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GENTECHNIK/832: Gift und Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung - Kurs konsequent wechseln (umg)


umwelt · medizin · gesellschaft - 3/2011 Humanökologie - soziale Verantwortung - globales Überleben

Gift und Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung
Aufforderung zum konsequenten Kurswechsel

Von Angela von Beesten


Der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) begann 1995 mit Sojabohnen in den USA. Seitdem setzen die global agierenden Chemie- und Saatgutmultis alles daran, ihre GVP weltweit zu verbreiten. Die Kreationen aus dem Gentechniklabor wurden vorwiegend mit zwei Eigenschaften ausgestattet: Herbizidresistenz und Insektengiftigkeit. Inzwischen werden weltweit 148 Millionen Hektar dieser GVP angebaut, überwiegend Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Verwendet werden sie als Futtermittel, in Lebensmitteln und als nachwachsende Rohstoffe z.B. für "Bio"sprit. In den sechzehn Jahren des kommerziellen Anbaus haben sich die von der Industrie in Aussicht gestellten Vorteile der Gentechnik nicht bewahrheitet. Ganz im Gegenteil nahm der Pestizidverbrauch nicht ab - sondern drastisch zu. Mit zunehmendem Anbau von GVP zeigen sich die damit verbundenen erheblichen gesundheitlichen, ökologischen und sozioökonomischen Risiken. Ein konsequentes Umdenken ist in Landwirtschaft und Ernährung dringend erforderlich, um weiteren Schaden für Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt abzuwenden und eine gesunde und ausreichende Ernährung für alle zu gewährleisten.


Gentechnisch erzeugte Nahrungs- und Futterpflanzen und ihre Eigenschaften

Gentechnik: ein drastischer Eingriff in das Genom der Pflanze
Obwohl kein Zweifel daran bestehen kann, dass gentechnische Übertragung von Merkmalen über Artgrenzen hinweg nichts mehr mit konventioneller Züchtung zu tun hat, wird von interessierter Seite doch immer wieder der Eindruck erweckt, dass Gentechnik eine Form von Züchtung sei. Diesem Eindruck muss widersprochen werden. Ein gentechnisch veränderter Organismus ist "ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt." (§ 3 Abs. 3 GenTG)1. Gentechnik bedeutet:

• Isolierung von Erbmaterial aus einem beliebigen Organismus
• Neukombination von Erbmaterial
• Übertragung von Erbmaterial in andere Organismen auch über Artgrenzen hinweg

Mit gentechnischen Methoden wird das Naturgesetz durchbrochen, dass sich Lebewesen nur innerhalb ihrer Art fortpflanzen können. Die technische Übertragung von Erbsubstanz auf andere Organismen kann dennoch deshalb gelingen, weil die Grundlagen der Erbinformation, durch die Merkmale im Organismus kodiert werden, bei allen Lebewesen gleich sind. Allerdings werden die genetischen Informationen von Mikroben, Tieren und Pflanzen grundsätzlich unterschiedlich interpretiert. Um ein Fremdgen überhaupt in den Empfängerorganismus Integrieren zu können, wurden synthetische Gene entwickelt, die in der Natur nicht vorkommen. Dabei werden Genabschnitte verkürzt und verändert. Die neuen zusammengemixten, sog. "rekombinanten" Gene werden mit Gensequenzen unterschiedlicher Organismen ausgestattet, die bewirken sollen, dass z.B. die Pflanze das neue Konstrukt mit den erwünschten Eigenschaften in ihr Genom integrieren kann. So enthielt z.B. die erste Gentechnik-Sojabohne mit Herbizidresistenz eine Konstruktion aus dem "Gen von Interesse" CP4 EPSPS aus einem Bakterium, einem Promotor "35S" aus dem Blumenkohlmosaikvirus und zwei DNA-Fragmente der Petunie, die die Produktion des Proteins kontrollieren sollen (ROBIN 2009).


Vorwiegend genutzte Methoden der Fremdgenübertragung auf Pflanzenzellen:
a) Bei der indirekten Genübertragung wird ein Plasmid(2) aus Bakterien oder Viren als Vektor(3) oder Genfähre zur Übertragung von Fremdgenen in Pflanzenzellen (z.B. von Sojabohnen, Kartoffeln) eingesetzt. Häufig wird dabei die natürliche Fähigkeit des Bodenbakteriums "Agrobakterium tumefaciens" genutzt, das Teile seines Erbmaterials auf Pflanzenzellen übertragen und sie auf diese Weise infizieren kann und dadurch krebsartige Wucherungen im Wurzelhalsbereich hervorruft (Wurzelhalsgalle). Die Gentechnik verwendet das Bakterium als Vektor, "Gentaxi", um Fremdgene in Pflanzen einzuschleusen, nachdem die tumorbildenden Gene aus dem Plasmid des Bakteriums entfernt und stattdessen das gewünschte Fremdgen eingebaut wurde.

b) Die direkte Genübertragung wird häufig zum Einschleusen von Fremdgenen in Getreide (Weizen, Mais, Reis) angewendet. Dabei werden Mikroprojektile aus winzigen Gold- oder Wolframkügelchen mit zahlreichen Kopien des Fremdgens beschichtet und mit Hilfe einer sogenannten "particle gun" im "Schrotschussverfahren" mit hohem Druck auf das Pflanzengewebe geschossen. Der Ort, an dem die Fremdgene in das Genom integriert werden, kann bei diesen gentechnischen Verfahren nicht vorher bestimmt werden. Er bleibt dem Zufall überlassen. Die Erfolgsraten des künstlichen Gentransfers sind entsprechend niedrig, sie liegen je nach Pflanzenart zwischen 0,1 und 0,001% (HARING 2003).


Antibiotikaresistenzen als Marker
Bei beiden gentechnischen Verfahren werden zusätzlich zur gewünschten Eigenschaft Bakteriengene mit Antibiotikaresistenzen in die Pflanzen-DNS übertragen. Damit sollen diejenigen Pflanzenzellen in der Anzucht auf Nährböden identifizierbar werden, bei denen der gentechnische Eingriff gelungen ist.


Gentechnisch erzeugte Eigenschaften: Realität und Zukunftsvisionen
Was hat der Gentechnikanbau für Menschen, Tiere und Umwelt bisher gebracht? Ertragssteigerungen, trockenresistente und salztolerante Pflanzen oder bessere Eigenschaften zur Förderung der Gesundheit und zur Ernährung der Weltbevölkerung wollte sie liefern. Auf den Markt gebracht wurden GVP mit vorwiegend zwei agronomischen Eigenschaften:

61% der aktuell kommerziell angebauten GVP wurden gentechnisch mit Herbizidtoleranz (Ht) ausgestattet, damit sie nicht eingehen, wenn man sie mit einem Totalherbizid besprüht, das sonst alle grünen Pflanzen abtötet. Sie reichern das Gift in sich an und bringen es somit in die Nahrungskette ein.

17% der aktuell vermarkteten GVP wurden zu insektengiftproduzierenden Pflanzen gemacht, indem man ihnen manipulierte Gene des Bodenbakteriums Bazillus thuringiensis einsetzte. Vorwiegend Mais- und Baumwollpflanzen werden so zu Giftpflanzen umfunktioniert. Sie produzieren dann spezielle Bt-Toxine wie das Cry1 und Cry2 gegen Raupen von Schmetterlingen (Lepidoptera) wie den Maiszünsler und den Baumwollkapselwurm. Cry3-Toxine werden gegen andere Käferlarven eingesetzt, z.B. den Wurzelbohrer bei Mais (THEN 2011).

