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LUFT/520: BUND-Erfolg bei Klage Luftreinhaltung (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 6. November 2014

Klares Urteil: Senat muss mehr für Luftreinhaltung und Lebensqualität tun

Verwaltungsgericht verurteilt Hansestadt zu weiteren Maßnahmen für bessere Luft / BUND Hamburg und Anwohner erfolgreich



Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute die Stadt Hamburg verurteilt, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung durchzuführen. Damit folgt das Gericht einer Klage des BUND Hamburg und eines Anwohners.

In Hamburg leben mehr als 200.000 Menschen in Stadtteilen, in denen die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickoxide deutlich überschritten werden. Die Stadt musste eingestehen, dass die Grenzwerte allenfalls nach 2020 eingehalten werden können. Hauptursache ist neben den Schiffsemissionen der LKW- und PKW-Verkehr in den Straßenschluchten Hamburgs.

"Dies ist ein guter Tag für die Lebensqualität in Hamburg. Der Senat ist jetzt verurteilt, für bessere Luft in Hamburg zu sorgen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND hofft, dass der Senat dieses Urteil akzeptiert und die überfälligen Maßnahmen endlich in den Luftreinhalteplan aufnimmt und schnellstmöglich durchführt. Ein langer Instanzenweg, ohne dass etwas passiert, wäre sicher nicht im Sinne derjenigen Hamburger, die in den betroffenen Stadtteilen seit Jahren einer gesundheitsschädlichen Belastung ausgesetzt sind.

Es gibt nach Einschätzung des BUND Hamburg einen breiten Instrumentenmix, der zu einer Reduzierung der Luftschadstoffbelastung führen kann. Dazu gehört u. a. die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen, die konsequente Verbesserung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV, die Einführung einer weiterentwickelten Umweltzone sowie eine beschleunigte Optimierung des öffentlichen Fuhrparks und der Busflotte der Hamburger Hochbahn.

Die Stadt sollte auch aus einem anderen Grund keinen langwierigen Rechtsstreit anstrengen, sondern wirksame Maßnahmen zu ergreifen. So hat die EU-Kommission erst Ende September 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren (EU-Pilotverfahren Nr. 6685/14/ENVI) eingeleitet und die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, "zusätzliche Maßnahmen" zur Luftreinhaltung für die Gebiete zu benennen, in denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. Dazu gehört auch der Ballungsraum Hamburg. Diese Vorschläge müssen bis Ende des Jahres in Brüssel vorliegen.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 29/14, 06.11.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014