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POLITIK/977: Bundesrat - Reform des Umweltrechts abgeschlossen, Zergliederung verhindert (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 10. Juli 2009 - Gesetze/Bundesrat

Bundesrat: Reform des Umweltrechts abgeschlossen

Gabriel: "Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindert"


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die abschließende Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts begrüßt. "Nachdem das Umweltgesetzbuch im Februar dieses Jahres am Widerstand aus CSU und CDU gescheitert ist, drohte eine weitere Zersplitterung des Umweltrechts in 16 Länderrechte. Das ist nun erfolgreich abgewendet", sagte Gabriel. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird jetzt ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. "Es ist gelungen, das Umweltrecht in Deutschland stärker zu vereinheitlichen und zugleich zu verhindern, dass das Niveau im Umwelt- und Naturschutz gesenkt wird. Das ist ein erheblicher Fortschritt", so der Bundesumweltminister.

Im Naturschutz wird das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, abgelöst. Im neuen Naturschutzgesetz gilt bundesweit: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen in natura auch wieder kompensieren. Davon darf nur abgewichen werden, wenn diese so genannte Realkompensation nicht möglich ist.

Im Wasserrecht können nun ebenfalls erstmals auf Bundesebene einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers in Kraft treten. Die Regelungen gleichen Interessen an der Nutzung und am Schutz von Gewässern aus, zum Beispiel bei der Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung. Voraussetzung für die Nutzung der Wasserkraft sind zukünftig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen. Die Bedeutung des Klimawandels wird bei den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung wird besonders betont.

Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden nun in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen angesichts des besonderen Hautkrebs-Risikos Sonnenstudios zukünftig nicht mehr nutzen.

Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben klärt das so genannte Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt ebenfalls zum ersten Mal bundeseinheitlich. Bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen wird den Bundesländern eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht. Damit kann eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbunden werden.

Gleichwohl kann die nun beschlossene Reform des Umweltrechts den Schaden nicht völlig ausgleichen, den CDU und CSU mit ihrem Widerstand gegen das Umweltgesetzbuch angerichtet haben: "Das Kernstück des Umweltgesetzbuches, die so genannte ,integrierte Vorhabengenehmigung' wird es weiterhin nicht geben. Das Umweltgesetzbuch hätte bedeutet: Ein Projekt - eine Behörde - ein Verfahren - eine Genehmigung. Das hätte gerade die kleinen und mittleren Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Kosten entlastet. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren, immerhin wenigstens vor dem Hintergrund bundesweit einheitlicher Regelungen im Natur- und Wasserrecht", sagte Gabriel.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 231/09, 10. Juli 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2009