22% der GVP werden gentechnisch mit einer Kombination aus beiden Eigenschaften ausgestattet (Ht/Bt), sodass sie sogar die Anwendung mehrerer Totalherbizide (Glyphosat und Glufosinat) überstehen und zusätzlich Bt-Toxine produzieren können. Sie werden Stacked Events genannt, was im Deutschen in etwa als "Gestapelte Gene" bezeichnet werden kann.

Als erste dieser Stacked Events wurde in Kanada und den USA im Jahr 2010 der neue Gentech-Mais "SmartStax" von Monsanto und Dow AgroScience zum Anbau zugelassen, ohne Überprüfung seiner potentiellen Risiken für Gesundheit und Umwelt. "SmartStax produziert sechs verschiedene Insektengifte. Diese Kombination tritt so in der Natur nicht auf: Ursprünglich stammen die Bt-Toxine von mindestens vier verschiedenen Subspezies des Bacillus thuringiensis. Die DNA(4) der Bt-Toxine, die in den Pflanzen produziert werden, sind gegenüber ihren Ausgangsvarianten verändert, auch die Struktur der Proteine unterscheidet sich. Die Bt-Toxine in den Pflanzen werden in einer voraktivierten Form gebildet. Sie liegen in gelöster Form vor und nicht in ihrer ursprünglichen, inaktiven und kristallinen Form. Eines der Bt-Toxine (Cry1A.105) ist ein synthetisches Protein, das in der Natur nicht vorkommt und dessen DNA von verschiedenen Bt-Toxinen stammt. Zudem enthält SmartStax zwei weitere Genkonstrukte, die die Pflanzen gegenüber zwei Unkrautvernichtungsmitteln tolerant machen: Glufosinat, bekannt unter dem Markennamen Liberty oder Basta, und Glyphosat, das unter anderem unter dem Markennamen Roundup vertrieben wird. Insgesamt produziert SmartStax neun zusätzliche Proteine auf der Basis von Genkonstrukten, die von sieben verschiedenen Arten oder Unterarten oder spezifischen Bakterienstämmen stammen. Die jeweiligen Genkonstrukte werden außerdem durch sogenannte virale Promotoren aktiviert..." (THEN & BAUER-PANSKUS 2011).

Die Entwicklung solcher "Gentechnikturbopflanzen" ist eine klare Botschaft der Gentechnikindustrie. Ihre Pflanzen aus dem Gen-Labor haben nicht wie ursprünglich angekündigt dazu geführt, dass Pestizide eingespart wurden. Im Gegenteil, im Laufe der Jahre wurden immer mehr Totalherbizide eingesetzt und in der Folge davon resistente Pflanzen geschaffen die zu "Superunkräutern" geworden sind (NABU 2011).

Der Gentechnikmarkt wird bestimmt von herbizidtoleranten und insektengiftigen GVP. Viel Geld wird auch investiert in die Erforschung von Pflanzen, die arzneiliche Wirkstoffe erzeugen sollen. In den USA sind bereits Pharmapflanzen (Reis) zum kommerziellen Anbau zugelassen, die menschliche Gene zur Bildung von Enzymen (Lactoferrin und Lysozym) enthalten. Die Folgen von Anbau und Verzehr dieser GVP sind nicht kalkulierbar.


Aktueller Anbau und Nutzung von GVP

Zur Zeit werden in mehr als zwanzig Ländern der Welt vorwiegend vier gentechnisch veränderte Pflanzenarten auf etwa 148 Millionen Hektar angebaut (siehe Abb.1), davon (in Hektar) Soja 73,3, Mais 46,8, Baumwolle 21,0 und Raps 7,0. Hinzu kommen in den USA auf kleineren Flächen gv-Zuckerrüben, gv-Zucchinis (Squash), gv-Papayas und gv-Luzerne. In China werden gv-Papayas und gv-Pappeln genutzt, zudem soll es einen begrenzten Anbau von gv-Tomaten und gv-Paprika geben.


Weltweiter gv-Pflanzenanbau 2010 
 Insgesamt 148 Millionen Hektar
USA
Brasilien
Argentinien
Indien
Kanada
China
Paraguay
Pakistan
Südafrika
Uruguay
Bolivien
Australien
Philippinen
Myanmar
Burkina Faso
Mexiko,
Kolumbien,
Chile,
Honduras,
Ägypten,
Costa Rica,
EU
66,8
25,4
22,9
9,4
8,8
3,5
2,6
2,4
2,2
1,1
0,9
0,7
0,5
0,3
0,3
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1

Abb. 1: Weltweiter Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
(Quelle: CLIVE 2010)*


In Europa erhielt der umstrittene Mais MON 810 der Firma Monsanto (Markenname YieldGard) bereits 1998 seine Erstzulassung. Seit der Aufhebung des EU-Moratoriums 2004 hat die Gentechnik in Europa Einzug gehalten. Bis Februar 2011 wurden 36 Variationen für den Import und die Verarbeitung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen. In der EU sind nur der Mais MON 810 von Monsanto und die Amflora-Kartoffel von BASF für den kommerziellen Anbau zugelassen (THEN 2011).

Wie alle EU-Mitglieder so ist auch Deutschland verpflichtet, die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien vorzunehmen, durch die Freisetung und Inverkehrbringen von GVO geregelt werden. Auch im deutschen Gentechnikgesetz wird der Anbau von GVO gleichberechtigt neben die konventionelle und die biologische Landwirtschaft gestellt und davon ausgegangen, dass eine Koexistenz aller Anbauformen durch entsprechende Maßnahmen der "guten fachlichen Praxis" und Abstandsregelungen gewährleistet werden kann. In der Praxis hat sich schon jetzt mehrfach gezeigt, dass dies nicht möglich ist. Z.B. kam es im Jahr 2010 in Schweden zu einer Vermischung von Amflora-Kartoffeln mit anderen nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffeln. Auch in Deutschland hatten etliche Bauern in mehreren Bundesländern Probleme mit Verunreinigungen des Maissaatgutes der Firma Pioneer, das eine nicht zugelassene Gentech-Maissorte enthielt (ABL 2010).

In Deutschland erhielt der Mais Mon 810 Ende 2005 erstmals die Sortenzulassung, verboten wurde er 2009, weil sich in Studien gezeigt hatte, dass Marienkäfer und Florfliegen beim Verzehr des von dem Mais produzierten Bt-Toxins geschädigt wurden. Er ist in Deutschland auch in diesem Jahr nicht wieder zugelassen worden (MEISTER 2011). Mit dem Anbauverbot folgte Deutschland dem Beispiel von Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg. Seit März 2010 ist die Gentech-Kartoffel Amflora der BASF in Deutschland zum Anbau zugelassen und wurde auf 20 Hektar in Zepkow (Mecklenburg-Vorpommern) angebaut. Ihre Zulassung hat viel Widerstand hervorgerufen, weil die Gentech-Kartoffel ein Antibiotikaresistenz-Gen enthält und weil nicht gewährleistet werden kann, dass die nicht für den Verzehr geeignete Kartoffel nicht in die Nahrungskette gelangt. Noch 12-15 Jahre nach dem Anbau können sich Kartoffelknollen auf dem Acker finden, da bei der Ernte immer Kartoffeln im Boden bleiben, die im nächsten Jahr wieder wachsen und sich verbreiten können.

Der Gentechnikanbau geht in Europa seit Jahren zurück, im Jahr 2010 waren es nur noch 0,06% der europäischen Anbaufläche. Selbst in Spanien, dem Hauptanbaugebiet von Bt-Mais in Europa, wurde der Anbau im Vergleich zu 2008 um 15% reduziert, Tschechien verzeichnete einen Rückgang von 42%, in Rumänien waren es 87%(5).


