air&utm_medium=email&utm_source=EEASubscriptions
Bericht der EEA (engl.)
http://www.eea.europa.eu/publications/eu-emission-inventory-report-1990-2010

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Quelle:
EU-News, 02.08.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2012