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ATOM/1128: BBU lehnt den Bau neuer AKW in der Schweiz ab (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. - Pressemitteilung, 15. November 2010

Reaktion auf Gutachten: BBU lehnt den Bau neuer AKW in der Schweiz ab

Einspruchsfrist gegen neues AKW in den Niederlanden endet am 19.11.10


(Bern, Bonn, Den Haag, 15.11.2010) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) mit Sitz in Bonn lehnt den Bau neuer Atomkraftwerke in der Schweiz ab. Nach Auffassung des BBU würde ein AKW-Neubau in der Schweiz zur Verschärfung des internationalen Atommüll-Problems beitragen. Zudem kritisiert der BBU, dass Atomkraftwerke nie sicher betrieben werden können und dass für den Betrieb weiterer Reaktoren der menschen- und umweltfeindliche Uranabbau in Kanada, Niger und anderswo verstärkt werden müsste. Zudem weist der BBU auf die Gefahren der Atomtransporte hin, die für den Betrieb von Atomkraftwerken erforderlich sind.

Mit seinem Protest reagiert der BBU auf neue Gutachten, die am heutigen Montag (15.11.) vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in der Schweiz veröffentlicht wurden. Die Gutachten betreffen die drei Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau neuer Atomkraftwerke in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn. An allen drei von den Antragstellern vorgeschlagenen Standorten könnte ein neues Atomkraftwerk gebaut werden.

Der BBU appelliert an die Schweizer Regierung, den nuklearen Weg nicht weiter auszubauen. Stattdessen sollte verstärkt nach Energie-Sparmöglichkeiten gesucht werden. Umweltfreundliche Energiequellen sind auszubauen.


Sammeleinspruch gegen niederländisches AKW

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz lehnt die Nutzung der Atomenergie generell ab, fordert den sofortigen Atomausstieg und engagiert sich auch gegen den Bau und Betrieb von Atomanlagen außerhalb der Bundesrepublik. Aktuell sammelt der BBU Einsprüche gegen den Bau eines weiteren Atomkraftwerks in den Niederlanden (AKW Borssele 3). Ein Sammeleinspruch befindet sich auf der Internetseite des BBU unter www.bbu-online.de. Die Einspruchsfrist endet am 19. November. Ausgefüllte Unterschriftenlisten müssten dem BBU allerspätestens am 18. November vorliegen. Wer einen eigenen Einspruch formulieren und an das niederländische Umweltministerium senden möchte, findet hier die notwendigen Informationen und Kontaktdaten: http://www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/KKW-Borssele_11-10-2010/index.php. Telefonische Anfragen zu dem Genehmigungsverfahren können an den BBU gerichtet werden: 0228-214032 (Bundesgeschäftsstelle), 02562-23125 (Arbeitskreis Energie des BBU).

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Fördermitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Informationen über die Arbeit des BBU gibt es im Internet unter www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.


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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 15.11.2010
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2010