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ATOM/1325: Die Atomkonzerne sind bereits entschädigt - viel zu stark (NaturFreunde)


NaturFreunde Deutschlands - 6. Dezember 2016

Die Atomkonzerne sind bereits entschädigt - viel zu stark

Schon in der Atommüllfrage ist vom Verursacherprinzip abgewichen worden


Berlin, 6. Dezember 2016 - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge AKW-Betreibern eine Entschädigung für den Atomausstieg zusteht, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

Über Jahre haben die Atomkonzerne mit hohen staatlichen Subventionen ihr Energieimperium aufgebaut und zudem in einer Art Sonderwirtschaftszone Milliardenbeträge verdient.

Als sie selbst erkannten, dass die Atomkraft in Deutschland keine Zukunft mehr haben kann, verständigten sie sich mit der damaligen Bundesregierung konsensual auf einen Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Nach einem irrealen Hin und Her, für den die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung verantwortlich war, gab es zudem nach dem GAU von Fukushima einen gesetzlichen Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Dennoch klagten die Atomkonzerne - mit Ausnahme von EnBW - auf eine Entschädigung.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs bestätigt. Weil aber bestimmte zugesagte Reststrommengen im Gesetz nicht berücksichtigt worden waren, entschied es zudem, dass bis 2018 Klarheit über die Höhe einer Entschädigung bestehen muss.

Nach Auffassung der NaturFreunde Deutschlands, die bereits seit dem Jahr 1953 für einen Ausstieg aus der zivilen sowie der militärischen Nutzung der Atomenergie eintreten und zu den Hauptorganisatoren des Widerstands gehören, haben die Atomkonzerne längst mehr als genug Steuergelder erhalten. Zuletzt wurden ihnen Milliardenbeträge zugeschanzt, als in der Atommüllfrage vom Verursacherprinzip abgewichen wurde.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden die tatsächlichen Entsorgungskosten für den Atommüll den Konzernen angerechnet: Dann muss der Staat auf keinen Fall noch etwas zuzahlen. Oder aber der Staat zahlt die geforderte Entschädigung: Dann müsste die Entsorgung des Atommülls nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden.

In beiden Fällen wären Zahlungen der Atomkonzerne an den Staat die Konsequenz. Denn derzeit sind die von ihnen erhaltenen Vergünstigungen in der Atommüllfrage höher als mögliche Entschädigungszahlungen.

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Quelle:
Presseinformation vom 06.12.2016
Herausgeber: NaturFreunde Deutschlands
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2016

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