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KLIMA/266: Warschau - EU strebt ausgewogene Fortschritte bei Förderung der Klimapolitik an (KEG)


European Commission - IP/13/1034 - 06/11/2013

Europäische Kommission - Pressemitteilung - Brüssel, den 6. November 2013

EU strebt auf Konferenz in Warschau ausgewogene Fortschritte bei der Förderung der Klimapolitik an



Auf der vom 11. bis 22. November in Warschau stattfindenden UN-Klimakonferenz wird sich die Europäische Union für ein ausgewogenes Paket von Entscheidungen zur Förderung der internationalen Klimapolitik einsetzen. Mit den Entscheidungen soll die Umsetzung der bereits vereinbarten klimapolitischen Maßnahmen verbessert, die weitere deutliche Senkung der weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2020 vorangebracht und der Boden für die Annahme eines neuen rechtsverbindlichen weltweiten Klimaübereinkommens mit Emissionsverpflichtungen aller Länder bis 2015 bereitet werden.

Valentinas Mazuronis, der Umweltminister Litauens, das derzeit den Vorsitz des Rates der EU innehat, erklärte: "Das Treffen in Warschau ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen; es soll Wege eröffnen, um kurzfristige Maßnahmen ehrgeiziger zu gestalten und der Vorbereitung auf das für 2015 geplante Übereinkommen dienen. Um für dieses Übereinkommen ehrgeizige Verpflichtungen zu erarbeiten, hat die EU ein schrittweises Vorgehen mit einer Bewertungsphase vorgeschlagen, das eine solide Grundlage für eine Entscheidung in Warschau liefert."

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard ergänzte: "Es sollte allen klar sein, dass mit der Klimakonferenz von Warschau die Verhandlungen über das für 2015 geplante weltweite Klimaübereinkommen noch nicht abgeschlossen sind. Sie ist jedoch ein sehr wichtiges Treffen, um Fortschritte zu erzielen und die Voraussetzungen für Paris 2015 zu schaffen. In Warschau müssen wir uns darauf einigen, starke Zusagen für das Übereinkommen 2015 zu machen und die Senkung der Emissionen in den verbleibenden Jahren dieses Jahrzehnts zu beschleunigen. Auf dem Gipfeltreffen zum Klimawandel, zu dem UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im September nächsten Jahres die Staats- und Regierungschefs der Welt einberufen wird, müssen alle Länder bereit sein, konkrete Zusagen zu machen."

Das Übereinkommen von 2015

In Bezug auf die Gestaltung, den Umfang und die Struktur des weltweiten Übereinkommens, das bis spätestens 2015 angenommen und 2020 in Kraft treten soll, sind rasche Fortschritte erforderlich. Die EU will, dass auf der Konferenz von Warschau auf die bisherigen Fortschritte aufgebaut wird und die im Jahr 2014 erforderlichen Arbeiten geplant werden, damit ein Entwurf des Textes rechtzeitig vor Mai 2015 zur Verfügung steht.

Insbesondere müssen sich die Teilnehmer der Konferenz in Warschau auf ein Verfahren einigen, nach dem alle Parteien für das für 2015 geplante Übereinkommen ehrgeizige Verpflichtungen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen für die Zeit nach 2020 vereinbaren. Dieses Verfahren sollte einen Zeitplan für die Ausarbeitung der Verpflichtungen im Jahr 2014 beinhalten, die Bereitstellung von Informationen zur Erläuterung der Verpflichtungen vorsehen und zudem eine Bewertungsphase enthalten, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen insgesamt ehrgeizig genug sind, um den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Maßnahmen vor 2020

Trotz der durch die EU und mehr als 80 weitere Länder eingegangenen Emissionsverpflichtungen sind diese zusammengenommen nicht ehrgeizig genug, um die Welt auf den richtigen Weg zur Begrenzung der weltweiten Erwärmung auf weniger als 2 °C zu bringen. Die EU wünscht, dass sich die Minister in Warschau deutlich dazu äußern, wie das Engagement bis 2020 verstärkt werden kann, was auch zu einem anspruchsvollen Klimaübereinkommen von 2015 beitragen wird.

Die EU möchte, dass die Länder, die dies noch nicht getan haben, in Warschau Emissionszusagen für 2020 machen. Auf der Konferenz sollte ein Verfahren vereinbart werden, nach dem alle Vertragsparteien prüfen, wie sie 2014 ihre Emissionsmaßnahmen für den Zeitraum vor 2020 verbessern können.

Des Weiteren fordert die EU eine engere internationale Zusammenarbeit bei der Verstärkung des Engagements für die Zeit vor 2020. Bei der weiteren Verringerung der Emissionen besteht erhebliches Potenzial, unter anderem durch verstärkte Anstrengungen in Bezug auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fluorierte Treibhausgase, die Reform der Subventionen für fossile Brennstoffe sowie die Senkung der Emissionen des Luft- und Seeverkehrs.

Vor allem im Hinblick auf die fluorierten Gase strebt die EU auf der Konferenz von Warschau an, den Vertragsparteien des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht deutlich zu signalisieren, dass Maßnahmen zur Einstellung der Verwendung der stark klimawirksamen FCKW ergriffen werden müssen.

Umsetzung der vereinbarten Entscheidungen

Der dritte Bereich, in dem in Warschau konkrete Entscheidungen gefordert sind, ist die Förderung der Umsetzung der bei früheren Treffen vereinbarten Maßnahmen.

Dazu gehört die Frage, wie mit den Verlusten und Schäden umgegangen werden soll, die durch den Klimawandel in besonders gefährdeten Entwicklungsländern verursacht werden. In Warschau muss außerdem über die Frage der Klimaschutzfinanzierung in den Entwicklungsländern gesprochen werden. Ein hochrangiger Dialog über die Finanzmittel auf Ministerebene sollte zu einem Konsens über das weitere Vorgehen beitragen.

Weitere Entscheidungen sind in Bezug auf die endgültige Festlegung von Transparenzbestimmungen für die bisher eingegangenen Verpflichtungen zu treffen sowie über die ausführlichen Vorschriften zur Umsetzung des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls von 2013 bis 2020.

Klimaschutzfinanzierung der EU im Jahr 2013

Als weltweit größte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe werden die EU und die Mitgliedstaaten in Warschau Bericht über ihre fortgesetzte Bereitstellung von Finanzmitteln für den Klimaschutz in Entwicklungsländern erstatten. Die EU und die Mitgliedstaaten hatten sich dazu verpflichtet, zwischen 2010 und 2012 7,2 Mrd. Euro als Anschubfinanzierung für Entwicklungsländer bereitzustellen und übertrafen diese Zusage, indem sie insgesamt 7,34 Mrd. EUR, davon 2,67 Mrd. EUR im vergangenen Jahr, zur Verfügung stellten. Obwohl es für 2013 keine solche Verpflichtung zur Klimaschutzfinanzierung gibt, haben die EU und eine Reihe von Mitgliedstaaten freiwillige Beiträge für Entwicklungsländer in Höhe von 5,5 Mrd. EUR zugesagt, wobei die jüngsten Einschätzungen zeigen, dass diese Zusagen auch tatsächlich eingehalten werden können.


Weitere Informationen

Warschau-Seite der GD Klimapolitik:
http://ec.europa.eu/clima/events/articles/0086_en.htm

MEMO/13/953: Fragen und Antworten zur UN-Klimakonferenz in Warschau
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-953_en.htm

Reference information
Institution: European Commission
DE
Publication date: 06/11/2013 12:00
Last modification date: 06/11/2013 12:00

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1034_de.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2013

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Quelle:
Pressemitteilung, 06.11.2013
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2013