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EUROPA/399: Strengere Standards für Bioprodukte (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 19.04.2018 / Landwirtschaft & Gentechnik

Strengere Standards für Bioprodukte


Das Europäische Parlament hat am Donnerstag neue Regeln verabschiedet, die gewährleisten, dass in der EU nur hochwertige Bioprodukte verkauft werden. Zudem sollen die neuen Vorschriften die ökologische Produktion ankurbeln.

Mit einer deutlichen Mehrheit von 466 Ja-Stimmen, 124 Nein-Stimmen und 50 Enthaltungen gabe die Abgeordneten grünes Licht für die überarbeitete EU-Verordnung über den Biolandbau. Die Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Minister hatten sich im Juni 2017 auf den vorliegenden Kompromiss geeinigt. Im November stimmte der Agrarausschuss des Parlaments zu.

Die wichtigsten Punkte sind strengere Kontrollen in der Lieferkette, neue Kontaminierungsvorschriften und die Gültigkeit der EU-Standards auch für Importe aus Drittländern. Die neue Ökoverordnung ermöglicht Biobauern den Zugang zu biologischem Saatgut, schafft mehr Vielfalt auf dem Acker und auf dem Teller und setzt hohe Standards für den Ökolandbau. Gegen Verunreinigungen aus konventioneller Landwirtschaft gibt es klarere Regelungen. Bis 2024 will die EU-Kommission prüfen, wo Kontaminationen stattfinden - auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.

Zur Förderung von Bioprodukten in der EU wird das Angebot an Saatgut und Tieren aus ökologischer Produktion erhöht. Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, also solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin so wirtschaften, vorausgesetzt, sie trennen beide Arbeitsweisen klar und deutlich.

Für Kleinerzeuger wird die Zertifizierung erleichtert. Eine Gruppenzertifizierung macht es möglich, Zeit und Geld beim Umsatteln auf ökologischen Landbau zu sparen.

Der Berichterstatter Martin Häusling (Grüne/EFA) bezeichnete die neue Ökoverordnung als Gewinn für die Biobranche: "Die Abstimmung im Parlament wird sowohl den Landwirten als auch den Verbrauchern in der EU mehr Sicherheit und Klarheit bringen. Die neuen Vorschriften werden die Qualität von Biolebensmitteln in der EU verbessern, aber auch dazu beitragen, den Bedürfnissen eines schnell wachsenden Biomarktes gerecht zu werden."

Der Rat der EU-Minister muss den vereinbarten Text noch förmlich billigen, bevor er in Kraft treten kann. Die Verordnung ist wirksam ab dem 1. Januar 2021. [mbu]


PM EU-Parlament
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180411IPR01523/bioprodukte-parlament-verscharft-eu-vorschriften

Weitere Informationen zu den neuen EU-Vorschriften (auf Englisch)
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/background/20170627BKG78420/20170627BKG78420

Hintergrundinformationen Grüne EU-Parlament
https://www.greens-efa.eu/en/article/document/organic-it-makes-a-difference/

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Quelle:
EU-News, 19.04.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2018

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