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RECHT/181: Europäischer Gerichtshof stärkt den Naturschutz (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - 21. Oktober 2010 / Politik & Recht

Europäischer Gerichtshof stärkt den Naturschutz


Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Oktober zwei Urteile gefällt, die den Naturschutz in der Europäischen Rechtsprechung stärken.

Im ersten Fall stellte der EuGH fest, dass sich eine landwirtschaftliche Nutzung von Flächen mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht widersprechen (Rechtssache C-61/09). Hintergrund des Falls war die Klage einer Schäferin, die das Landesgericht Rheinland-Pfalz im Februar 2009 an den EuGH weitergeleitet hatte. Es ging dabei um die Frage, ob Naturschutzflächen, die von SchäferInnen und ViehzüchterInnen nachhaltig bewirtschaftet werden, auch über die erste Säule der EU-Agrarpolitik gefördert werden können. Dies bejahte der EuGH. Seinem Urteil zufolge sind auch Flächen, die überwiegend Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes verfolgen, für landwirtschaftliche Subventionen zugelassen.

Das zweite Urteil betrifft eine Vertragsverletzungsklage gegen die Republik Österreich (Rechtssache C-535/07). Die Europäische Kommission hatte zuvor ermittelt, ob einige Vogelschutzgebiete in Österreich nur unzureichend rechtlich geschützt worden sind. Der EuGH stellte nun bei bestimmten Schutzgebieten Verstöße Österreichs gegen Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie fest. [ej]

Rechtssache C-61/09 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62009J0061:DE:HTML

Rechtssache C-535/07 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007J0535:DE:HTML


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Quelle:
EU-News, 21.10.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2010