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MELDUNG/133: Baumschutz in Brandenburg nicht ausreichend (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 9. Dezember 2011

NABU: Baumschutz in Brandenburg nicht ausreichend

Nach Auslaufen der Landes-Baumschutz-VO "weiße Flecken" im Land
Überarbeitete "Hinweise zum Baumschutz" online / Hilfestellung für Bürger und Gemeinden


Sei es der Straßenbaum vor der Haustür, die Allee an der täglich durchfahrenen Landstraße oder die alte Linde auf dem Marktplatz. Welche Bedeutung Bäume für die Menschen haben, erfährt der NABU nahezu täglich in seiner Arbeit. Werden Bäume gefällt oder aber durch radikale Schnittmaßnahmen verunstaltet, wenden sich Bürger hilfesuchend an den Naturschutzverband. Mit dem Auslaufen der Landesbaumschutzverordnung Ende 2010 wurde die Verantwortung auf Landkreis- und Gemeindeebene verlagert. Nach nunmehr einem Jahr haben viele Gemeinden und einige Landkreise in Brandenburg immer noch keine gesetzlichen Regelungen zum Baumschutz getroffen und werden dies, so die Befürchtung des NABU, auch nicht tun.

"Das", so Katharina Weinberg, Geschäftsführerin des NABU Landesverbandes, "ist zum einen bedingt durch fehlende personelle Kapazitäten, zum anderen werden Baumschutzsatzungen auf Landkreis- und Gemeindeebene als wirtschaftlich kontraproduktiv betrachtet. Darüber hinaus ist die Gemeindeebene als Regelungsebene in diesem Zusammenhang nicht ausreichend, da hier nur der beplante Innenbereich abgedeckt wird."

Als Hilfestellung für Bürger und Gemeinden, die sich im Baumschutz engagieren wollen, hat der NABU Brandenburg "Hinweise zum Baumschutz" erarbeitet und jetzt die neu überarbeitete Fassung (Stand Oktober 2011) ins Internet gestellt. Unter www.NABU-Brandenburg.de erfährt der Leser, in welchen Gemeinden und Landkreisen es inzwischen Baumschutzsatzungen gibt, welchen Schutzstatus beispielsweise Allee- oder Streuobstbäume genießen und wann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Aufgeführt ist auch, was Bürger gegen die drohende Fällung vorbeugend tun können und welche Mitwirkungsrechte eigentlich Naturschutzverbände haben.

Hilfreich, zum Beispiel für geplante Ersatzpflanzungen, dürfte auch die Liste der einheimischen Gehölze, eine Muster-Satzung sowie die Link-Liste, die zu den dem NABU bekannten Satzungen Brandenburgs führt, sein.

Für die fortlaufende Aktualisierung der Link-Liste bittet der NABU um Unterstützung: Links zu neuen Baumschutzsatzungen der Gemeinden können an info@NABU-Brandenburg.de gesendet werden.


Hintergrund:

In letzter Zeit haben sich die gesetzlichen Regelungen zum Baumschutz geändert. So trat im Sommer 2004 die Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg in Kraft, die von vornherein bis Ende 2009 befristet war. Diese Befristung wurde um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert. Der NABU Brandenburg engagierte sich bereits 2004 gegen die Landesbaumschutzverordnung, die unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" zu einer wesentlichen Lockerung der Schutzbestimmungen führte.

Direktlink:
http://brandenburg.nabu.de/naturschutz/gehoelzschutz/14401.html

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Quelle:
Pressedienst, 09.12.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2011