Gentechnik in Lebensmitteln

Nahrungspflanzen, tierische Produkte, Mikroorganismen, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine, Proteine, Stärken, Öle, also fast alle Lebensmittelbestandteile, können im industriellen Produktionsprozess mit gentechnischen Verfahren in Berührung kommen. In Lebensmitteln können Soja-, Mais- und Rapsprodukte aus gentechnischer Erzeugung enthalten sein z.B. in Sojalecithin, Sojaöl, Cornflakes, Maisöl, Rapsöl, Vitaminen usw. In importierten Futtermitteln sind zum Teil schon hohe Anteile von GVP enthalten (Soja, Mais). Der Hauptanteil der GVP wird als Tierfutter verwendet und für nachwachsende Rohstoffe z.B. "Biosprit". "Über 30 Millionen Tonnen (78%) werden jährlich importiert. Es ist für die Futtermittelindustrie billiger, Soja aus Südamerika und den USA zu importieren. Der Großteil der importierten Soja ist gentechnisch verändert und wird mit großen Mengen hochgiftiger Pestizide produziert. 65% der Sojaimporte stammen aus Argentinien und Brasilien und tragen dort zur Abholzung des Regenwaldes bei" (BUND 2010: 6).

Kennzeichnung:
Seit April 2004 regelt das EU-Recht verbindlich für alle Mitgliedstaaten die Kennzeichnung.

Demnach sind kennzeichnungspflichtig:
• Alle Lebensmittel, die selbst ein GVO sind z.B.: Kartoffel, Mais kolben, Tomate, Soja
• Alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind z.B.: Öle aus gv Sojabohnen oder gv Raps, Stärke aus gv Mais, Traubenzucker und Glukosesirup aus gv Maisstärke, Zusatzstoffe wie Lecithin aus gv Sojabohnen, Aroma aus gv Sojaeiweiß
• Alle Lebewesen, die GVO enthalten, z.B.: Joghurt mit gv Bakterien, Weizenbier mit gv Hefe
• Alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO enthalten, müssen dann gekennzeichnet werden, wenn der Anteil dieser GVO-Spuren mehr als 0,9% des Lebensmittels beziehungsweise der Lebensmittelzutat ausmacht.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind:
• Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gv Futtermitteln gefüttert wurden; Honig
• Hilfsstoffe, die in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden, aber im Lebensmittel selbst keine Funktion mehr haben, z.B. das in der Käseherstellung verwendete Enzym Chymosin oder gentechnisch erzeugte technische Hilfsstoffe(6).

Die neue deutsche "Ohne Gentechnik"-Verordnung soll Menschen die Wahlfreiheit erleichtern, die sich ohne Gentechnik ernähren möchten. Sie ermöglicht seit dem 1. Mai 2008 Lebensmittelherstellern, ihre Produkte mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" zu versehen, wenn die Tiere, deren Produkte sie verwenden, den größten Teil ihres Lebens keine Gentech-Pflanzen im Trog hatten" (BUND 2008).


Gesundheitliche Risiken der Agrogentechnik

Die Freisetzung und der Verzehr von GVP bringen spezifische Risiken mit sich. Biologische Risiken sind anders zu bewerten, als Chemie- oder Strahlenrisiken, da der gentechnische Eingriff nicht an toter Materie sondern an lebenden Organismen durchgeführt wird. Die spezifische Risikoqualität beruht darauf, dass die Risikoquelle lebt, sich vermehren kann, sich auf andere Organismen übertragen kann, über Jahre unbemerkt bleiben kann, im Schadensfall nicht rückholbar ist, in der Natur bisher nicht vorkam und in ihren Auswirkungen unkalkulierbar ist und bleibt (AMMANN 1993). Es gibt bisher kein abgestimmtes Vorgehen für die Risikoeinschätzung. Bislang ist ungeklärt, wie sich die Ernährung mit Gentechnikprodukten langfristig auf die menschliche Gesundheit auswirken wird.


In wessen Interesse arbeitet die Forschung?
Im Jahr 2010 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Informationsbroschüre mit dem Titel: "Grüne Gentechnik" heraus, die einen unkritischen Lobgesang auf gentechnisch veränderte Pflanzen darbot, der unabhängiger Wissenschaft unwürdig ist (DFG 2010). Dies blieb allerdings nicht unwidersprochen, denn vier anerkannte Wissenschaftler lieferten eine kritische Analyse der Schrift und forderten am Ende, dass die DFG sie zurückziehe. "Erstens schadet es dem Renommee der DFG wie auch der durch sie repräsentierten gesamten deutschen Wissenschaft, wenn diese zu einem gesellschafts- wie auch forschungspolitisch hoch brisanten Thema eine nicht den eigenen Anspruch erfüllende Informationsbroschüre vorlegt, die einerseits sachlich falsche Darstellungen enthält, wichtige verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse außer Acht lässt sowie einen Mangel an Ausgewogenheit und fachlicher Breite aufweist und andererseits präzise und wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerungen und Standpunkte zu den gesellschaftlich diskutierten Streitfragen vermissen lässt. Zweitens ist dies zu bedauern, da die Identifikation und gesellschaftliche Akzeptanz nachhaltiger innovativer Technologien der Nahrungsmittelproduktion eine zentrale Vorraussetzung für eine effektive und effiziente Lösung dringender weltpolitischer Probleme, wie dem globalen Umweltschutz oder der Welternährung, darstellen. Gerade wegen der proklamierten Überzeugung der Autoren der Broschüre, dass die GGT erhebliche Potentiale für eine nachhaltige umweltschonende Produktivitätssteigerung bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Rohstoffe aufweist, wäre es aus Sicht der Wissenschaft besonders wichtig gewesen, eine Kommunikationsstrategie zu wählen, die sicherstellt, dass besorgte Verbraucher und Bürger auch tatsächlich erreicht und ihre begründeten Bedenken ernst genommen werden" (TAUBE et al. 2011).

Da der Markt an Gentechnik-Saatgut ein Multimilliardengeschäft geworden ist, wird es immer wichtiger, zu prüfen, ob Interessenskonflikte bei den publizierten Daten zu den Gesundheitsrisiken von Gentechnik-Lebensmitteln mit im Spiel sind. Dass die Freiheit der Forschung nicht nur in Gefahr sondern schon nicht mehr gegeben ist, stellt der Dokumentarfilmer Bertram Verhaag eindrucksvoll in seinem Film "Gekaufte Wahrheit" dar. Demnach arbeiten 95% der WissenschaftlerInnen im Bereich der Gentechnik für die Industrie. Diejenigen, die bei der Gentechnikforschung "unliebsame Ergebnisse" haben und sie veröffentlichen, werden abgestraft: Verlust der Anstellung, Forschungsmittelentzug und Diskreditierung sind die Folge (VERHAAG 2010).

Mit staatlichen Geldern wird insbesondere die Agrogentechnik gefördert, wie die Verteilung der Fördermittel im Jahr 2008 deutlich zeigt: "7 Mio. € erhielten damals Forschungsprojekte zum ökologischen Landbau, während 165 Mio. € allein aus dem Forschungsministerium in die Biotechnologie flossen. Gelder des Landwirtschaftsministeriums, u.a. aus dem Forschungstopf für Energiepflanzenforschung (Biosprit vom Acker), und aus nichtstaatlichen Förderungen waren hierbei noch gar nicht mitgerechnet. Bereits diese Geldmittelvergabe zeigt, wie einseitig auf die Gentechnik gesetzt wird. Diese Millionen treiben den Umbau der Landwirtschaft zur industriellen Lebensmittelproduktion weiter voran. Gleichzeitig sind sie Schmiermittel im Wandel universitärer Forschung. Agrarwissenschaften und Biologie sind an den meisten Hochschulen zu reinen Biotechnologie-Laboratorien und Public-Relations (PR)-Agenturen verkommen. Eine selbstbestimmte und umweltverträgliche Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen und Weiden rückt immer mehr in das Reich profitkritischer Romantik" (PROJEKT-WERKSTATT 2009).


Zulassungsverfahren berücksichtigen die Risiken nicht

Das Zulassungsverfahren der EU für GV-Pflanzen ist mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Die EU stützt sich bei den Zulassungsentscheidungen auf die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), deren Prüfverfahren von den EU-Umweltministern bereits im Dezember 2008 als unzureichend bemängelt (THEN & LORCH 2008) und auch von Seiten vieler Wissenschaftler und zivilgesellschaftlicher Organisationen kritisiert wurden (THEN & POTTHOFF 2009). Langzeiteffekte von GVP auf Umwelt und Gesundheit werden nicht untersucht. Die oft enge berufliche Nähe der EFSA-Experten zu den großen Gentechnik-Unternehmen weckt Zweifel an ihrer Unabhängigkeit. Sie stützt ihr Urteil nicht auf selbst in Auftrag gegebene Studien, sondern auf Berichte der antragstellenden Industrie, die wiederum ihre Untersuchungen dem kritischen wissenschaftlichen Diskurs nicht zugänglich macht. Auch das gentechnisch veränderte Material der Firmen steht nicht einfach für unabhängige Forschung zur Verfügung. Forschungsresultate sind Eigentum der Firma. Wenn statistisch signifikante Differenzen zwischen gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen/Nahrungsmitteln gefunden wurden, deklarierte die Gentechnikindustrie sie als biologisch nicht signifikant. Unabhängige Wissenschaftler, die solche Differenzen fanden, wurden verunglimpft und einige auch entlassen. Prof. Arpad Pusztai ist wohl das bekannteste Beispiel dafür, wie ernsthafte Wissenschaftler entlassen und wissenschaftlich diskreditiert werden, weil ihre Forschungsergebnisse die Risiken der Gentechnik deutlich machten, statt sie zu verschleiern. Er wurde 2005 von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler für seine Arbeit geehrt und mit dem Whistleblowerpreis ausgezeichnet (TAPPESER 2005).


Substantielle Äquivalenz
Die Sicherheitsbewertung von GVP besteht nach wie vor überwiegend darin, dass diese im Hinblick auf ihre Inhaltsstoffe mit den entsprechenden konventionell erzeugten Mutterpflanzen verglichen und für sicher gehalten werden, wenn sie sich nicht wesentlich von ihnen unterscheiden (Prinzip der substantiellen Äquivalenz). Dieses Prinzip basiert auf der ungeprüften Hypothese, dass auf Basis von vergleichenden chemischen Inhaltsstoffanalysen eine vollständige Aussage über das Fehlen oder Vorhandensein von gesundheitlichen Risiken von GVP getroffen werden könne. Die gesundheitlichen Auswirkungen gentechnischer Veränderungen werden aber mit diesem Ansatz nicht überprüft und folglich auch nicht festgestellt. Auch der in der EU zum Anbau zugelassene Bt-Mais MON 810 wurde im Rahmen der EU-Zulassung als "substanziell gleichwertig" mit normalem Mais angesehen. "Damit wird impliziert, dass es vom zusätzlichen Bt-Gift abgesehen keine Unterschiede zum konventionellen Mais gäbe. Aufgrund dieser Einschätzung können weitere Schritte der (gesundheitlichen) Risikobewertung ausgelassen werden. Die vorliegenden Beispiele eines veränderten Stoffwechsels belegen jedoch, dass Bt-Mais eben nicht substanziell gleichwertig mit normalem Mais ist" (GREENPEACE 2007: 24).


Epigenetische Regulation und unbeabsichtigte Effekte
Ein spezifisches Risiko ist im gentechnischen Eingriff selbst zu sehen, der bei der Risikobewertung kaum Beachtung findet. Die Grundannahme der Gentechnik, ein Gen sei für eine Funktion verantwortlich, ist inzwischen überholt. Die gleichen Gene können mehrere Proteine erzeugen, in einer anderen Umgebung möglicherweise neue, denn die Funktionen werden durch das jeweilige Umfeld des Gens mitbestimmt. Ungewollte Veränderungen des Genoms - Nebenwirkungen des gentechnischen Eingriffs - können unbeabsichtigte und unerkannte Folgen zeigen. Der technische Eingriff in das Genom der Pflanzen bringt spezifische Risiken mit sich, denn die natürliche Genregulation wird umgangen und die Pflanze muss sich mit ihrem gentechnisch verfremdeten Genom neu regulieren. Es ist nicht vorhersehbar, welche "Antworten" die Pflanze auf den technischen Eingriff gibt, z.B. durch die Bildung neuer Toxine, veränderter Proteine usw.. Der Verzehr von Gentechnik-Nahrung könnte bei Mensch und Tier möglicherweise schwere gesundheitliche Folgen haben: Beeinträchtigungen des Immunsystems, der Blutbildung, der Fortpflanzung, Krebs, Allergien haben sich in Tierfütterungsstudien bereits gezeigt.

Schon 1998 sah Prof. Arpad Pusztai am Rowett-Institut Schottland an jungen Ratten Veränderungen der Organgewichte, Wachstumsstörungen und Irritationen des Immunsystems. Sie waren mit Kartoffeln gefüttert worden, die gentechnisch mit einem Schneeglöckchengen mit Insektenschutzeigenschaften (Lektine) ausgestattet waren (EWEN & PUSZTAI 1999). In Kontrollexperimenten zeigte sich, dass offenbar nicht das eingefügte Gen, also das Lektinproteingen (GNA), sondern die Manipulationstechnik selbst auf unerklärte Weise die Schäden verursacht hatte (TAPPESER 2005).


Horizontaler Gentransfer
Wenn Gene aus einer Art auf eine andere Art übertragen werden, spricht man von horizontalem Gentransfer. Die noch vor wenigen Jahren gültige Lehrmeinung, dass die über die Nahrung aufgenommene DNA im Verdauungstrakt bis auf ihre Grundbausteine abgebaut wird und nur die verbleibenden Nucleotide mit ihren molekularen Strukturen in den Organismus aufgenommen werden, ist überholt. "Der horizontale Gentransfer von einem Nahrungsmittel aus einer genveränderten Pflanze direkt auf eine lebende Zelle oder einen Organismus ist zwischen gleichen und verschiedenen Spezies gezeigt worden. Menschen und Tiere sind seit Millionen Jahren in Berührung mit fremder DNA. Die mit der Nahrung aufgenommene Menge schwankt zwischen 0,1 und 1 Gramm DNA pro Tag aus Pflanzen, tierischen Nahrungsmitteln und Bakterien (AUMAITRE 2004). Aber: Erreger von Infektionskrankheiten - wie Ebola, HIV, Lyme und Creutzfeld-Jakob-Erkrankung - sind vom Tier auf den Menschen übergegangen, und man nimmt an, dass in ca. 20% der Fälle von GVO mit veränderten viralen Genen neue Viruslinien mit unbekannten Eigenschaften ausgehen (CONWAY 2000). Horizontaler Gentransfer wird als bedeutender für die Adaptation von Bakterien an neue Milieus angenommen als die Veränderung der Genfunktion durch Mutationen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen können nicht ignoriert werden" (TAUBE et al. 2011)(7).

Untersuchungen haben gezeigt, dass Pflanzen-DNA den Magen-Darm-Trakt unbeschadet passiert, über das Darm-assoziierte Lymphsystem in die Lymphgefäße und von dort in Lymphocyten, die Blutbahn und einzelne Organe wie Leber und Milz transportiert wird und im Muskelfleisch von Legehennen, Hähnchen, Kühen, Schweinen, und auch in der Kuhmilch nachgewiesen werden kann (KLOTZ et al. 2002, DOERFLER et al. 2001, GREENPEACE 2004). Bei der Genmanipulation werden den Pflanzenzellen Gensequenzen eingesetzt, die dafür geschaffen worden sind, in fremde Genome einzudringen. Sie sind mit einem Abschnitt des genetischen Codes aus einem Virus oder einem Bakterium ausgestattet worden, um die natürlichen Verteidigungsmechanismen des Genoms der Pflanze zu überwinden. In der Natur würden diese Elemente nie zusammenkommen. Diese Transgene können auch in menschliche Darmzellen eindringen. Die Annahme der Biotech-Firmen, dass eine Gensequenz in einem neuen Organismus genau das Gleiche macht wie im alten, dass sie zum Beispiel das gleiche Protein produziert, ist grundlegend falsch. Gene können mehrere Proteine erzeugen, in einer anderen Umgebung möglicherweise neue. Unbekannt ist, ob resorbierte gentechnisch manipulierte DNA-Sequenzen gesundheitliche Auswirkungen auf den Empfänger-Organismus haben.

Das Team um Raffaele Mazza (Italien) fand bei einem fünfunddreißig Tage dauernden Fütterungsversuch mit Schweinen Bruchstücke des synthetischen Gens der Gentech-Maissorte MON 810, einem insektengiftigen Bt-Mais von Monsanto, in Blut, Leber, Milz und Nieren der Tiere (MAZZA et al. 2005).

Ein weiterer Versuch, der den horizontalen Gentransfer beweist, wurde von der Universität Newcastle (NETHERWOOD et al. 2004) mit sieben freiwilligen Personen durchgeführt, denen wegen einer Erkrankung der Dickdarm entfernt worden war. Der Inhalt des Dünndarms wurde über einen künstlichen Darmausgang nach außen geleitet und in Beuteln gesammelt. Nachdem die Versuchspersonen nur einmal Nahrung aus gentechnisch verändertem Soja gegessen hatten, konnte das Transgen schon nicht nur im Darminhalt sondern auch im Genom von Darmbakterien nachgewiesen werden und zwar auch noch in der vierten Generation der Bakterien. Die Transgen-Sequenz von gv Soja konnte in voller Länge im Darminhalt jedes einzelnen Patienten nachgewiesen werden. Der einmalige Verzehr von Speisen aus GVP reicht schon aus, damit das Gen, das die Antibiotikum-Resistenz kodiert, auf die Darmbakterien des Menschen übertragen werden kann (PUSZTAI & BARDOCZ 2010). Dieses ist die einzige Studie, die unter Laborbedingungen je mit Menschen gemacht wurde.

Gentechnisch hergestellte synthetische Gensequenzen werden durch die Muttermilch weitergegeben, das belegt eine Italienische Fütterungs-Studie der Universität Neapel, die Veränderungen bei jungen Ziegen nachweist. Die Zicklein waren nur mit der Milch der Muttertiere ernährt worden. GV-DNA aus Soja wurde in Blut, Organen und Milch der Ziegen gefunden. Das Enzym Lactatdehydrogenase wurde in signifikant erhöhten Werten in Herz, Muskeln und Nieren der Jungtiere gefunden. Dieses Enzym entweicht aus geschädigten Zellen und kann auf zelluläre Verletzungen hinweisen (TUDISCO et al. 2010).


Allergien

Das Risiko von Lebensmittelallergien steigt mit Einführung fremder Gene, die Proteine produzieren. Bisher fehlen eindeutige Tests für neue Allergene und es liegen noch keine Erfahrungen zu den allergenen Wirkungen der gentechnisch erzeugten Lebensmittel vor. Nur klinische Studien, in denen Menschen die gentechnisch veränderte Nahrung in Kurz- und Langzeittests zu sich nehmen, könnten eine aussagekräftige Beurteilung der Allergenität liefern, vorausgesetzt, alle Parameter der gentechnischen Veränderung wären bekannt.

Babynahrung der Hersteller Humana und Milupa enthielt nach Aussagen einer in Österreich im Auftrag von Global 2000 durchgeführten Analyse Gentech-Soja-Anteile von 0,41 und 0,23%. In sechs von zehn Sojaprodukten wurden gentechnisch veränderte Bestandteile nachgewiesen, dabei fand sich in der Säuglingsnahrung die höchste Kontamination. Das ist besonders brisant, weil die Sojanahrung speziell für Kinder mit einer Kuhmilchunverträglichkeit angeboten wurde, denn Soja wird noch immer als alternative Säuglingsnahrung bei Kuhmilchallergie eingesetzt (GLOBAL2000 2008).

In Australien zeigte eine mehrjährige Studie, dass durch die gentechnische Veränderung neue Proteine entstehen, die schwerwiegende allergische Reaktionen auslösen können. In diesem Fall hatten Feldmäuse auf die Fütterung mit gentechnisch veränderten Erbsen mit Lungenentzündungen reagiert. In den Erbsenpflanzen war gentechnisch eine Resistenz gegen den Befall durch den Gemeinen Erbsenkäfer erzeugt worden, indem ihnen ein Bohnen-Gen eingepflanzt wurde, das ein Enzym (Alpha-Amylase-Hemmer) für die Verdauung von Stärke blockiert, so dass die Larven der Schädlinge die Stärke der Gentech-Erbsen nicht verdauen können und verhungern. Zur Überraschung der Forscher stellte sich heraus, dass die gleiche genetische Bauanweisung in Erbsen und Bohnen zu unterschiedlichen Produkten geführt hatte. Die Mäuse bildeten Antikörper gegen den Hemmstoff und erkrankten innerhalb von vierzehn Tagen (PRESCOTT et al. 2005). "...bestimmte Experimente zeigen zudem, dass der Kontakt mit dem transgenen Protein sogar dazu führen kann, dass die Immunwirkung anderer nicht beteiligter Proteine, die zeitgleich verabreicht werden, verstärkt wird, ein Befund der bei den derzeitigen Risikobewertungen nicht gefunden würde. In diesem Zusammenhang zeigt die Prescott Studie einen dringenden Bedarf für eine Neubewertung des Allergie-Risikos von GVO" (VALENTA & SPÖK 2008).

Das italienische Forschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (Inran) kommt zu dem Ergebnis, dass der Gentech-Mais MON 810 signifikante Veränderungen im Immunsystem bewirken kann (FINAMORE et al. 2008). Untersucht wurden die Auswirkungen von MON 810 an gerade nicht mehr gesäugten und älteren Mäusen. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Untersuchungen überprüften die italienischen ForscherInnen nicht nur isoliert das von MON 810 produzierte Protein (Bt-Toxin) auf sein allergenes Potenzial. Sie wandten ein Verfahren an, das nicht Bestandteil des europäischen Zulassungsverfahrens ist. In Darm, Milz und Blut der Versuchstiere wurden so Veränderungen gemessen, die auf Entzündungen oder allergische Reaktionen hindeuten, am stärksten war der Effekt bei Jungtieren.


