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VERPACKUNG/256: Hendricks will deutlich weniger Plastiktüten (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 26. April 2016

Hendricks will deutlich weniger Plastiktüten


Der Verbrauch an Plastiktüten soll in den kommenden zehn Jahren fast halbiert werden. Das ist das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland (HDE) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Die teilnehmenden Unternehmen sagen darin zu, Kunststofftragetaschen zukünftig nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Weitere Handelsverbände und Unternehmen haben bereits erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen.

Barbara Hendricks: "Plastiktüten sind oft überflüssig und sie könnten durch wiederverwendbare Tragetaschen ersetzt werden. Der Verbrauch kann und muss weiter gesenkt werden. Das spart Ressourcen und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Plastikverpackungen."

Eine neue EU-Richtlinie, die im Mai 2015 in Kraft getreten ist, sieht vor, den Verbrauch sogenannter "leichter Kunststofftragetaschen" mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometer bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern. In Deutschland liegt der Verbrauch zurzeit bei 71 Stück pro Person und Jahr.

Deutschland setzt diese Vorgaben vorerst mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium um. Diese tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Hendricks: "Wir werden genau hinschauen, wie gut die Vereinbarung umgesetzt wird. Spätestens nach zwei Jahren muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 Prozent der gehandelten Tüten, nur noch gegen ein Entgelt abgegeben werden." Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen.

Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Bundes-umweltministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, die Vereinbarung zu kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen.



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Häufig gestellt Fragen und Antworten
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Originaltext der Vereinbarung
www.bmub.bund.de/N53021

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Quelle:
Pressedienst Nr. 090/16, 26.04.2016
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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