Informationsdienst Gentechnik
Nachrichten - 28.08.2015
Anbauverbote: Frankreich entwirft Opt-Out-Gesetz
Auch die französische Regierung will den Opt-Out-Mechanismus, der neue Möglichkeiten für Gentechnik-Anbauverbote schafft, im nationalen Recht verankern. Mitte Juli habe Paris einen Entwurf auf den Weg gebracht, berichtet Inf'OGM. Es gebe aber noch Ungenauigkeiten im Text, so die gentechnik-kritische Gruppierung.
Der Opt-Out-Mechanismus, den die EU-Staaten, die Europäische Kommission und das Parlament Anfang des Jahres nach langen Verhandlungen beschlossen, sieht zwei - von einander unabhängige - Herangehensweisen vor. In der ersten Phase können die Regierungen einzelner EU-Staaten Unternehmen, die eine Anbaugenehmigung für eine Gentechnik-Pflanze beantragt haben, bitten, ihr Land von dem Antrag auszunehmen. Stimmt der Antragsteller zu, darf die Pflanze in diesem Land nicht angebaut werden, auch wenn auf EU-Ebene grünes Licht gegeben wird.
Lehnt der Antragsteller eine freiwillige Einschränkung ab - oder will die Regierung darum gar nicht erst bitten - kommt es zur Phase zwei: die Regierung kann dann mit entsprechender Begründung den Anbau der bestimmten Gentechnik-Pflanze oder ganzer Pflanzenkulturen, beispielsweise Mais oder Raps, oder aller Pflanzen mit derselben Eigenschaft verbieten.
So wird es auch in Frankreich sein. Laut Inf'OGM weicht die französische Regierung aber bei den zeitlichen Fristen vom EU-Kompromiss ab. So habe sie in den Entwurf geschrieben, dass der Staat den Anbau erst dann verbieten darf, wenn die EU-Genehmigung bereits gewährt wurde. Im europäischen Original ist das jedoch schon vorher möglich. Außerdem, so Inf'OGM, habe Paris nicht klar gestellt, dass ein Verbot während der gesamten Zulassungsperiode - die immerhin zehn Jahre umfasst - ausgesprochen werden kann. Auch das soll laut EU-Vorgabe möglich sein.
Auch die Bundesregierung will das Opt-Out nutzen um zu verhindern, dass wieder gentechnisch veränderter Mais oder andere Pflanzen auf den Feldern wachsen. Derzeit ist nur ein Gentech-Mais, MON810 von Monsanto, zum Anbau in der EU zugelassen. In Deutschland und einigen anderen Staaten gibt es ein Anbauverbot, das aufgrund wissenschaftlicher Bedenken verhängt wurde, das in die Pflanze eingebaute Insektengift könne auch Nützlingen schaden. Erhält Monsanto jedoch eine Verlängerung der EU-Genehmigung um weitere zehn Jahre - die Entscheidung darüber steht an - würde das deutsche Verbot wohl erst mal wegfallen.
Unklar ist noch, wer in Deutschland für die künftigen Verbote zuständig sein soll. Das Landwirtschaftsministerium will den Ländern die Verantwortung zuschieben, deren Regierungen und das Umweltministerium befürworten eine einheitliche Entscheidung des Bundes. [dh]
inf'OGM : la France prépare le terrain de ses futures interdictions
(August 2015)
http://www.infogm.org/5842-OGM-France-prepare-terrain-futures-interdictions
Gesetzesentwurf (Opt-Out beginnt ab "TITRE IV")
http://www.assemblee-nationale.fr/14/projets/pl2982.asp
Dossier: Opt-Out: Debatte um Änderung des EU-Gentechnikrechts und
nationale Anbauverbote
http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/kommissions-vorschlaege-zum-eu-gentechnikrecht.html
Agrarminister startet erste Opt-Out-Phase (25.08.15)
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/31059.html
Link zu diesem Beitrag beim Informationsdienst Gentechnik
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/31077.html
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Quelle:
Nachricht, 28.08.2015
Informationsdienst Gentechnik
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2015
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