Antibiotikaresistenz
Aus gesundheitlicher Sicht bestehen erhebliche Einwände gegen die Anwendung von Resistenzgenen gegen Antibiotika zur Selektion der GVP. Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18 schreibt deshalb ein Auslaufen von Antibiotika-Resistenzmarkergenen, die ein Risiko für Mensch und Natur darstellen, bei Freisetzungen bis zum Jahr 2008 vor. Durch Einsatz der genmanipulierten Pflanzen ist zu befürchten, dass bedrohlich zunehmende Resistenzentwicklungen dieser noch verbreitet eingesetzten Breitband-Antibiotika verstärkt werden. Laut EFSA ist z.B. das als Markergen in der Gentechnik verwendete Ampicillin ein "wichtiges Antibiotikum sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin" (EFSA 2004). Es wird bei Harn- und Atemwegsinfektionen eingesetzt, bei Infektionen mit Enterokokken oder dem Problemkeim Listeria monocytogenes ist Ampicillin die erste Wahl (WÖGERBAUER 2006). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab 2005 eine Liste mit für die Humanmedizin bedeutenden Antibiotika heraus, zu denen auch Ampicillin zählt (WHO 2005). Sie gibt an anderer Stelle eine eindeutige Empfehlung ab, auch bei geringer Wahrscheinlichkeit eines horizontalen Gentransfers auf die Anwendung von Antibiotika-Markergenen zu verzichten (WHO 2011). Dennoch enthalten etliche der derzeit für die kommerzielle Vermarktung zugelassenen GVP noch Antibiotikaresistenzgene.

Nach dem Verzehr von GVP kann Antibiotika-Resistenz durch horizontalen Gentransfer von GVO auf die Darmflora-Bakterien des Menschen übertragen werden. Obwohl Verdauungsprozesse dem Gentransfer entgegen wirken, kann DNA im Magen-Darm-Trakt, insbesondere im Dickdarm, für einige Zeit stabil bleiben (VAN DEN EEDE et al. 2004). Am Rowett Institut in Aberdeen wurde nachgewiesen, dass das Markergen der GVP, das die Antibiotikaresistenz in sich trägt, beim Essen der GVP in Bakterien eingebaut werden kann, die im Mund und im Verdauungstrakt leben (MERCER et al. 1999). Sie gelangen mit der Ausscheidung in die Umwelt und fördern die zunehmende Entwicklung von Antibiotikaresistenzen.


Gesundheitsrisiken durch Totalherbizide und Insektizide in Gentechnikpflanzen
Ein weiteres, durch Gentechnik verursachtes erhebliches Risiko besteht darin, dass fast alle bisher kommerziell angebauten GVP in allen ihren Bestandteilen Gifte enthalten, die vorher niemals von Nahrungspflanzen produziert wurden. Den Hauptanteil stellt der Anbau von Ht-Pflanzen, die vorwiegend in Kombination mit dem Totalherbizid Glyphosat von Monsanto angebaut werden, das derzeit weltweit meistgenutzte Pflanzengift. Es wird unter dem Markennamen Roundup oder Roundup Ready vertrieben und vor allem im Anbau von transgenem Mais, Raps, Baumwolle und Soja eingesetzt, besonders in Nord- und Südamerika. Glufosinat von der Firma Bayer ist in Herbiziden der Marke Liberty enthalten, es wird eher bei Raps und teilweise auch bei Mais und Soja eingesetzt. "Rückstände von Glyphosat treten in den herbizidtoleranten Pflanzen regelmäßig auf, da das Herbizid direkt auf die Pflanzen ausgebracht wird. Die Pflanzen nehmen das Gift vor allem über die Blätter auf. Es verteilt sich über das gesamte Gewebe bis in die Wurzeln (FAO 2005). Beim Abbau des Toxins in den Pflanzen entsteht hauptsächlich der Metabolit AMPA (aminomethylphosphonic acid), der toxikologisch ähnlich zu bewerten ist wie Glyphosat selbst. Die Rückstände in der Soja werden nur langsam abgebaut, manche Stoffwechselprodukte (wie das in bestimmten herbizidtoleranten Sojabohnen gebildete N-acetylglyphosate) überstehen sogar die Verarbeitung nach der Ernte und Temperaturen, wie sie beim Backen, Kochen und Pasteurisieren entstehen (EFSA 2009a). In Deutschland werden Untersuchungen auf Rückstände von Glyphosat oder dem Glyphosat-Abbauprodukt AMPA bisher nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt. Laut den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Zahlen wurden 2007 und 2008 insgesamt jeweils etwa 18.000 Proben auf Pestizidrückstände untersucht. Dabei wurden 2007 nur 43 Proben und 2008 nur 35 Proben auf Glyphosatrückstände überprüft, das entspricht etwa 0,2 Prozent aller Proben. In 30 Proben wurde zudem nach dem Metaboliten AMPA gesucht. In keinem Fall wurden dabei Rückstände von Glyphosat oder AMPA gefunden. Allerdings wurden 2007 und 2008 auch nur jeweils drei Sojabohnen-Proben in die Untersuchung miteinbezogen" (THEN 2011: 13)(8).

Die Totalherbizide, gegen die GVP resistent gemacht wurden, reichern sich also in der Pflanze an und gelangen somit in den Futtertrog und auf den Teller. Durch zunehmende Verbreitung von resistenten Pflanzen, die als "Unkräuter" auf dem Acker unerwünscht sind, kommen immer mehr Spritzmittel zum Einsatz, im Jahr 2007 stieg in den USA der Verbrauch um 20% und im Jahr 2008 um 27% an, verursacht vor Allem durch den Anbau von herbizidtoleranter Soja (BENBROOK 2009). Zusätzlich werden vermehrt Spritzmittel wie 2,4 D(9) und Dicamba eingesetzt (OSU 2011).

Studien belegen inzwischen die gravierenden toxischen Auswirkungen von Glyphosat auf Gesundheit und Umwelt. Die hinzugefügten Zusatzstoffe bzw. Hilfsmittel in Roundup erhöhen dessen Toxizität noch. Bedeutend ist, dass schädliche Auswirkungen von Glyphosat und Roundup sogar bei Konzentrationen gefunden wurden, die in der Landwirtschaft allgemein Anwendung finden und in der Umwelt anzutreffen sind. Die verheerenden gesundheitlichen Auswirkungen des Anbaus von GVP in Kombination mit dem dazugehörenden Einsatz von Totalherbiziden zeigen sich inzwischen vor allem an der Bevölkerung Südamerikas. Der argentinische Wissenschaftler Andrés Carrasco(10) gab im Jahr 2009 seine Forschungsergebnisse bekannt. Er fand heraus, dass Glyphosat-Herbizide schon in Dosierungen Fehlentwicklungen in Embryos von Fröschen und Hühnern verursachen, die weit unter den beim landwirtschaftlichen Besprühen verwendeten Mengen liegen. Die Fehlentwicklungen ähnelten denen von Kindern, deren Eltern ebenfalls während der Schwangerschaft diesen Herbiziden ausgesetzt waren (PAGANELLI et al. 2010). Nach Angaben von Carrasco wird in den Sojaanbaugebieten Argentiniens von ersten Problemen im Jahr 2002 berichtet, zwei Jahre nach den ersten großen Ernten von GV-RR-Soja. Er fand Fehlentwicklungen in Embryos von Fröschen und Hühnern, denen 2,03 mg/kg Glyphosat injiziert wurde. Der maximal zulässige Rückstandswert in Soja in der EU ist mit 20 mg/kg zehn Mal so hoch.

In Argentinien wurde mittlerweile in einigen Gebieten das Ausbringen des Pestizides in der Nähe von Wohngebieten verboten.

Brasiliens Regierung hat bereits ein Programm für gentechnikfreie Soja gestartet, um Landwirten den Zugang zu gentechnikfreiem Saatgut zu ermöglichen.

Seit 2001 stuft die EU Glyphosat als "toxisch für Wasserlebewesen und möglichen Verursacher von negativen ökologischen Langzeiteffekten" ein. Bei Gewässerproben hatte sich 1998 gezeigt, dass 95% der Proben eine Glyphosatbelastung aufwies, die den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/l (Mikrogramm pro Liter) überschritten, mit Spitzenwerten von bis zu 3,4 µg/l in der Seiche, einem Nebenfluss der Vilaine (ROBIN 2009). In Dänemark ist der Gebrauch von Glyphosat bereits verboten.

Michael Antoniou et al. fassen die wichtigsten Ergebnisse ihrer Recherche zum Gentech-Sojaanbau (ANTONIOU et al. 2010) wie folgt zusammen:

• In menschlichen Zellen führt Roundup innerhalb von 24 Stunden zum vollständigen Zelltod. Diese Auswirkungen treten bei Werten auf, die deutlich unter den für landwirtschaftlichen Einsatz empfohlenen Werten und den entsprechenden Restkonzentrationen in Nahrungs- oder Futtermitteln liegen (BENACHOUR & SERALINI 2009).

• Glyphosat-Herbizide sind endokrine Disruptoren (Substanzen, die in die Hormonfunktion eingreifen) in menschlichen Zellen. Diese Auswirkungen treten bei Konzentrationen auf, die bis zu 800 Mal unter den in den Vereinigten Staaten zulässigen Rückstandswerten für bestimmte GV-Nutzpflanzen für die Tierfütterung liegen. Bei diesen Konzentrationen schädigen Glyphosat-Herbizide die DNA in menschlichen Zellen (GASNIER et al. 2009).

• Glyphosat und Hilfsstoffe in Roundup schädigen menschliche Plazentazellen in Konzentrationen, die unter den bei landwirtschaftlichem Einsatz gemessenen Konzentrationen liegen (RICHARD et al. 2005). Glyphosat und Roundup schädigen menschliche Embryonalzellen und Plazentazellen in Konzentrationen, die weit unter den Empfehlungen für den landwirtschaftlichen Einsatz liegen (BENANCOUR et al. 2007).

• Roundup ist toxisch und tödlich für Amphibien. Bei Anwendung im vom Hersteller für landwirtschaftlichen Einsatz empfohlenen Verhältnis verursachte Roundup einen Rückgang des Artenreichtums bei Kaulquappen um 70% (RELYEA 2005). Ein Experiment mit niedrigeren Konzentrationen verursachte immer noch eine Sterblichkeit von 40%.

• Glyphosat-Herbizide und AMPA, der wesentlichste Metabolit von Glyphosat (Abbauprodukt in der Umwelt), verändern Kontrollpunkte des Zellzyklus bei Seeigelembryos durch Störung des physiologischen DNA-Reparaturmechanismus (MARC et al. 2004). Eine derartige Unterbrechung führt bekanntermaßen zu genomischer Instabilität und möglicherweise zu Krebserkrankungen des Menschen.

• Glyphosat ist für weibliche Ratten toxisch und verursacht Fehlbildungen des Skeletts bei deren Föten (DALLEGRAVE et al. 1993).

• AMPA verursacht DNA-Störungen in Zellen (MAÑAS et al. 2009).

Das Magazin "Der Spiegel" berichtet im Juni 2011 von alarmierenden Meldungen aus den USA. So habe der US-Phytopathologe Don Huber in einem vertraulichen Brief an US-Landwirtschaftsminister Thomas Vilsack gefordert, den Roundup-Einsatz als Katastrophenfall zu werten. Nach seiner Beobachtung werde durch Glyphosat ein tückischer Bodenorganismus begünstigt, der Krankheiten bei Pflanzen und Säugetieren auslösen könne (BETHGE 2011).

Diese und weitere Studien zeigen, dass Glyphosat und Roundup für zahlreiche Organismen und menschliche Zellen stark toxisch sind.


Bt-toxine
Das natürlicherweise nur in Bodenbakterien vorkommende Gift des Bazillus thuringiensis gilt als relativ ungefährlich, hat eine sehr niedrige Konzentration und darf in der ökologischen Landwirtschaft gezielt bei Schädlingsbefall angewendet werden. Das Toxin dieses Bodenbakteriums kommt in der Natur in über 200 Varianten (Cry-Toxine) vor, die nach ihrerWirksamkeit für verschiedene Insektengruppen klassifiziert werden. Es liegt als Protoxin in kristalliner Form vor, wird erst im Darm von Insekten in eine aktive Form verwandelt und hat nur eine kurze Wirkungszeit. In Gegenwart von UV-Licht wird das ausgebrachte natürliche Bt-Toxin innerhalb weniger Tage vollständig abgebaut.

Durch Gentechnik in Pflanzen erzeugte Bt-Toxine sind hingegen vollkommen neu und unterscheiden sich in ihren Eigenschaften erheblich von den natürlich vorkommenden. Durch den Eingriff in ihr Genom produzieren die genmanipulierten Pflanzen fortan in allen ihren Zellen über die gesamte Vegetationsperiode Bt-Toxin. In diesen Pflanzen sind Bt-Toxine immer aktiv. Anders als bei den natürlich in Bodenbakterien vorkommenden Bt-Toxinen sind die von den GVP produzierten Gifte bereits voraktiviert und haben teilweise eine veränderte Struktur (THEN 2011). Inzwischen ist bekannt, dass das Gift aus dem Bt-Mais auf mehr Wegen in die Umwelt gelangt, als ursprünglich vermutet. So wird es nicht nur von den Schädlingen oder als Viehfutter aufgenommen, sondern es wird während der Vegetation aktiv durch die Wurzeln abgegeben und auch mit der Restpflanze nach der Ernte in den Boden eingebracht. Weil das Bt-Gift nur langsam abgebaut wird, kann es bis zur nächsten Anbausaison im Boden verbleiben. Im Allgemeinen wird der Bt-Gehalt verschiedener Pflanzengewebe weder bestimmt noch überwacht, auch wenn bekannt ist, dass er erheblich schwanken kann. Die Belastung der Umwelt über Dünger, Pflanzenreste und tierische Ausscheidungen ist nicht bekannt. Die Auswirkungen von einer Bt-Maissorte lassen sich nicht ohne Weiteres auf einen anderen Bt-Mais übertragen, denn die Bt-Bildung wird unterschiedlich reguliert und die Bt-Toxine (Cry1Ab) in den diversen Bt-Pflanzen unterscheiden sich. Außerdem wird davon ausgegangen, dass Bt-Toxine aufgrund ihrer komplexen Wirkungsweise nur unter bestimmten Bedingungen ihre volle Wirkung entfalten. Geringere (absolute) Bt-Gehalte sind nicht notwendigerweise mit geringeren Wirkungen gleichzusetzen (GREENPEACE 2007). Höchstmengenbegrenzungen für den Bt-Gehalt in Nutzpflanzen gibt es nicht. Das einmal in den Organismus von z.B. Insekten oder Bodenlebewesen aufgenommene Bt-Toxin kann an andere Organismen weitergegeben werden und sich dann in der Nahrungskette anreichern.

