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UMWELTSIEGEL/098: Grünes Licht für EU-Systeme zum Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 19. Juli 2011

Grünes Licht für erste EU-Systeme zum Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen


Brüssel, 19. Juli 2011 - Biokraftstoffe können ein umweltfreundlicher Ersatz für fossile Kraftstoffe sein. Allerdings muss dabei sichergestellt sein, dass tropische Regenwälder und kohlenstoffreiche Torfgebiete nicht in Palmöl- oder Zuckerrohrplantagen umgewandelt werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass in der EU eingesetzte Biokraftstoffe deutliche Treibhausgaseinsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen bewirken. Daher muss die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe von den Mitgliedstaaten oder durch von der Europäischen Kommission anerkannte freiwillige Zertifizierungssysteme überprüft werden. Die Kommission hat heute sieben solcher freiwilligen Systeme anerkannt: ISCC, Bonsucro EU, RTRS EU RED, RSB EU RED, 2BSvs, RSBA und Greenergy. Diese Anerkennung gilt unmittelbar in den 27 EU-Mitgliedstaaten.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger hierzu: "Wir müssen sicherstellen, dass die gesamte Biokraftstoffherstellungs- und -versorgungskette nachhaltig ist. Deshalb haben wir die weltweit höchsten Nachhaltigkeitsstandards festgelegt. Die heute auf EU-Ebene anerkannten Systeme sind ein gutes Beispiel für ein transparentes und zuverlässiges System, das dafür sorgt, dass diese hohen Standards erreicht werden."

Um staatlich gefördert oder auf die vorgeschriebenen nationalen Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien angerechnet werden zu können, müssen in der EU verwendete Biokraftstoffe, ob in der EU hergestellt oder importiert, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Durch diese Kriterien soll verhindert werden, dass Flächen mit großer Artenvielfalt und hohem Kohlenstoffbestand in Flächen für den Anbau von Rohmaterialien für Biokraftstoffe umgewandelt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Biokraftstoffe aus Pflanzen, die auf Flächen angebaut werden, die früher Regenwald oder natürliches Gründland mit einem einzigartigen Ökosystem waren, nicht als nachhaltig gelten können. Außerdem müssen die Treibhausgasemissionen über die gesamte Herstellungskette betrachtet um mindestens 35% niedriger als bei fossilen Kraftstoffen sein. Dieser Prozentsatz wird nach und nach steigen.


Hintergrund

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 im Verkehrssektor eine Erneuerbare-Energien-Quote von mindestens 10% zu erreichen. Werden Biokraftstoffe eingesetzt, um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie eine Reihe von Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass Biokraftstoffe nicht aus Pflanzen hergestellt werden dürfen, die auf Flächen mit hoher biologischer Vielfalt angebaut wurden, z. B. auf Flächen in Schutzgebieten oder auf Flächen, die viel Kohlenstoff binden, wie Wälder oder Torfgebiete.

Biokraftstoffunternehmen können wählen, ob sie die Einhaltung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen durch nationale Systeme oder durch ein von der Kommission anerkanntes freiwilliges System nachweisen wollen.

Wenn ein System von der Kommission anhand der Nachhaltigkeitsanforderungen gründlich geprüft wurde und die Kommission davon überzeugt ist, dass es die Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (1) in angemessener Weise erfüllt, wird es von der Kommission für fünf Jahre anerkannt. Bei einem solchen System wird überprüft, wo und wie die Biokraftstoffe hergestellt werden. Wenn die Regeln des freiwilligen Systems eingehalten wurden, kann im Rahmen des Systems ein Zertifikat für das Produkt ausgestellt werden.


Nach einer eingehenden Prüfung durch die Kommission und verschiedenen Verbesserungen wurden die folgenden Systeme anerkannt:

ISCC (deutsches (staatlich finanziertes) System für alle Arten von Biokraftstoffen)

Bonsucro EU (Rundtisch-Initiative für Biokraftstoffe auf der Grundlage von Rohrzucker, Schwerpunkt: Brasilien)

RTRS EU RED (Rundtisch-Initiative für Biokraftstoffe auf der Grundlage von Soja, Schwerpunkt: Argentinien und Brasilien)

RSB EU RED (Rundtisch-Initiative für alle Arten von Biokraftstoffen)

2BSvs (System der französischen Industrie für alle Arten von Biokraftstoffen)

RSBA (System für die Lieferkette des Unternehmens Abengoa)

Greenergy (System des Unternehmens Greenergy für Ethanol aus Zuckerrohr aus Brasilien).

Die Kommission erörtert derzeit mit den Betreibern anderer freiwilliger Systeme, wie diese ihre Standards verbessern können, um die Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zu erreichen.


Weitere Informationen

Die anerkannten Systeme und die Bewertungsberichte werden auf der Transparenz-Plattform unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht werden:
http://ec.europa.eu/energy/renewables/biofuels/sustainability_schemes_en.htm

Weitere Einzelheiten zu den heute anerkannten Systemen sind dem MEMO/11/522 zu entnehmen.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/522&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Kontaktpersonen:
Marlene Holzner (+32 2 296 01 96)
Nicole Bockstaller (+32 2 295 25 89)

(1): Richtlinie 2009/28/EG.



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/901, 19.07.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2011