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RECHT/198: Umweltverträglichkeitsprüfung im Nachhinein möglich (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 01.08.2017 / Politik & Recht

Umweltverträglichkeitsprüfung im Nachhinein möglich


Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Bauprojekte durch eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt werden können.

Es handelte sich in der Sache um ein Vorabentscheidungsverfahren für die Genehmigung zweier Biogasanlagen in der italienischen Provinz Macerata. Nach Informationen des Umweltnachrichtendienstes ENDS hatten die lokalen Regierungsbehörden 2012 dem Bau der Anlagen zugestimmt, ohne vorab eine UVP durchzuführen. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass beide Anlagen zu klein seien, als dass sie unter die lokalen UVP-Bestimmungen fielen.

Dagegen klagte die Gemeinde. Infolgedessen bewilligte die Provinzregierung den Bau mithilfe einer im Nachhinein erfolgten UVP. Auch gegen diese Vorgehensweise legte die Gemeinde Klage ein. Das zuständige Gericht reichte den Fall an den EuGH.

Die erste Kammer des EuGH entschied nun, dass die Gesetzeslage nicht verhindern kann, dass Staaten Bauprojekte ohne Evaluation gestatten. Jedoch müssen die Auswirkungen von Projekten über ihre gesamte Lebensdauer erneut bewertet werden. Es sei jetzt Sache des italienischen Gerichts, zu beurteilen, ob die Evaluation mit der nachträglichen UVP der Biogasanlagen ausreichend erfüllt worden ist. [aw]


Das EuGH-Urteil im Wortlaut
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=193205&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=464440

ENDS (kostenpflichtig)
http://www.endseurope.com/article/49993/eu-court-rules-ex-post-eias-can-regularise-projects

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Quelle:
EU-News, 01.08.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2017

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