Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INDUSTRIE


RECHT/187: Kohlekraftwerk Lünen - BUND legt Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision ein (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 30. August 2016

Kohlekraftwerk Lünen: BUND legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein


Düsseldorf, 30.08.2016 | Im juristischen Streit um die Genehmigung des Trianel Kohlekraftwerks Lünen hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen die im Urteil vom 16. Juni 2016 ausgesprochene Nichtzulassung der Revision eingelegt. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss.

Eine Revision ist zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, bei Abweichungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bei Verfahrensfehlern zuzulassen. Wenn die Revision zugelassen wird entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsfragen; es kann dann zu einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OVG Münster kommen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die überraschende Abweisung der BUND-Klage mit einem 229 Seiten starken Schriftsatz begründet. "Dem Urteil liegt eine sehr komplexe Materie zugrunde", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Durch die fristwahrende Einreichung der Beschwerde gewinnen wir weitere vier Wochen Zeit für die weitere Prüfung. Danach werden wir abschließend über die Fortführung der Beschwerde entscheiden."

OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK



Alle Infos: www.bund-nrw.de/trianel_luenen

*

Quelle:
Presseinformation, 30.08.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang