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LUFT/597: Emissionen - EU fordert saubere Luft vor Gericht ein (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 17.05.2018 / Emissionen

EU fordert saubere Luft vor Gericht ein


Die EU wird Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten wegen ständiger Überschreitung der Luftqualitätswerte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das kündigte Umweltkommissar Karmenu Vella am Donnerstag in Brüssel an.

Die Regierungen der betroffenen Staaten konnten die EU-Kommission nicht davon überzeugen, in absehbarer Zeit für saubere Luft in ihren Städten sorgen zu können. Neben Deutschland müssen sich auch Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien und Großbritannien bald vor dem Europäischen Gerichtshof erklären. Die Länder überschreiten seit Jahren die Grenzwerte für Stickstoff beziehungsweise Feinstaub in der Luft. Nun ist der Kommission der Geduldsfaden gerissen: "Die Mitgliedstaaten, die wir heute vor Gericht bringen, haben in den letzten zehn Jahren genug 'letzte Chancen' erhalten, um die Situation zu verbessern. Ich bin davon überzeugt, dass die heutige Entscheidung schneller zu Verbesserungen für die Bürger führen wird", erklärte Vella.

Der Kommissar hatte Ende Januar mit Gerichtsverfahren gegen neun Luftsünder-Staaten gedroht, falls diese ihm nicht plausibel darlegen könnten, wie die Luftqualität deutlich verbessert werden könne (siehe EU-Umweltnews vom 30.01.[1]). Nur Tschechien, Spanien und die Slowakei konnten die Kommission mit ihren Maßnahmenpaketen überzeugen und bleiben deshalb von einem Verfahren verschont.

Margherita Tolotto, Luftqualitätsexpertin beim Europäischen Umweltbüro, ist zufrieden mit der Entscheidung der Kommission: "Jeder in Europa hat das gleiche Recht auf saubere Luft. Wenn nationale Regierungen den EU-Schutz nicht liefern, ist es richtig, dass die Europäische Kommission einspringt, um uns vor der Luft, die wir atmen, zu schützen."

Auch die Umweltrechtsorganisation ClientEarth begrüßt den Schritt, zeigt sich aber enttäuscht darüber, dass sich drei Staaten trotz ständiger Überschreitung der Grenzwerte nicht vor Gericht verantworten müssen. ClientEarth Anwalt Ugo Taddei fordert, keine Ausnahmen für einzelne Staaten zu machen: "Es gibt keine Bürger der ersten und zweiten Klasse: Alle Europäer haben das Recht, saubere Luft zu atmen".

Neben den Ankündigungen der Gerichtsverfahren schlug die Kommission außerdem Maßnahmen vor, mit denen Luftqualitätsgrenzwerte, nationale Emissionsreduktionsziele und Emissionsstandards für Hauptursachen von Luftverschmutzung eingehalten werden können. [km]



Pressemitteilung EU
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3450_en.htm

Reaktion EEB
https://metamag.org/2018/05/17/breaking-eu-governments-in-the-dock-after-air-quality-breaches-on-a-continental-scale/

Reaktion ClientEarth
https://www.clientearth.org/european-commission-legal-action-on-air-pollution-welcome-but-late/

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-emissionen/eu-kommission-reisst-der-geduldsfaden-bei-notorischen-luftverschmutzern/

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Quelle:
EU-News, 17.05.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2018

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