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RECHT/013: Mexiko - Lauwarmes Urteil des Verfassungsgerichtes zu Gensoja in Quintana Roo (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Lauwarmes Urteil des Verfassungsgerichtes zu Gensoja in Quintana Roo

Von Gerold Schmidt, Ceccam


(Mexiko-Stadt, 11. April 2017, poonal) - Bei politisch heiß diskutierten Themen entzieht sich der Oberste Gerichtshof Mexikos, der Rang und Funktion eines Verfassungsgerichtes hat, gerne klaren Entscheidungen. Ein Beispiel ist sein am 5. April nach mehrmaligen Aufschüben erlassenes Urteil über den Anbau von Gensoja im zur Halbinsel Yucatán gehörenden Bundesstaat Quintana Roo durch den Monsanto-Konzern. Maya-Gemeinden und -organisationen aus dem Landkreis Bacalar hatten auf ein Anbauverbot für Gensoja geklagt und zudem einen entscheidenden Teil des auch als "Monsanto-Gesetz" bekannten mexikanischen Gesetzes über Biosicherheit angefochten. Der Zweite Saal des Obersten Gerichtshofes ordnete nun jedoch nur die Suspendierung der Gensoja-Aussaat in vier direkt an der Klage beteiligten Gemeinden von Bacalar an.


Umstrittene Befragungen

Diese soll während einer auf sechs Monate angelegten öffentlichen Befragung der etwa 5.000 Maya-Bewohner*innen in der betroffenen Zone gelten. Im Anschluss soll ein Zivilgericht entscheiden, ob die Erlaubnis für den Gensoja-Anbau erteilt oder widerrufen wird. Damit verweist das Verfassungsgericht auf einen Weg, den es bereits für die Bundesstaaten Campeche und Yucatán bestimmt hat. Die dort begonnene Befragung der Maya-Gemeinden ist jedoch einer starken Kritik ausgesetzt, die sich unter anderem auf die unverhohlene Partei- und Einflussnahme staatlicher Stellen pro Gensoja richtet.

Laut Anwalt Raymundo Espinosa, der die Gemeinden aus Bacalar vor Gericht vertritt, hat das Urteil keine Verbotswirkung für den möglichen Anbau von Gensoja im übrigen Quintana Roo. Espinosa bekräftigte zudem, dass das Klageziel nicht die Durchführung einer Befragung, sondern das generelle Verbot war. Die Richter seien auch nicht auf das Argument eingegangen, dass das Ergebnis einer Befragung verpflichtenden Charakter haben müsse. Sie hätten ebenso im Unklaren gelassen, wie die Befragung durchgeführt werden müsse.


Urteil wirft neue Fragen auf

Espinosa wies auf die Gefahr hin, eine Befragung könne nur die Funktion einer Pflichtübung bekommen, an deren Ende aber die Anbauerlaubnis stehe (zur ausführlichen Erklärung der Klage durch Anwalt Espinosa, Manuel Puc aus Bacalar sowie Emanuel González von der kritischen Wissenschaftler*innenvereinigung UCCS siehe Ceccam-Video auf Spanisch unter [1]).

Insofern wirft das lauwarme Urteil des Verfassungsgerichtes mehr Fragen auf als es löst. Gleichzeitig ist dort noch ein Urteil über das Veto anhängig, das Präsident Enrique Peña Nieto gegen ein Dekret der Regierung des Bundesstaates Yucatán [2] durchsetzen will. In dem Dekret erklärt Gouverneur Rolando Zapata Bello den Bundesstaat für frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Faktisch richtet sich das Dekret 418/2016 vor allem gegen den Anbau von Gensoja durch Monsanto.


Anmerkungen:
[1] www.ceccam.org oder https://www.youtube.com/watch?v=m0rUPgKrn5I
[2] https://www.npla.de/poonal/yucatans-pri-gouverneur-erklaert-den-bundesstaat-per-dekret-fuer-gvo-frei/


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/lauwarmes-urteil-des-verfassungsgerichtes-zu-gensoja-in-quintana-roo/


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2017

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