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LUFT/543: Entscheidung zur Luftqualität in Europa - Chance für saubere Luft ergreifen (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 26. Oktober 2015

Entscheidung zur Luftqualität in Europa: Chance für saubere Luft ergreifen

EU-Parlament entscheidet über Weichenstellung für saubere Luft - Deutsche Umwelthilfe fordert wirksame Revision der Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen - Methan- und Ammoniakgrenzwerte müssen in NEC-Richtlinie bestätigt werden


Berlin, 26.10.2015: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) appelliert an alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sich für eine wirksame Novellierung der EU-Gesetzgebung zur Luftreinhaltung einzusetzen. Am Mittwoch, 28.10.15, werden die Parlamentarier über die Vorschläge zur Revision der Richtlinie über Emissionshöchstmengen (National Emission Ceiling Directive, NECD) abstimmen.

Luftverschmutzung ist nach wie vor das größte Umweltproblem in Europa. Mehr als 90 Prozent der städtischen Bevölkerung in Europa sind täglich einer gesundheitsgefährdenden Luftbelastung ausgesetzt. Pro Jahr führt die verschmutzte Atemluft zu tausenden vorzeitigen Todesfällen. Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfall- und Energiewirtschaft sind die wesentlichen Quellen für die Schadstoffe Stickstoffoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak, Methan, Quecksilber und Ruß. Die NECD legt wichtige Zielmarken für die Luftqualität in Europa fest.

"Die EU-Abgeordneten haben die Chance, aber auch die Verantwortung, mit diesem Gesetz die Weichen für die Luftqualität in Europa auf Jahrzehnte zu stellen und maßgebliche Entscheidungen für den Umweltschutz zu treffen", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir fordern die Abgeordneten daher auf, sich am 28.10.2015 mit ihrer Stimme für saubere Luft einzusetzen."

Die in der heute geltenden Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten für das Jahr 2020 und sollen im Rahmen der Revision weiterentwickelt werden. Die DUH fordert, dass sich die Abgeordneten im EU-Parlament für verbindliche und ambitionierte Minderungsziele für das Jahr 2030 aussprechen. Dazu zählt auch ein Minderungsziel für Methan, einem Vorläuferstoff von gesundheitsschädlichem bodennahem Ozon. Nach Ansicht der DUH muss außerdem für alle Schadstoffe ein verpflichtendes Zwischenziel für das Jahr 2025 ergänzt werden.

Besonders umstritten im aktuellen Gesetzgebungsprozess sind unter anderem die geplanten Vorgaben zur Minderung von Methan und Ammoniak. "Die EU-Parlamentarier dürfen sich nicht zum Handlanger der Agrarlobby machen lassen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollte die Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft im Vordergrund stehen. Dies lässt sich mit Minderungszielen für Ammoniak und Methan erreichen, die als Vorläuferstoff für Feinstaub und Ozon im Fokus der Luftreinhaltepolitik stehen sollten", sagt Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH. "Für den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von wirksamen Minderungszielen weiter aufzuschieben."

Weitere Informationen zur NEC-Richtlinie sowie alle Forderungen der DUH finden Sie unter:
http://www.duh.de/5118.html

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 26.10.2015
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2015

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