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GENTECHNIK/830: Patente auf Melonen und Fischstäbchen (umg)


umwelt · medizin · gesellschaft - 3/2011 Humanökologie - soziale Verantwortung - globales Überleben

Patente auf Melonen und Fischstäbchen

Von Ruth Tippe und Christoph Then


Der neueste Trend am Patentamt ist, dass nicht mehr nur gentechnisch veränderte Pflanzen zum Patent angemeldet werden, sondern auch Obst, Gemüse, Mais, Weizen, Reis und Soja aus der 'normalen' (konventionellen) Zucht beansprucht werden. Anders als bei der Gentechnik geht es hier nicht mehr nur um bestimmte Marktsegmente, sondern um die Grundlagen und Produktion der Lebensmittel insgesamt. Zum Patent angemeldet sind Brokkoli, Tomaten, Salat, Melonen, Paprika, Weizen und Nudeln, Gerste und Bier, Sonnenblumen und Salatöl, ja sogar Kühe und deren Milch. Viele dieser Patente sind bereits erteilt.

Nach aktuellen Recherchen nimmt die Zahl dieser Patentanträge beständig zu - geht die Entwicklung so weiter, werden Konzerne wie Monsanto darüber bestimmen können, welches Saatgut verwendet wird, welche Lebensmittel auf dem Markt angeboten werden und was Landwirte und Verbraucher dafür bezahlen müssen. Insbesondere Monsanto, die Nummer eins im internationalen Saatguthandel hat nicht nur viele Patente angemeldet, sondern auch die Marktmacht, seine Monopolansprüche durchzusetzen: Die entsprechenden Firmen wie Gemüsezüchter sind längst aufgekauft, Anwälte stehen bereit, um Wettbewerber aus dem Feld zu schlagen und Lizenzgebühren durchzusetzen.


Die Geschichte des Patentrechts: Schutz von Privilegien oder von echten Erfindungen?

Das moderne Patentrecht hat sich über die Jahrhunderte entwickelt. Während die englische Krone im 17. Jahrhundert Patente als Privilegien erteilte, durch die die Begünstigten u.a. den Handel mit Salz, Glas, Stahl und Bier kontrollieren konnten, gilt im modernen Patentrecht das Prinzip, dass es Patentmonopole nur für erfinderische Leistungen geben kann. Nicht das Gefundene und das Natürliche kann durch ein Patent beansprucht werden, sondern ausschließlich technische Leistungen mit erfinderischem Charakter. Doch durch die Entwicklung in den letzten Jahren droht die Unterscheidung zwischen Entdeckung und Erfindung verloren zu gehen.

Am deutlichsten wird die Entwicklung bei der Patentierung von Pflanzen und Tieren aus konventioneller Zucht: Aus trivialen technischen Leistungen, wie der Analyse natürlicher Gene oder der Messung bestimmter Inhaltsstoffe, werden weitreichende Patentansprüche abgeleitet, die sich über die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion erstrecken, vom Saatgut bis zum Salatöl, von der Genanalyse bis zum Schweineschnitzel (FEINDT & SCHUBERT 2009, THEN & TIPPE 2009, THEN & TIPPE 2011).


Mikroben, Himbeeren und Krebsmäuse

1980 wurde in den USA ein Patent auf einen Mikroorganismus erteilt. Damals hieß es noch, dass Bakterien unbelebten Erfindungen weit ähnlicher seien als Pferden, Bienen oder Himbeeren. Aber bereits 1988 wurde in den USA erstmals ein Patent auf Säugetiere erteilt, die sogenannte 'Krebsmaus'. Die Patentierung wurde damit gerechtfertigt, dass diese Tiere für die medizinische Forschung unverzichtbar seien. Ein konkreter medizinischer Nutzen stellte sich zwar nicht ein, doch die 'Krebsmaus' wurde zum Türöffner für eine wahre Flut von Patenten auf Pflanzen und Tiere.

Das Patent auf die 'Krebsmaus' (EP 0169672) wurde 1992 auch vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Die 'Krebsmaus' war kein Einzelfall: Schon früh wurden in Europa auch Patente auf menschliche Gene und auf gentechnisch veränderte Pflanzen angemeldet und erteilt. 1980 meldete die Firma Hoechst ein Patent auf die Gensequenz für menschliches Interferon an (EP 0034306), das 1987 erteilt wurde. 1991 wurde ein europäisches Patent auf gentechnisch veränderte Sojabohnen (EP 0546090) der Firma Monsanto angemeldet, 1996 erteilt.


