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RECHT/115: Nach OVG-Entscheidung zum Steinkohlekraftwerk in Lünen - BUND fordert Baustop (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 6. März 2009

Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen / Auswirkungen auf Kraftwerksvorhaben in ganz Deutschland

BUND fordert Baustopp


Düsseldorf, 06.03.2009 - Nach der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Arnsberg auf, ihren Amtpflichten nachzukommen und einen Stopp für den Kraftwerksbau zu verfügen. Anders als in den Pressemitteilungen der Vorhabensträgerin Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co.KG behauptet, hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Rahmen der mündlichen Verhandlung unmissverständlich klargestellt, dass die Kraftwerksgenehmigung derzeit rechtswidrig ist - und zwar insbesondere wegen der unterlassenen Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete .

Das Gericht bemängelte insbesondere, dass der unzulässige Schadstoffeintrag in die sensiblen Naturschutzgebiete entlang der Lippe nicht ausreichend geprüft wurde und stellte fest, dass der Genehmigungsbescheid deswegen rechtswidrig ist. Daneben äußerten die Verwaltungsrichter auch erhebliche Zweifel an der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, weil insbesondere die Feinstaubbelastung im Nahbereich des geplanten Kraftwerks unzulässig hoch sei.

Unklar - und vom nunmehr angerufenen Europäischen Gerichtshof zu entscheiden - ist lediglich, ob das Oberverwaltungsgericht den rechtswidrigen Genehmigungsbescheid auf die Klage des BUND auch aufheben darf. Hintergrund ist, dass das deutsche Prozessrecht gegenwärtig verhindert, dass bei Klagen gegen Kraftwerksvorhaben die Behörden zur Beachtung der Vorschriften des Naturschutzrechts verpflichtet sind. Der BUND hat das OVG davon überzeugt, dass der der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg darüber entscheiden muss, ob diese Beschränkung gegen europarechtliche Vorgaben verstößt.

Aufgrund der klaren Aussagen des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheides wird der BUND die Bezirksregierung nunmehr auffordern, die weiteren Bauarbeiten am Kraftwerk zu stoppen. Es könne nicht angehen, dass ein rechtswidriger Genehmigungsbescheid weiter umgesetzt wird.

Mit der gestrigen Entscheidung steht jetzt nicht nur das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz auf dem Prüfstand. Da an etlichen weiteren geplanten Kraftwerksstandorten und bei anderen industriellen Vorhaben in ganz Deutschland die gleichen Verfahrensmängel vorliegen, fordert der BUND eine Aussetzung und Überprüfung sämtlicher diesbezüglicher Verfahren.

Mehr Infos:
www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/
kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/luenen/
www.kontra-kohle-kraftwerk.de/


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Quelle:
Presseinformation Nr. 15, 6. März 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2009