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RECHT/138: BUND Thüringen gewinnt Eilverfahren gegen Freistaat wegen Straßenbau (BUND TH)


BUND Landesverband Thüringen e.V. - Erfurt, 26.08.09

BUND Thüringen gewinnt Eilverfahren gegen Freistaat wegen Straßenbau


Erfurt. Der BUND Thüringen hat das Eilverfahren gegen den Freistaat Thüringen wegen des Neubaus der Landesstraße zwischen Mengersgereuth-Hämmern und Steinach gewonnen. Nach Angaben des Verbandes hat das Verwaltungsgericht Meiningen den Sofortvollzug der Baumaßnahmen gestoppt, bis gerichtlich geklärt ist, ob durch das Bauvorhaben irreversible Schädigungen im Moor des FFH-Gebietes Röthengrund drohen.

"Das ist das dritte Mal, dass der Freistaat bei diesem Straßenbauvorhaben vor Gericht unterliegt", erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. Wir fordern die Vorhabensträger auf, sich endlich mit uns an einen Tisch zu setzen, um eine vernünftige Lösung für das Vorhaben zu finden. Diese Lösung muss den Schutz des wertvollen Moores gewährleisten und dem Interesse der Bevölkerung an einer funktionierenden Straßenverbindung zwischen den beiden Ortschaften Rechnung tragen. Eine für beide Seiten tragfähige Lösung könnte auch das weitere Rechtsverfahren erheblich abkürzen."

Nach Angaben von Vogel hatte der BUND Thüringen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Landesstraße geklagt, weil durch die Planungen nicht ausgeschlossen sei, dass beim Bau der Straße der Wasserzufluss zu einem angrenzenden Moorstandort im Naturschutz- und FFH-Gebiet Röthengrund unterbunden werde. "Unsere Bedenken sind den Vorhabensträgern bereits seit 1994 bekannt", betonte Vogel. "Damals hat das Straßenbauamt in Suhl selbst ein hydrologisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches zu dem Schluss kommt, dass beim Bau der Straße dem angrenzenden Moor im Röthengrund das Wasser abgegraben werden könne. Im Planfeststellungsverfahren haben wir unsere Bedenken erneut vorgetragen. Weder der Vorhabensträger noch die Genehmigungsbehörde haben sich damit jedoch ernsthaft auseinander gesetzt. Uns ist nur noch der Klageweg geblieben, um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern."

Nach Angaben des BUND Thüringen habe das Thüringer Wirtschaftsministerium bereits im Jahr 1994 ein Genehmigungsverfahren zum Neubau der Strasse durch das Naturschutzgebiet eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren sei jedoch aus naturschutzfachlichen Gründen gescheitert. Daraufhin habe das zuständige Straßenbauamt in Suhl den Straßenneubau kurzerhand als Instandsetzungsmaßnahme deklariert. Durch den BUND Thüringen sei zwar ein vorläufiger Baustopp beim Verwaltungsgericht Meiningen erwirkt worden. Über diesen habe sich die Straßenbaubehörde aber hinweg gesetzt, die Baumaßnahme teilweise umgesetzt und die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Durch die Klage des BUND Thüringen vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar sei auch in der zweiten Instanz durch das Gericht bestätigt worden, dass der Bau der Landesstrasse durch das Naturschutzgebiet Röthengrund ohne Genehmigung und damit illegal erfolgt sei. Erst nach dieser zweiten Gerichtsentscheidung habe das Straßenbauamt Südwestthüringen ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

"Die Straße könnte längst gebaut sein, wenn das Straßenbauamt Südwestthüringen von Anfang an eine Lösung angestrebt hätte, welche auch die Naturschutzbelange mit berücksichtigt", erklärte Vogel.


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Quelle:
Presseinformation, 26.08.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Thüringen / Landesgeschäftsstelle
Trommsdorffstr. 5, 99084 Erfurt
Tel.: 0361/555 03 10, Fax: 0361/555 03 19
Internet: www.bund-thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2009