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MASSNAHMEN/159: BUND begrüßt Förderprogramm zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 3. Mai 2010

BUND begrüßt Förderprogramm zur Innenentwicklung

Land muss Anstrengungen verstärken - Verbindliche Vorgaben für Kommunen nötig


Stuttgart. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, lobt das heute von Umweltministerin Tanja Gönner aufgelegte Zwei-Millionen-Euro-Sonderprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. "Der Innenentwicklung gehört die Zukunft. Lebendige Innenstädte und Dorfkerne, wiederbelebte alte Gewerbe- und Industriegebiete und der Verzicht auf neue Baugebiete auf der grünen Wiese sind die Basis für eine zukunftsfähige kommunale Entwicklung", kommentiert die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Die Bevölkerungszahlen seien mittelfristig in weiten Teilen des Landes rückläufig. "Eine weitere Zersiedlung der Gemeinden ist nicht nur ökologisch, sondern auch sozial und wirtschaftlich unverantwortlich", analysiert Dahlbender. Die Folgekosten neuer Baugebiete durch die technische Infrastruktur wie Wasser und Abwasser, die Verkehrserschließung und die soziale Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen seien künftig für die Gemeinden nicht mehr bezahlbar.

"Das Förderprogramm des Landes ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung - es darf aber den Blick auf notwendige gesetzliche Rahmenbedingungen nicht verstellen", betont die BUND- Landesvorsitzende. Nach wie vor sei es einfacher für die Gemeinden, neue Flächen zu verbrauchen, statt die Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. "Die kommunale Praxis braucht deshalb verbindliche gesetzliche Vorgaben des Landes zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden", fordert Dahlbender. So müssten endlich bei jeder Entscheidung über neue Baugebiete alle Investitions- und Folgekosten verpflichtend berücksichtigt werden. Auch müsse die Regionalplanung konsequent die Flächenentwicklung steuern und gegenüber den Gemeinden auch durchgesetzt werden können. Das Beispiel des Regionalverbands Stuttgart zeigt, dass dies trotz kommunaler Planungshoheit möglich ist.


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Quelle:
Presseinformation, 3. Mai 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2010