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VERKEHR/917: Einigung bei Schwefel in Schiffstreibstoffen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News Donnerstag, 24. Mai 2012 / Emissionen

Einigung bei Schwefel in Schiffstreibstoffen



VertreterInnen vom EU-Ministerrat und EU-Parlament haben sich im sogenannten Trilogverfahren auf Grenzwerte von Schwefel in Schiffstreibstoffen geeinigt. Dabei ging es auch darum, Vereinbarungen der MARPOL Konvention, die im Rahmen der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO entstanden sind, umzusetzen.

Die Einigung muss von den Gremien noch formell abgesegnet werden, doch das gilt als sicher. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Die Schlüsselelemente der Vereinbarung sind unter anderem: Der Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen in ausgewiesenen Zonen (SOx-Emissionsüberwachungsgebiete - SECA) darf bis zum 31.12.2013 noch bei 1% liegen; ab dem 1. Januar 2015 gilt ein Grenzwert von 0,1%. Außerhalb der EU-SECA-Zonen (Ärmelkanal, Ost- und Nordsee) gilt auf allen EU-Gewässern ab 2020 ein Grenzwert von 0,5% - das betrifft auch die Fahrgastschiffe.
Generell ist eine Verwendung von Treibstoffen im EU-Territorium mit mehr als 3,5% Schwefelgehalt verboten, es sei denn, es gibt alternative Abgasreinigungssysteme in geschlossenem Modus an Bord. Staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten für die Unternehmen in der Zeit der Umstellung ist bei Einhaltung der EU-Gesetze erlaubt. Die EU-Kommission sollte existierende finanzielle Instrumente auch zur Entwicklung alternativer Technologien zur Reduktion von Schwefelemissionen nutzen.
Bis Dezember 2013 soll die EU-Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegen und dabei die mögliche Reduzierung der Luftverschmutzung durch Schiffe einbeziehen. Dies wird auch in die für 2013 geplante Überarbeitung der EU-Luftreinhaltepolitik einfließen.

Der Umweltausschuss hatte im Februar (EU-News 16.02.2012) für einen früheren Eintritt der 0,5%-Grenze plädiert (ab 2015) und für 2020 einen Grenzwert von 0,1% vorgeschlagen. Diese Position konnte sich während der Verhandlungen aber nicht durchsetzen.

Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) und die verkehrskritische Organisation Transport & Environment hatten ebenfalls eine 0,1%-Grenze gefordert (EU-News 18.07.2011). Dennoch begrüßten die Organisationen die Einigung als "sehr bedeutenden Schritt, um die jährlich 50.000 frühzeitigen Todesfälle durch die von Schiffen verursachte Luftverschmutzung zu reduzieren". Gleichzeitig mahnten sie bessere Kontollen an, weil bereits die derzeitige Umsetzung von Qualitätsstandards bei Kraftstoffen zu wünschen übrig lasse.

Schwefelemissionen tragen zum sauren Regen bei, der Gewässer und Böden negativ beeinflusst. Das zum Betreiben von Schiffen genutzte Schweröl würde an Land als Sondermüll gelten. Der Schwefelgehalt von Kraftstoffen für Landfahrzeuge darf aus gutem Grund nicht über 0,001 Prozent liegen. [jg]

Pressemitteilung
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/envir/130351.pdf
Reaktion Umweltverbände
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/eu-backs-clean-up-of-shipping-air-pollution/

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Quelle:
EU-News, 24.05.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2012