Pressemitteilung von BUND, NABU, WWF - Hamburg, 25. September 2018
Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe klagt gegen Elbvertiefung und fordert die Beseitigung vorhandener Umweltschäden ein
Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF wird am 27.09.2018 fristgerecht Klage gegen den aktuellen Planergänzungsbeschluss zur geplanten Elbvertiefung einreichen. Die Umweltverbände halten die Planung weiterhin für rechtswidrig und sehen insbesondere die naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen nicht erfüllt. Ein Eilantrag auf Baustopp wird nicht gestellt, da diesem Verfahrenszweig wenig Aussicht auf Erfolg zugemessen wird.
Zusätzlich zur Klage werden die Umweltverbände auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes bei den zuständigen Behörden in Kürze beantragen, durch Fehlprognosen bei der letzten Elbvertiefung verursachte Schäden zu beseitigen. Seit der letzten Vertiefung im Jahr 1999 ist es u. a. zu einem deutlich höheren Sedimenttransport gekommen, der die ökologische Wertigkeit verschiedener Schutzgebiete an der Tideelbe gefährdet und eine immer aufwändigere Unterhaltungsbaggerung erforderlich macht. Mit diesem Schritt machen die Umweltverbände deutlich, dass sie die ständige Unterschätzung der Auswirkungen von Eingriffen in Flüsse nicht länger hinnehmen werden. Der Antrag soll noch im Oktober 2018 auf den Weg gebracht werden.
Alexander Porschke:
"Die Entscheidung, nicht im Eilverfahren zu klagen, ist uns
schwergefallen, denn wir halten die geplante Elbvertiefung weiterhin
für falsch. BUND, WWF und NABU bedauern die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts insofern, dass es unter anderem lediglich
die Rechtmäßigkeit von Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau, BAW,
festgestellt hat. Ob die Haltbarkeit einer zweiwöchigen Prognose zu
der Entwicklung vom Verbau der Medemrinne aber richtig ist, bleibt
nach unserer Auffassung weiterhin offen."
Beatrice Claus:
"Die Umweltverbände wollen jedoch nicht länger hinnehmen, dass die
ökologischen Auswirkungen von Großvorhaben unterschätzt werden, ohne
dass diese im Nachhinein Konsequenzen hat. Deshalb werden wir jetzt
den Rechtsweg zur Beseitigung der inzwischen eingetretenen Schäden an
der Tideelbe nach der letzten Elbvertiefung beschreiten."
Manfred Braasch:
"Die Elbvertiefung ist gerade aus heutiger Sicht weder ökologisch noch
ökonomisch vertretbar. Die Tideelbe hat sich seit Beginn der Planungen
vor 15 Jahren deutlich verändert. Wir gehen daher davon aus, dass die
ökologischen Folgen der geplanten Vertiefung deutlich größer
ausfallen. In Bezug auf die Kosten bewegen wir uns auf eine Milliarde
Euro zu, obwohl die Alternativen in Form einer norddeutschen
Hafenkooperation auf der Hand liegen." Die Klage gegen den
Planergänzungsbeschluss vom 23. August 2018 werden die Umweltverbände
am 27.09.2018 einreichen und fristgemäß innerhalb weiterer 10 Wochen
begründen.
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Quelle:
Presseinformation, 25.09.2018
Herausgeber:
Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe
weitergeleitet von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
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Internet: www.bund.net/hamburg
veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018
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