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RECHT/194: Urteil - Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 28.04.2017 / Politik & Recht

Urteil: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sieht nach diesem Urteil nun den Weiterbetrieb des Kraftwerks in Frage gestellt, zumal es umweltfreundlichere Arten der Energiegewinnung gebe. [jg]


EuGH-Urteil C-142/16
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=190143&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=Moorburg&doclang=DE&cid=573293#ctx1

Reaktion BBU
http://www.scharf-links.de/42.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=60469&cHash=397500028c

Tagesschau-Beitrag
https://www.tagesschau.de/inland/moorburg-urteil-101.html

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Quelle:
EU-News, 28.04.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2017

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