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RECHT/120: Batteriegesetz-Melderegister - Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 26. Februar 2010

Schnell, einfach, kompetent: Schon 1.400 Hersteller im Batteriegesetz-Melderegister

Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder


Das Batteriegesetz-Melderegister ist erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Dezember 2009 haben über 1.400 Hersteller mit insgesamt mehr als 4.800 Marken ihre Marktteilnahme angezeigt. Das sind jedoch längst nicht alle vom Batteriegesetz betroffenen Hersteller. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Nachzügler dazu auf, die Anzeige schnell unter https://www.battg- melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do nachzuholen. Unternehmen, die unter das Batteriegesetz (BattG) fallen, dürfen Batterien in Deutschland nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor im BattG-Melderegister ordnungsgemäß angezeigt haben. Geschieht dies nicht, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Ordnungswidrigkeitenvollzug beginnt am 1. März 2010.

Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes ist, dafür zu sorgen, dass die Batteriehersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Hierzu schafft das Melderegister die notwendige Transparenz unter den Herstellern und Vertreibern und stärkt die Selbstkontrolle der Wirtschaft. Das UBA hat das BattG-Melderegister unbürokratisch als "E-Government-Lösung" umgesetzt und online gestellt: So müssen die Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Marktteilnahme über das Online-Portal des UBA anzeigen. Dieser Vorgang ist kostenlos. Die Daten werden an das UBA übergeben, dort elektronisch archiviert und in Online-Akten geführt.

Mit dem Aufbau des Ordnungswidrigkeitenvollzugs zum 1. März 2010 unterstützt das UBA die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Produktverantwortung für Batterien. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich alle verantwortlichen Hersteller und Vertreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien übernehmen und Trittbrettfahrer chancenlos bleiben.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Batterien und Akkus weiterhin im Handel zurückgeben. Dieser sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien stehen überall dort, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten, weil dies die Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen belasten kann. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren.

Weitere Informationen zum Batteriegesetz und dem BattG-Melderegister erhalten Sie unter
http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm.

Dessau-Roßlau, 26.02.2010


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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 07/2010, 26.02.2010
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2010