Wie das Patentrecht auf den Kopf gestellt wurde

Die Erteilung dieser Patente vollzog sich ohne ausreichende Rechtsgrundlage. So verbietet das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) Patente auf "Pflanzensorten und Tierarten" sowie auf "Entdeckungen". Doch 1998 gelang es der Industrie in Europa, das Patentrecht auf den Kopf zu stellen: Das Europäische Parlament verabschiedete die Richtlinie "Rechtlicher Schutz Biotechnologischer Erfindungen" (98/44 EC). Nach dieser Richtlinie werden Teile des menschlichen Körpers ebenso wie Pflanzen und Tiere ausdrücklich als patentierbar eingestuft. Vorausgegangen war eine beispiellose Lobbykampagne der Industrie, in der man unter dem Slogan "no patents no cure" nicht davor zurückschreckte, Patienten im Rollstuhl in die Büros der Abgeordneten zu bugsieren (THEN 2008).

Durch diese EU Richtlinie werden etliche Verbote des EPÜ außer Kraft gesetzt bzw. erheblich beschnitten. Insbesondere in Bezug auf die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren verändern sich die Rahmenbedingungen deutlich: Das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten (und Tierarten) soll nur noch dann greifen, wenn einzelne definierte Pflanzensorten beansprucht werden. Alles andere pflanzliche Material ist patentierbar - selbst wenn es Pflanzensorten umfasst. Wird beispielsweise eine Tomatensorte mit großen Früchten beansprucht, ist diese nicht patentierbar. Werden dagegen ganz allgemein Tomatenpflanzen mit großen Früchten beansprucht, kann das Patent gewährt werden, obwohl es im Ergebnis dutzende Pflanzensorten umfassen kann. Auf der Grundlage dieser neuen Rechtsauslegung wurden unter anderem die Einsprüche gegen das Patent auf gentechnisch veränderte Sojabohnen-Sorten der Firma Monsanto zurückgewiesen (EP 0546090). Sogar die Mitarbeiter des Patentamtes sprechen davon, dass man damit einen rechtlichen Zustand geschaffen habe, der so ähnlich ist, als würde man Bigamie verbieten, Polygamie aber erlauben (Entscheidung des Europäischen Patentamtes T1054/96).

Inzwischen sind tausende europäische Patente auf menschliche Gene und gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere erteilt worden. Einige der Patenterteilungen sorgten für öffentliche Kontroversen und in manchen Fällen wurden auch Einsprüche eingelegt. Neben dem Patent auf die Krebsmaus (EP 0169672) und dem Patent der Firma Monsanto auf gentechnisch veränderte Sojabohnen (EP 0546090) waren die Patente der Firma Myriad auf menschliche Gene für eine erbliche Form des Brustkrebs (EP 0705902, EP 0705903) besonders umstritten. Möglicherweise ändert sich die Rechtslage bei Patenten auf menschliche Gene grundlegend: In den USA entschied ein Gericht 2010, dass Patente auf menschliche Gene grundsätzlich nicht erteilt werden dürfen - diese seien Entdeckungen und keine Erfindungen (POLLACK 2010).


Auswirkungen von Patenten auf Saatgut

In den letzten 20-30 Jahren ist der Konzentrationsprozess in der Saatgutbranche mit enormer Geschwindigkeit voran geschritten. Befördert wurde die Entwicklung ganz wesentlich durch die Einführung gentechnisch veränderten Saatgutes. Konzerne aus dem Bereich der Agrochemie investierten zunehmend im Bereich Saatgut, kauften Züchter auf und sind mit anderen Firmen zu immer größeren Einheiten verschmolzen. Nur zehn Konzerne kontrollieren inzwischen etwa zwei Drittel des globalen Saatgutmarktes (ETC 2008, HOWARD 2009). Viele der großen Konzerne (Monsanto, Dupont, Syngenta, Bayer) stammen aus dem Bereich der Agrochemie. Diese Konzerne beherrschen bereits den Handel mit Pestiziden und Düngemittel. Jetzt sind auch Saatgut, Pflanzen und Lebensmittel ihre patentierte Erfindung: Jede Gensequenz, die in eine Pflanze eingebaut wird, bedeutet auch einen Patentanspruch, der sich auf die Pflanze, deren Nachkommen und daraus gewonnene Produkte wie Lebensmittel und Biomasse erstrecken kann.

