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RECHT/190: Staatskanzlei kämpft für Fehlplanung Datteln IV - Land NRW zieht gegen BUND vor Gericht (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 17. November 2016

Staatskanzlei kämpft für Fehlplanung Datteln IV

Land NRW zieht gegen BUND vor Gericht


Düsseldorf, 17.11.2016 | Im langjährigen Rechtsstreit um das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln IV wird die SPD-geführte Staatskanzlei nun Partei. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab jetzt einem Antrag der Staatskanzlei auf Beiladung in dem Normenkontrollverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den neuen Bebauungsplan für den Kohlemeiler statt. "Damit kündigt die SPD endgültig den rot-grünen Koalitionsvertrag und greift aktiv zugunsten von E.on/Uniper in das Gerichtsverfahren ein", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper.

Das Oberverwaltungsgericht Münster folgte dem Beiladungsgesuch der Staatskanzlei. Begründet wurde dieses Gesuch damit, dass die rechtlichen lnteressen des Landes im Hinblick auf den erteilten Zielabweichungsbescheid vom 4. Juli 2014 durch die Entscheidung berührt seien. In der Vergangenheit hatten die Koalitionäre immer betont, sich nicht in die laufenden Gerichtsverfahren einzumischen. Das gilt nun offenbar nicht mehr.

Im Koalitionsvertrag von 2012 hatten die Regierungsparteien festgelegt, den Rechtsstreit nicht parteiisch zu beeinflussen und den Vertrauensschutz zu gewährleisten. "Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab", hieß es. "Davon kann jetzt keine Rede mehr sein", so Krämerkämper. "Die Staatskanzlei will Uniper jetzt auch vor Gericht helfen, das Vorhaben durchzuboxen."

Der Kraftwerksstandort widerspricht unter anderem den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung, weshalb der ursprüngliche Bebauungsplan und auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach Klagen von Privatpersonen und des BUND aufgehoben wurden. Erst mit der Zielabweichungsentscheidung der Landesregierung war der erneute Genehmigungsanlauf möglich geworden. Damit wurde eine Grundlage für die Änderung des Regionalplans und einen neuen Bebauungsplan geschaffen. Gegen diesen hatte der BUND die Normenkontrolle beantragt.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/datteln

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Quelle:
Presseinformation, 17.11.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2016

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