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RECHT/127: 50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 13. Juli 2009

Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt


Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvorschriften überprüfen lassen. "Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umweltrechtsverstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts - das stärkt den Umweltschutz", sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.

Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein.

Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. "Das UBA befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen.", so UBA- Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

Die Liste der anerkannten Umweltvereinigungen finden Sie unter:
www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltvereinigungen.pdf

Mehr Informationen zur Anerkennung nach UmwRG und den Klagerechten erhalten Sie unter:
www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/verbandsklage/index.htm.

Dessau-Roßlau, 13.07.2009


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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 048/2009, 13.07.2009
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2009