Patente sind ein erheblicher Faktor bei der Preisentwicklung. Seit einigen Jahren steigen in den USA die Preise für patentiertes, gentechnisch verändertes Saatgut steil an. In 2009 waren die Preise für Saatgut beim Mais um mehr als 30 Prozent und bei Soja fast 25 Prozent höher als in 2008, obwohl beim Ernteertrag keine deutlichen Zuwächse beobachtet wurden(1).

Durch Patente kann der Zugang zu Saatgut ganz wesentlich behindert werden. Der US Bauernverband National Family Farmers Coalition (NFFC) berichtet von verschiedenen Fällen, in denen Saatgutfirmen zunächst von Monsanto aufgekauft wurden und dann ihre konventionellen Sorten vom Markt genommen wurden, wodurch den Landwirten fast keine andere Wahl mehr bleibt, als Saatgut zu kaufen, das gleich mehrfach gentechnisch verändert ist. Zudem wird Landwirten gedroht, dass sie bei Verstößen gegen das Patentrecht von bestimmten Firmen gar kein Saatgut mehr bekommen (HUBBARD 2009).

In Sorge sind deswegen auch die Experten in Europa. Der Konzentrationsprozess in der Saatgutbranche findet auch hier statt. So hat in den letzten Jahren ein Ausverkauf niederländischer Züchter stattgefunden. Die Pflanzenzucht der Niederlande hat im europäischen Wirtschaftsraum eine herausragende Bedeutung. Wie eine Untersuchung der Universität von Wageningen zeigt, haben internationale Konzerne wie Monsanto auch hier ihre Marktmacht ausgebaut und unter anderem verschiedene Gemüsezüchter aufgekauft (LOUWAARS et al. 2009). Die Studie zeigt auch, dass unter den derzeitigen Marktbedingungen neue Züchter kaum mehr Fuß fassen können:

"Bei den meisten landwirtschaftlich genutzten Pflanzen kontrollieren nur einige wenige Konzerne große Teile des Weltmarktes. Das führt dazu, dass ein zunehmender Anteil der globalen Versorgung mit Nahrungsmitteln von einigen wenigen Konzernen abhängt. (...) Landwirte und Pflanzenanbauer befürchten, dass ihre Wahlfreiheit eingeschränkt wird und dass bei bestimmten Pflanzenarten keine Sorten mehr entwickelt werden, die ihren speziellen Bedürfnissen genügen, wenn die Entscheidung darüber, was gezüchtet wird, nicht mehr in den Niederlanden getroffen werden kann."

Patente werden sogar dafür eingesetzt, die Risikoforschung zu behindern: In den USA gibt es zahlreiche Beschwerden wegen der Behinderung der Forschung durch die Saatgutindustrie. Wissenschaftler aus 16 US-Staaten beschwerten sich 2009 öffentlich bei der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA darüber, dass ihnen die Industrie durch Patente den Zugang zu Forschungsmaterial verweigert, das sie für die Begleitforschung beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen benötigen (POLLACK 2009).


Patente auf konventionelle Zucht

Das Missbrauchs-Potential von Patenten auf konventionelle Züchtung ist riesig: Die 'erfinderische' Leistung wird immer geringer, die Reichweite der Ansprüche immer größer. Die Rechtmäßigkeit derartiger Patente wurde vom EPA in einer Grundsatzentscheidung überprüft: 2002 erteilte das Europäische Patentamt ein Patent auf konventionell gezüchteten Brokkoli (EP 1069819). Nach Einsprüchen von konkurrierenden Firmen wurde nun geprüft, ob das Patent im Konflikt mit dem Verbot der Patentierung von "im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" steht.

Dieses Verbot wird durch die EU Patentrichtlinie so unklar definiert, dass es fast beliebig ausgelegt werden kann: Dort heißt es, dass ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren dann als im Wesentlichen biologisch anzusehen ist, wenn es "vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht". Gerade Kreuzung und Selektion sind aber keine 'vollständig natürlichen Phänomene', sondern werden von den Züchtern herbeigeführt. Die Beschwerdekammer des EPA stellt daher fest, dass der Wortlaut der Definition widersprüchlich ist und eine korrekte Auslegung nicht direkt zu erschließen sei (Entscheidung T83/05). Deswegen wurde dieser Fall zusammen mit einem ähnlichen Patent auf Tomaten (EP 1211926) der Großen Beschwerdekammer des EPA vorgelegt. Diese traf 2010 ihre Entscheidung (G2/07 und G1/08): Demnach dürfen derartige Verfahren nicht patentiert werden. Doch damit ist das Problem noch längst nicht gelöst. Diese Entscheidung betrifft nur die Verfahren zur Züchtung. Bereits im Mai 2011 erteilte das Patentamt ein Patent auf konventionell gezüchtete Melonen (EP 1962578). Lediglich das Verfahren zur Züchtung der Melonen wurde als nicht patentierbar aus dem Patent gestrichen. Das Europäische Patentamt argumentiert hier tatsächlich, dass sich das Verbot der Patentierung in Art 53b nur auf Verfahren zur Züchtung, nicht aber auf Pflanzen und Saatgut beziehen würde. Der Fall zeigt überdeutlich, wie viele Schlupflöcher das Europäische Patentrecht bietet, um die Patentansprüche der Industrie durchzusetzen und dass die Zeit reif ist, die Patentgesetze grundlegend zu verändern.

