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ATOM/1302: Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse müssen überarbeitet werden (UMBW)


Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - 18.04.2016

Atomenergie

Vorgetäuschte Sicherheitsprüfungen in Philippsburg nach nationalem Recht nicht meldepflichtig

Umweltminister Franz Untersteller: Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse müssen überarbeitet werden


Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller will gemeinsam mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden in Bund und Ländern die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung, AtSMV, in einem wesentlichen Punkt modernisieren. In einem Schreiben an die zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks drängt Untersteller darauf die Kriterien zu verschärfen, die bei Störfällen und sonstigen Ereignissen in einer atomaren Anlage eine Meldepflicht an die Behörden auslösen.

"Wir haben in Biblis und Philippsburg bewusste Täuschungen bei notwendigen Prüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Streng formal muss davon nie jemand etwas erfahren. Das ist eine Lücke im Regelwerk, die wir schließen müssen."

"Aktuell haben wir jede Menge detaillierter technischer Meldekriterien in der AtSMV", erläuterte Untersteller, "was wir aber nicht haben, ist das Kriterium "menschliches Fehlverhalten". Das heißt, dass menschliches Versagen in einem Atomkraftwerk, auch bewusste Täuschungen aus Bequemlichkeit oder in krimineller Absicht, formal als interne Angelegenheit des Betreibers behandelt werden kann. Wenn jemand, wie in Biblis oder in Philippsburg aber Sicherheitsprüfungen vorgibt, die nie stattgefunden haben, ist das keine interne Angelegenheit, sondern in meinen Augen ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Das muss meldepflichtig sein!"

Untersteller forderte die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern auf, die AtSMV in diesem Punkt schnell zu ändern. Der Bedarf dafür sei spätestens jetzt offensichtlich. "Wir sollten die AtSMV schnellstens an die in Deutschland nicht verbindlichen internationalen Kriterien anpassen. Nach diesen Kriterien, INES, wären die Ereignisse in Philippsburg ein INES 1-Ereignis und damit alles andere als zu vernachlässigen. Entsprechend gehen wir in Baden-Württemberg auch damit um."

Die Meldepflicht sei vor allem deshalb wichtig, erläuterte Untersteller, weil eine förmliche Meldung auch die Bundesaufsicht erreiche und einen bundesweiten Informationsaustausch in Gang setze. Relevante Ereignisse würden aufgegriffen und die anderen Aufsichtsbehörden informiert. "Nur in einem solchen Prozess lässt sich sicherstellen, dass alle Beteiligten aus Fehlern lernen. Lernen und vermeiden, dass Fehler wiederholt werden, ist ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Anlagenaufsicht.", sagte der baden-württembergische Umweltminister.

Wegen der fehlenden Meldepflicht könne man auch nicht sicher sein, dass es nicht bereits früher ähnliche Fälle wie die jetzt aktuell diskutierten in Biblis und Philippsburg gegeben habe. "Ich plädiere deshalb dafür, eine bundesaufsichtliche Abfrage in allen deutschen Atomkraftwerken durchzuführen", so Untersteller.

Zum Sachstand der Aufklärung der Täuschungsfälle in Philippsburg sagte Untersteller, dass die EnBW in ihrem Sachstandsbericht 15 zusätzliche Fälle mit nicht korrekt datierten Prüfprotokollen bestätigt habe. Dabei handle es sich in fünf Fällen um Vordatierungen in der Dokumentation, um verpasste Prüftermine zu vertuschen. Die Prüfungen selbst seien zwar zu spät, aber dann korrekt und ohne Befund durchgeführt worden, habe die EnBW versichert.

Umweltminister Franz Untersteller: "Wir haben es also jetzt insgesamt mit 23 Fällen zu tun, die nicht korrekt abgelaufen sind. Verwickelt darin sei, anders als anfangs angenommen, auch nicht nur ein Mitarbeiter, sondern es seien mindestens zwei. Erkenntnisse über die Untersuchungen der EnBW in ihrem Atomkraftwerk in Neckarwestheim liegen derzeit noch nicht vor."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49/2015, 18.04.2016
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2016

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