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EUROPA/362: Gefährliche Chemikalien - Trilogverfahren zur Rotterdam-Konvention erfolgreich (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 16. Februar 2012 / Chemie & Nanotechnologie

Trilogverfahren zur Rotterdam-Konvention erfolgreich


Im sogenannten Trilogverfahren haben VertreterInnen drei EU-Institutionen sich auf einen Kompromiss bei den als PIC-Verfahren bezeichneten Vorab-Informationsvorschriften für den Handel mit gefährlichen Chemikalien geeinigt. Das berichtet der Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily.

Das Rotterdamer Übereinkommen schreibt vor, dass im Rahmen des sogenannten Prior Informed Consent (PIC)-Verfahrens ein Importland zustimmen muss, dass es bestimmte Chemikalien einführt. Außerdem müssen die Exporteure Risikoinformationen mitgeliefern, damit ein verantwortlicher Umgang mit den Stoffen gewährleistet werden kann, um Schäden an der Umwelt und für Menschen zu vermeiden.

Die EU-Kommission hatte für das PIC-Verfahren Ausnahmen vorgeschlagen, weil Unternehmen teilweise Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Stoffen hatten, da die eigentlich korrekt informierten Behörden nicht antworteten. Die Kommission wollte deshalb den Import befristet zulassen, sofern die Exporteure nachweisen können, dass der betreffende Stoff in den letzten fünf Jahren importiert oder genutzt worden ist, und nicht verboten ist beziheungweise verboten werden soll. Nach Informationen von ENDS Daily ging dieser Vorschlag den VertreterInnen der Mitgliedstaaten und des Parlament aber zu weit. Einschränkend ergänzten sie zum Vorschlag der Kommission, dass die betreffenden Stoffe darüber hinaus nicht für Zwecke exportiert wird, die in der EU verboten sind.

Das hieße beispielsweise, ein in der EU zum Ausbringen auf die Felder verbotener Giftstoff darf dennoch exportiert werden, wenn er zu rein industriellen Zwecken verwendet wird. Rat und Parlament müssen dem ausgehandelten Kompromiss aber noch formell zustimmen. Ergänzung der Rotterdam-Konvention ab 1. April

Eine Erweiterung der Chemikalienliste, für die das PIC-Verfahren gilt, ist Ende Januar im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Stoffe Dichlobenil, Dicloran, Ethoxyquin und Propisochlor sowie Methylbromid, Cyanamid und Flurmrimidol werden in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien aufgelistet. Triflumuron und Triazoxid wurden dagegen gestrichen. Die Änderung tritt am 1. April 2012 in Kraft. Die Ergänzung war notwendig geworden, weil sich das Pflanzenschutzrecht der EU geändert hatte und die genannten Wirkstoffe teil nicht mehr als Pestizid verwendet werden dürfen. [jg]


Artikel ENDS Europe Daily
http://www.endseurope.com/28181/trialogue-talks-reach-deal-on-pic-recast

Artikel Chemicalwatch
http://chemicalwatch.com/9790/eu-amends-pic-regulation

Änderungstext zur Verordnung
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:026:0023:0025:DE:PDF


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Quelle:
EU-News, 16.02.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012