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MELDUNG/360: Kohlekraftwerk Datteln 4 - Landesregierung bürdet Bevölkerung höhere Quecksilber-Belastung auf (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 28. Februar 2018

Kohlekraftwerk Datteln 4

Landesregierung bürdet der Bevölkerung höhere Quecksilber-Belastung auf


Düsseldorf, 28.02.2018 | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, will dem Betreiber des seit Jahren juristisch umstrittenen Kohlekraftwerks Datteln 4 nachträglich einen höheren Quecksilberausstoß gestatten.

Am 14. Dezember 2016 hatte der damalige Umweltminister Johannes Remmel die Genehmigungsbehörde angewiesen, den von E.on/Uniper beantragten Quecksilbergrenzwert von 0,004 mg/m3 zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu halbieren. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19.01.2017 wurde deshalb ein Emissionsgrenzwert von 0,002 mg/m3 festgelegt. Dagegen hatte Uniper vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt. Mit dem jetzigen Teilrücknahmebescheid wurde diese Bestimmung nunmehr nachträglich aufgehoben, ohne eine Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

"Drei Viertel der gesundheitsschädlichen Quecksilber-Emissionen in NRW stammen aus Kohlekraftwerke n. Anstatt die Risiken für die Bevölkerung zu senken, erfüllt das Land NRW dem Kraftwerksbetreiber nun alle Wünsche zu Lasten der Bevölkerung", sagt der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Mit der Rücknahme der Auflage wird der Umwelt nach Berechnungen des BUND nunmehr der Ausstoß von jährlich bis zu 112 kg des Nervengifts zugemutet. Der genehmigte Ausstoß wird also unter der neuen schwarzgelben Landesregierung glatt verdoppelt." Dabei seien geringere Emissionswerte durchaus technisch machbar. Es sei offensichtlich, dass die wirtschaftlichen Interessen von Uniper höher gewichtet würden, als der Schutz der menschlichen Gesundheit.

Der BUND kann ferner weniger denn je erkennen, inwieweit die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit den wasserrechtlichen Anforderungen einer Quecksilberminimierung zur Einhaltung der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota wie zum Beispiel Fischen in Einklang gebracht werden kann. Auch dem europarechtlichen so genannten Phasing-Out-Gebot, dass einen Nulleintrag von Quecksilber in Gewässer bis Ende 2027 vorsieht, widerspricht die neue Genehmigung.

Der BUND hatte ebenfalls gegen die Kraftwerksgenehmigung geklagt. Das Verfahren wurde allerdings im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung über die BUND-Klage gegen das Trianel Kohlekraftwerk Lünen vorläufig ruhend gestellt. Nach begonnenem Probebetrieb liegt die Kraftwerksbaustelle Datteln derzeit wegen Problemen mit den Kessel-Schweißnähten für unbestimmte Zeit still.

Alle Datteln 4-Infos:
www.bund-nrw.de/datteln

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Quelle:
Presseinformation, 28.02.2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2018

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