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VERKEHR/880: Nachrüstung mit Partikelfiltern wird im Jahr 2012 wieder gefördert (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 10. November 2011 - Partikelfilter

Nachrüstung mit Partikelfiltern wird im Jahr 2012 wieder gefördert

Haushaltsausschuss macht Weg frei


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2012 grünes Licht für die Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern im Jahr 2012 gegeben. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Damit ist es uns gelungen, die Neuauflage des in den Jahren 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführten Förderprogramms zur Nachrüstung mit Partikelfiltern zu sichern. Im Haushaltsjahr 2012 stehen für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden."

Der Bundesumweltminister betonte: "Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden." Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten.

Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen und spätestens Anfang des Jahres 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen wurden, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 139/2011, 10.11.2011
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2011