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POLITIK/1025: Anhörung zur Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 19. April 2010

Hamburger Naturschutzgesetz
NABU: Naturschutzfeindlichkeit wird zur Investitionsbremse

Wirtschaftsanwalt gibt Umweltverbänden recht


Bei der Anhörung zur Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes im Umweltausschuss der Bürgerschaft am 15. April waren sich die Juristen einig, dass die Bürgerschaft die bundesrechtliche Regelung, nach der Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden oder aber zu kompensieren sind, nicht verletzen darf, teilt heute der NABU Hamburg mit. Strittig blieb lediglich, ob die generellen Einschränkungen der Hamburger Gesetzesvorlage zu einer "erheblichen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft" führen könnten.

"Statt dem Naturhaushalt Priorität zu geben, wie es zur Bekämpfung des Artensterbens angemessen wäre, sucht die Hafenlobby eine Lösung, mit der sie so wenig wie möglich Naturschutz betreiben muss", kritisiert Alexander Porschke, Erster Vorsitzender des NABU Hamburg. "Dabei müssten die Verfahrensverzögerungen zur Elbvertiefung und zur Moorburgtrasse deutlich genug gemacht haben, dass sich der Schutz der Natur nicht mehr einfach übergehen lässt. Die Naturschutzfeindlichkeit wird so auch zur Investitionsbremse für die Wirtschaft."

Bei der Anhörung erkannte ausgerechnet ein Jurist der Hafenwirtschaft, Prof. Dr. Ewer, dass unhaltbare Einschränkungen des Bundesrechtes zu langwierigen Prozessen und Investitionsverzögerungen führen würden. Zum Regelungsvorschlag der Regierungsfraktionen hielten sich die Juristen aber eine Hintertür auf, indem sie angaben, die tatsächlichen Beeinträchtigungen, die mit der Regierungsvorlage als "unerheblich" eingestuft werden sollen, nicht zu kennen. Der NABU Hamburg fordert deshalb die Bürgerschaftsabgeordneten auf, sich am Bubendeyufer selbst ein Bild von den Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu machen. Dort gibt es innerhalb der 40m-Zone vom bebauten Ufer eine über 700 m lange Allee aus über 250 Pappeln, Weiden, Eschen und Eichen, die gegenüber von Övelgönne einen besonders markanten Punkt in der Landschaft darstellt. Die Bäume haben bis zu einem Meter Durchmesser und bieten z.T. wertvolle Höhlen für Vögel und Fledermäuse. Nester, Höhlen und Gesang von Blaumeisen, Buchfink, Rabenkrähen, Stieglitz und Zilpzalp wurden allein an diesem Wochenende dort festgestellt. Unter einer Pappel befindet sich ein bewohnter Fuchsbau. In sechs der Bäume gibt es einen botanisch interessanten Bestand der seltenen und gefährdeten Laubholzmistel (Viscum album ssp. album).

Da sich die Pappelreihe jedoch überwiegend in dem Streifen befindet, der laut des neuen Hamburger Naturschutzgesetzes durch 40 m Abstand vom verbauten Ufer der Elbe gebildet wird, soll ihre vollständige Beseitigung keine "erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft" mehr sein. "Mit dieser Regelung will sich die Hafenwirtschaft von dem Aufwand befreien, der zum Ersatz der Baumreihe getrieben werden müsste", ist der NABU-Chef empört. "Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Hamburg und Eurogate für den geplanten Central Terminal Steinwerder 650 Millionen Euro investieren wollen, ist der Versuch, gerade beim Naturausgleich sparen zu wollen, besonders grotesk." Der NABU ist überzeugt davon, dass er auch vor Gericht die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Investitionsvorhaben CTS nachweisen kann, so dass nach den vermeidbaren Verzögerungen am Ende doch der Naturverlust zu kompensieren sein wird.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 50, 19.04.2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hamburg
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Tel.: Tel. 040/69 70 89-12, Fax 040/69 70 89-12-19
E-Mail: NABU@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2010