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FISCHEREI/175: EU-Kommission - Fischereimanagement ab 2011 wieder konsequenter (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 17. Mai 2010

Kommission: Fischereimanagement ab 2011 wieder konsequenter


Mit ihrem heute veröffentlichten Bericht gibt die Europäische Kommission das Startsignal für die Diskussion über die Fangmöglichkeiten in den EU-Gewässern im Jahre 2011. In dem Schriftstück wird erläutert, wie die Kommission die von ihr empfangenen wissenschaftlichen Gutachten über den Zustand der Fischbestände bei den Vorschlägen für die Fangbeschränkungen und Fangquoten im nächsten Jahr zu berücksichtigen gedenkt. Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, will die Befischung in der EU 2011 auf ein nachhaltiges Niveau zurückführen - im Einklang mit den von der EU auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen und den Empfehlungen der maßgeblichen wissenschaftlichen Gremien, die die Kommission beraten.

Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, würde es im Interesse der Einhaltung internationaler Standards begrüßen, wenn bei der Festlegung der Quoten und Seetage strengere Methoden zur Anwendung kämen. "Ich möchte klarstellen, dass bei den Fangmengen sämtliche Verpflichtungen der EU zur Nachhaltigkeit, unsere Verpflichtungen gegenüber den Nachbarstaaten sowie unsere Verpflichtungen im Rahmen unserer mehrjährigen Pläne berücksichtigt werden müssen."

2002 hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf geeinigt, die Fischbestände so zu nutzen, dass der größtmögliche Dauerertrag erzielt werden kann, und dies sollte bis 2015 umgesetzt werden. Seitdem gab es Fortschritte: 2009 wurde bei 11 Fischbeständen1 das Ziel erreicht, 2002 nur bei zwei2. Doch die meisten Bestände sind immer noch überfischt.

Die Kommission arbeitet jedes Jahr einen Bericht über die Fangmöglichkeiten aus, um den Fischern und ihrem Wirtschaftszweig zu erläutern, nach welchen einheitlichen Regeln die Quoten festgelegt werden. Durch die einheitlichen Regeln wird sichergestellt, dass alle Flotten gleich und fair behandelt werden. Die Kommission stützt ihre Vorschläge auf folgende Grundsätze: ökologische Nachhaltigkeit; größtmögliche Quotenstabilität; Umsetzung mehrjähriger Pläne; Erfüllung internationaler Verpflichtungen; Abbau der Überfischung und Wiederauffüllung der Bestände; Berücksichtigung wissenschaftlicher Empfehlungen, über die international Konsens besteht; größere Vorsicht bei Ungewissheiten.

Die Kommission stützt sich bei ihren Vorschlägen für Fangquoten auf wissenschaftliche Gutachten zweier international besetzter Expertengremien: des Internationalen Rates für Meeresforschung mit Sitz in Kopenhagen und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei. Diese Gutachten werden im Juni/Juli vorliegen.

Die Kommission übermittelt den Bericht nun dem Fischereisektor, anderen Beteiligten und den Mitgliedstaaten zur Konsultation und Prüfung. Die Kommission wird ihre Strategie möglicherweise unter Berücksichtigung der Antworten noch anpassen, bevor sie auf dieser Grundlage Vorschläge für die Fangmöglichkeiten im nächsten Jahr macht.


Hintergrund

Fangbeschränkungen für die Ostsee, das Schwarze Meer und den Nordostatlantik (einschließlich Nordsee) werden jedes Jahr auf der Grundlage der von der Kommission im Herbst unterbreiteten Vorschläge von den Fischereiministern festgelegt. Für die auf Tiefseearten spezialisierte Fischerei werden die Quoten alle zwei Jahre festgelegt. Die Fischerei im Mittelmeer wird außer beim Roten Thun nicht über Fangbeschränkungen gesteuert.


Weitere Informationen:

TAC und Quoten - EU-Fischereivorschriften: http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/index_de.htm

1: Seezunge im Kattegat und Skagerrak, Seezunge in der Nordsee, Schellfisch in der Nordsee, Schellfisch um Rockall, Hering westlich von Schottland, Hering in der Keltischen See, Kaisergranat in der Nordsee, Scholle in der Irischen See, Seelachs in der Nordsee und westlich von Schottland, Dorsch in der östlichen Ostsee und Hering im Bottnischen Meer.

2: Hering in der Nordsee und Schellfisch in der Nordsee.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/574, 17.05.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2010