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ATOM/1235: Auch Laufzeitverlängerungen müssen grenzüberschreitend geprüft werden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 12. Juni 2014 / Politik & Recht

Auch Laufzeitverlängerungen müssen grenzüberschreitend geprüft werden



Für die Verlängerung der Betriebsdauer nuklearer Reaktoren ist eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellen. Dies legten die VertreterInnen der sechsten Vertragskonferenz der Espoo Konvention vergangene Woche in Genf fest.

Bisher war festgelegt, dass nur physische Veränderungen, d.h. Errichtung oder Erweiterung eines Kernkraftwerkes, zu einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtet.

Die Espoo Konvention ist ein von der UN-ECE (Wirtschaftskommission für Europa bei den Vereinten Nationen) eingeführtes Übereinkommen, die in bestimmten Angelegenheiten eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung fordert.Das Verfahren wurde eingeführt, da sich Umweltauswirkungen, die von einem Staat verursacht werden, in der Regel auch auf das Gebiet anderer Staaten ausweiten können. Verursacherstaaten müssen deshalb Nachbarstaaten rechtzeitig über ihre Vorhaben informieren. Eine öffentliche Debatte mit dem Ziel, eine Stellungnahme abzugeben, soll so ermöglicht werden.

Welche Tätigkeiten grenzüberschreitend zu prüfen sind, steht im Anhang 1 der Konvention. Das Espoo Convention Implementation Committee (IC) stellte nun im Zusammenhang mit der Betriebsdauerverlängerung eines ukrainischen Atomkraftwerks fest, dass neben Neu- und Ausbau auch eine Verlängerungsmaßnahme zu prüfen ist. Die Vertragsstaatenkonferenz griff die Einzelfallentscheidung des IC auf und erhob sie zu einem generell anzuwenden Verfahren, das nun völkerrechtlich verbindlich ist. [pw]


Vertragsgesetz zum Espoo-Übereinkommen:
http://www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl202s1406.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl202s1406.pdf%27]__1402569593561

Zweites Vertragsgesetz zum Espoo-Übereinkommen
http://www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl206s0224.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl206s0224.pdf%27]__1402569560574

Dokumente der sechsten Vertragsstaatenkonferenz
http://www.unece.org/environmental-policy/treaties/environmental-impact-assessment/meetings-and-events/environmental-impact-assessment/meetings-of-the-parties-espoo-convention/2014/meeting-of-the-parties-6th-session/enveiameetingsmop-6.html

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Quelle:
EU-News, 12.06.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2014