Auch auf die konventionelle Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren werden vermehrt Patente angemeldet und erteilt. 2008 sorgte beispielsweise die Erteilung eines Patentes auf die Zucht von Schweinen, das ursprünglich von Monsanto angemeldet wurde, für öffentliche Proteste (EP 1651777). Dieses Patent wurde 2010 nach Einsprüchen von tausenden Einzelpersonen und verschiedenen Organisationen zurückgezogen und widerrufen. In anderen Fällen werden Einsprüche aber auch abgewiesen. So verteidigte das Europäische Patentamt im März 2010 ein Patent auf Verfahren zur Auswahl von Milchkühen, die mehr Milch geben sollen (EP 1330552). 2010 wurde bekannt, dass der Konzern Monsanto mehrere Patente auf die Fütterung von Hühnern, Schweinen und Fischen angemeldet hat, die sich sogar auf das Schnitzel und das Fischstäbchen erstrecken (WO 2010/107422, WO 2010/027788, WO 2009/097403, WO 2009/102558)

Wird das Verbot der Patentierung von "im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung" weiterhin unterlaufen, können normale konventionelle Züchtungen durch einfache technische Verfahren, 'garniert' und zu Erfindungen erklärt werden - mit weitreichenden Folgen für Züchtung und Landwirte. Insbesondere die Verbraucher werden von dieser Entwicklung betroffen sein: Bei Brokkoli, Tomate und Melone wurden ausdrücklich auch die essbaren Anteile der Pflanzen, also die Lebensmittel, patentiert. Der US Konzern Monsanto hat bereits angekündigt, die Lizenz für den Vertrieb des Brokkoli zu übernehmen.

Die Entwicklung wird von vielen Seiten mit Sorge verfolgt, insbesondere in Deutschland. Die deutsche Bundesregierung lehnt laut ihrem Regierungsprogramm Patente auf Pflanzen und Tiere ab. Auf einer Konferenz im September 2010 in Brüssel wurde diese Position noch einmal verdeutlicht.(2) Mitglieder aller im Bundestag vertretenen Parteien veröffentlichten im Januar 2011 eine öffentliche Erklärung, in der Gesetzesänderungen verlangt werden, um insbesondere Entscheidungen wie im Falle der Sonnenblume zu verhindern.(3) Verschiedene Institutionen der katholischen Kirche sprachen sich im Januar 2011 ebenso gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus(4) wie die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (ABL), der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und der Deutsche Bauernverband. Aber auch vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sind deutliche Töne zu hören: Das Europäische Patentamt müsse in Zukunft nicht nur Verfahren zur Züchtung von der Patentierbarkeit ausnehmen, sondern auch die Pflanzen selbst.(5) Mit Sorge wird die Entwicklung nicht nur in Deutschland verfolgt. 2009 prangerte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, öffentlich an, dass weltweit die Versorgung mit Saatgut und Lebensmitteln immer stärker von internationalen Konzernen kontrolliert wird.(6) In Europa und darüber hinaus unterstützen viele landwirtschaftliche Organisationen die Forderungen des Bündnisses "No Patents on Seeds". Entsprechende Aufrufe wurden u.a. von großen Bauernverbänden in der Schweiz, Italien und Spanien unterzeichnet.

Vor diesem Hintergrund treten die Begründer der Initiative "No Patents on Seeds", die insgesamt von über 300 Organisationen unterstützt wird, für klare und eindeutige Verbote im Europäischen Patentrecht ein. Insbesondere werden Verbote der Patentierung von Züchtungsverfahren, von Züchtungsmaterial, von Pflanzen und Tieren sowie von Lebensmitteln, die aus diesen gewonnen werden, gefordert.

Die derzeitige Fehlentwicklung im europäischen Patentrecht kann nur durch die Politik korrigiert werden. Es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Patente auf Saatgut, auf Pflanzen und Tiere in Zukunft auch dann erteilt werden, wenn im Fall Brokkoli die Patentansprüche auf die Verfahren zur Züchtung widerrufen werden(7).


