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MELDUNG/256: Trianel-Kohlekraftwerk Lünen - BUND begründet Klagen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 23. Mai 2014

Trianel-Kohlekraftwerk Lünen: BUND begründet Klagen

Zu hohe Schadstoff-Einträge / Bis zu 193 Kilogramm Quecksilber /Auch neue Genehmigungen rechtswidrig



Düsseldorf, 23.05.2014 | In der gerichtlichen Auseinandersetzung um das umstrittene Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute seine Ende 2013 eingereichten Klagen gegen die Neugenehmigungen begründet. In zwei insgesamt etwa 450 Seiten starken Schriftsätzen legt der Umweltverband zahlreiche Rechtsverstöße dar und beantragt, die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Genehmigungen aufzuheben. Trotz der von Trianel im zweiten Genehmigungsanlauf durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen an der Kraftwerkskonfiguration hält der BUND das Vorhaben weiterhin für so umweltschädlich, dass auch die geänderten Genehmigungen rechtswidrig seien.

Das 750 Megawatt-Trianel-Kraftwerk war bereits im ersten Anlauf aufgrund der BUND-Klagen gescheitert. Rechtsgeschichte machte das Verfahren durch das so genannte 'Trianel-Urteil' des Europäischen Gerichtshofes. Dieses gewährt dem BUND und anderen Umweltverbänden seitdem weit reichende Klagerechte gegen industrielle Großvorhaben. Im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens hatte Trianel den Schadstoffausstoß des Kraftwerks gesenkt. Ende November 2013 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg daraufhin eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis. In beiden Fällen ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung an.

Mit Datum vom 27.12.2013 hatte der BUND Klage gegen die bis 2027 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage in die Lippe eingereicht. Wegen seiner trotz Reinigung nach wie vor erheblichen Schadstoffeinträge durch das Abwasser sieht der BUND gravierende Verstöße gegen das gesetzliche Verschlechterungsverbot des Flusses. Die kraftwerksbedingte Temperaturerhöhung und die Einträge von Chlorid, Phosphor und Stickstoffverbindungen würden zudem den von der EG-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 geforderten 'guten Zustand' des Gewässers unmöglich machen. Große Probleme sieht der BUND auch nach wie vor in puncto Quecksilber. Gemäß der EU-Vorgaben muss dessen Eintrag in die Umwelt bis 2028 auf null gesenkt werden. Trotzdem wurde dem Kraftwerksbetreiber gestattet, weiterhin das Nervengift direkt in die Lippe einzuleiten. Dabei liegt die Quecksilber-Belastung der Flusslebewesen schon jetzt deutlich über den Umweltqualitätsnormen. Für besonders geschützte Arten wie das Flussneunauge oder den Eisvogel ist Quecksilber eine große Gefahr.

Am 30.12.2013 hatte der BUND auch Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie verschiedene Teilgenehmigungen eingereicht. Die Rechtswidrigkeit der Bescheide begründet sich nach Auffassung des BUND zunächst durch die fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen. Weder im Bebauungsplan noch im Landesentwicklungsplan sei eine Kraftwerksnutzung vorgesehen. Ferner seien die weiterhin unzulässig hohen Schadstofffrachten und die fehlende Verträglichkeit mit den geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebieten auschlaggebend. Insbesondere wegen der schädlich wirkenden Stickstoff- und Schwefeleinträge in das stark vorbelastete FFH-Gebiet 'Wälder bei Cappenberg' hätten die Genehmigungen nie erteilt werden dürfen. Daran könnten auch die Versuche der Genehmigungsbehörde, die Zusatzbelastung künstlich klein zu rechen, nichts ändern. Gemäß der Genehmigung wird dem Kraftwerksbetreiber zudem gestattet, pro Jahr bis zu 193 Kilogramm des Nervengifts Quecksilber freizusetzen. Nach den strengeren US-amerikanischen Normen wäre das Kraftwerk absolut nicht genehmigungsfähig.

Anders als die Bezirksregierung Arnsberg sieht der BUND auch kein 'überwiegendes öffentliches Interesse', das Ausnahmen von den strikten rechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie rechtfertigen könnte. Im Gegenteil: Mit CO2-Emissionen von etwa 4,5 Millionen Tonnen pro Jahr torpediere das Kraftwerk die Klimaschutzziele des Landes. Wegen der fehlenden Flexibilität des Kohleblocks und der weitgehend fehlenden Nutzung der Prozesswärme in Kraft-Wärme-Kopplung passe das Vorhaben zudem nicht zur Energiewende.

Setzt sich der BUND mit seinen Klagen durch, muss Trianel den am 1. Dezember 2013 aufgenommenen Kraftwerksbetrieb wieder einstellen.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/lünen

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Quelle:
Presseinformation, 23.05.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014