Kontakt
Dr. Ruth Tippe und Dr. Christoph Then
Kein Patent auf Leben!
Frohschammerstr.14
80807 München
rtippe@keinpatent.de
www.keinpatent.de, www.no-patents-on-seeds.org


Anmerkungen

1) Datenbank der US Behörde für Landwirtschaft, United States Department of Agriculture (USDA) - Economic Research Service, http://www.ers.usda.gov/Data/CostsAndReturns/testpick.htm

2) http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierhaltung/BiopatenteHintergrund.html

3) www.keinpatent.de/.../11_Erklaerung_zu_Keine_Patente_auf_konventionell_gezuechtete_Pflanzen_und_Tiere-1.pdf

4) http://www.zdk.de/reden/reden.php?id=231

5) http://www.bdp-online.de/de/Presse/Aktuelle_Mitteilungen_1/BDP_fordert_Anwendung_der_Brokkolientscheidung/BDP_fordert_konsequente_Auslegung_der_Brokkoli-Entscheidung.pdf

6) http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N09/424/73/PDF/N0942473.pdf?OpenElement

7) Link zur Unterschriftenliste:
http://www.no-patents-on-seeds.org/de/aktion/offener-brief-mitglieder-europaeischen-parlamentes-europaeische-kommission


Nachweise

ETC (2008): Who Owns Nature, News Release 13.11.2011, ETC Group, Ottawa, Canada [http://www.etcgroup.org/en/node/706; letzter Zugriff: 28.7.2011].

FEINDT, P.H., SCHUBERT, K. (2009): Biopatente - Rechtliche Bedingungen und politische Aspekte, Schriftenreihe der Rentenbank, Band 25.

HOWARD, P.H. (2009): Visualizing Consolidation in the Global Seed Industry: 1996-2008, Sustainability 1: 1266-1287, doi:10.3390/su1041266.

HUBBARD, K. (2009): Out of Hand: Farmers Face the Consequences of a Consolidated Seed Industry, Farmer to Farmer Campaign on Genetic Engineering, National Family Farm Coalition, Stoughton, USA [http://farmertofarmercampaign.com/; letzter Zugriff: 28.7.2011].

LOUWAARS N., DONS H., OVERWALLE G. et al. (2009): Breeding Business, the future of plant breeding in the light of developments in patent rights and plant breeder's rights, University of Wageningen, CGN Report 2009-14 (EN) CGN Rap
[http://documents.plant.wur.nl/cgn/literature/reports/BreedingBusiness.pdf; letzter Zugriff: 28.7.2011].

POLLACK, A. (2009): Crop Scientists Say Biotechnology Seed Companies Are Thwarting Research, The New York Times, 19.2.2009
[http://www.nytimes.com/2009/02/20/business/20crop.html; letzter Zugriff: 28.7.2011].

POLLACK, A. (2010): After Patent on Genes Is Invalidated, Taking Stock, New York Times, 30.3.2010
[http://www.nytimes.com/2010/03/31/business/31gene.html; letzter Zugriff: 28.7.2011].

THEN, C. (2008): Dolly ist tot, Rotpunktverlag, Zürich.

THEN, C., TIPPE, R. (2009): Saatgut und Lebensmittel. Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration
[http://www.no-patents-on-seeds.org/sites/default/files/news/report_future_of_seed_de.pdf; letzter Zugriff: 25.7.2011].

THEN, C., TIPPE, R. (2011): Das Saatgutkartell auf dem Vormarsch. Patentanmeldungen und Patenterteilungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht im Jahr 2010 [http://www.no-patents-on-seeds.org/sites/default/files/news/patente_report_2011.pdf; letzter Zugriff: 25.7.2011].


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

Abb. 1: Demonstration "Wir haben es satt" 22.01.2011 in Berlin, Forderung einer Saatgutinitiative, die sich unter dem Motto "Zukunft säen - Vielfalt ernten" gegen die Patentierung von Saatgut und für die Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzt

Abb. 2: Norddeutsches rotbuntes Niederungsvieh, alte Haustierrasse, nicht patentiert


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Quelle:
umwelt · medizin · gesellschaft Nr. 3/2011, (August 2011)
24. Jahrgang, S. 204 - 207
Verlag: UMG Verlagsgesellschaft mbH
Frielinger Str. 31, 28215 Bremen
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Erscheinungsweise: vierteljährig
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2012