Beim Anbau von insektengiftigen GVP gehen die Befürworter dieser Technologie davon aus, dass die Bt-Toxine selektiv nur auf sogenannte "Zielorganismen" wie die Larve des Maiszünslers oder den Baumwollkapselwurm wirken und die sogenannten "Nicht-Zielorganismen" nicht gefährden, da ihnen die Voraussetzungen für den speziellen Wirkmechanismus angeblich fehlen und sie deswegen das Gift in ihrem Organismus nicht aktivieren können. Diese Annahme ist kühn, da der Wirkmechanismus der Bt-Toxine noch nicht vollständig geklärt ist. Da Bt-Toxine ihre Wirkung auf mehr als nur eineWeise entfalten können, sind die Unsicherheiten auch für die Risikoeinschätzung für den Verzehr von Produkten aus Bt-Pflanzen und Tieren, die mit diesen Pflanzen gefüttert wurden, relevant. In Tierfütterungsstudien und Untersuchungen an Zellkulturen gab es bereits Hinweise, dass Bt-Toxine auch auf Säugetierzellen wirken können. Einige Studienbeispiele: "Ito et al. (2004) zeigten toxische Effekte von Cry-Toxinen bei menschlichen Krebszellen. Huffmann et al. (2004) arbeiteten mit Fadenwürmern (C. elegans). Dabei identifizierten sie Reaktionen, wie sie auch für Säugetierzellen typisch sind (THEN 2010c). Soweit bekannt, wurden bisher keine Untersuchungen veröffentlicht, bei denen die Wirkung von Cry-Toxinen auf menschliche Zellen systematisch untersucht wurde. Vor diesem Hintergrund geben die Untersuchungsergebnisse von Aris & Leblanc (2011), die das Cry1Ab-Toxin sogar in menschlichem fötalen Blut nachgewiesen haben, Anlass zur Besorgnis.

Über die Fragen nach der Giftigkeit der Bt-Toxine hinaus, ist die Wirkung des Toxins auf das Immunsystem nicht geklärt. So gibt es verschiedene wissenschaftliche Studien, die auffällige Immunreaktionen bei Versuchstieren im Kontakt mit dem Bt-Toxin Cry1Ab zeigen. Finamore et al. (2008) zeigen, dass beim Verzehr von MON 810 insbesondere das Immunsystem junger und alter Tiere (Mäuse) auffällig reagiert" (THEN & BAUER-PANSKUS 2011: 26)(11).

In Indien sollten 2010 Bt-Auberginen als Lebensmittel zugelassen werden. Bei der Bewertung von Daten einer Fütterungsstudie, die im Auftrag der indischen Firma Mahyco (einer Tochter von Monsanto) durchgeführt wurde, ergab sich ein alarmierendes Ergebnis, denn die behauptete Unbedenklichkeit der Auberginen stimmte nicht mit den Studienergebnissen überein (GALLAGHER 2010). Die Aubergine wurde daraufhin nicht zugelassen.

"Wie lückenhaft die derzeitige Risikobewertung tatsächlich ist, zeigen auch die Untersuchungen von Spiroux de Vendômois et al. (2009) und Seralini et al. (2007), die Ergebnisse von Fütterungsversuchen der Firma Monsanto mit verschiedenen Bt-Mais-Varianten ausgewertet haben. Diese waren von der EFSA als unbedenklich bewertet worden. Spiroux de Vendômois et al. (2009) und Seralini et al. (2007) kommen zu dem Schluss, dass man die bei Versuchstieren aufgetretenen Effekte als Hinweise auf Vergiftungssymptome interpretieren kann, und fordern weitere Fütterungsstudien. Insbesondere die Auswirkungen auf Leber und Niere sollten dabei genauer untersucht werden." (THEN & BAUER-PANSKUS 2011: 26)(11). Die Autoren stellen in ihrem Bericht fest, dass es bisher keine ausreichende Bewertung der gesundheitlichen Risiken von einzelnen gentechnisch veränderten Pflanzen gibt, noch der Risiken, die sich durch deren Mischung in Futter- und Lebensmitteln oder durch die Kombination verschiedener gentechnischer Veränderungen in einzelnen Pflanzen (sog. Stacked Events) wie SmartStax ergeben. Ebenso fehlen klare Standards, nach denen zum Beispiel synergistische Effekte oder Interaktionen mit der Umwelt untersucht würden. Bislang sei noch nicht einmal vorgeschrieben, dass die Firmen zuverlässige Testverfahren zur Messung des in den Pflanzen produzierten Toxin-Gehalts zur Verfügung stellen. Die Konsequenz müsse sein, Prüfanforderungen einzuführen, die nicht wie bisher auf einer vergleichenden Risikobewertung beruhen, sondern spezifisch auf die Risiken gentechnischer Pflanzen ausgerichtet seien. Dabei seien ethische Fragen und sozioökönomische Kriterien mit einzubeziehen.

Ausreichende wissenschaftliche Standards für wissenschaftliche Untersuchungen müssten eingeführt werden, deren Qualitätskontrolle gewährleistet sein und deren Standards müssten laufend dem Stand der Forschung angepasst werden. Außerdem sei eine Festlegung von Messverfahren zur Überprüfung der Konzentration der zusätzlichen Proteine in den Pflanzen notwendig. Die vorliegenden Anträge auf Marktzulassung von SmartStax und ähnlichen Produkten wie VT Triple ProCorn müssten zurückgezogen werden, die bereits erteilten Marktzulassungen überprüft werden. Alle Rohdaten und Ergebnisse der Untersuchungen seien zu veröffentlichen (THEN & BAUER-PANSKUS 2011).


Warum die konsequente Verweigerung von Gentechnikprodukten in Landwirtschaft und Ernährung berechtigt und notwendig ist

Die vorab ausgeführten Tatsachen über die Folgen der inzwischen sechzehn Jahre währenden Gentechnikanwendung in Landwirtschaft und Ernährung belegen, dass es längst überfällig ist, ernsthafte Konsequenzen daraus zu ziehen. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte sollten die Folgen der Gentechnikanwendung ernst nehmen und die Zivilgesellschaft in ihrem Bemühen unterstützen, Umwelt und Lebensmittel gentechnikfrei zu erhalten und eine gesunde Ernährung zu fördern.

Unsummen werden für die Entwicklung einer Technologie verschlungen, die Umweltschäden in großem Ausmaß verursacht und die Gesundheit der Menschen weltweit gefährdet. Neben den gesundheitlichen Risiken ist von Bedeutung, dass sich die Welternährungslage entgegen den Versprechungen der Gentechnikindustrie nicht verbessert sondern katastrophal zugespitzt hat. "Im Moment stecken wir, global gesehen, mehr Energie in die Produktion von Lebensmitteln, als wir an Kilojoule durch sie erzeugen. Dieser Weg hat uns bereits jetzt in eine Sackgasse geführt. Hunger ist aber auch ein soziales Problem. Millionen von Kleinbauern werden unrechtmäßig von ihren Feldern vertrieben, um einem brutalen, ökologisch völlig widersinnigen Monokulturanbau von Soja und Palmöl zu weichen. Die Menschen in Europa, Nordamerika und jetzt auch China fressen mit ihrem ungezügelten Fleischkonsum den Urwald Amazoniens auf - in Form von Hühner- und Schweinefleisch, das sie mit südamerikanischem Soja mästen. Die explodierende Nachfrage nach Agrosprit beschleunigt diese Entwicklung und verschärft die Konkurrenz der Flächennutzung. Die in ihrem Ursprungsgedanken sinnvolle Technik der Biogaserzeugung (eigentlich nur für Abfälle gedacht), wird dadurch pervertiert, dass nun ganze Landstriche durch riesige Mais-Monokulturen veröden, die nur angebaut werden, um im Schlund der Biogasanlagen zu verschwinden, und die Böden dadurch dauerhaft ausgelaugt werden" (HERREN 2010).

Bedeutsam ist auch der dramatische Schwund der durch menschliche Züchtung über Jahrtausende hervorgebrachten Vielfalt an Nutzpflanzen und -tieren. Von den ursprünglich über 7000 Pflanzenarten, die für die menschliche Ernährung kultiviert und durch Zucht verbessert wurden, liefern heute lediglich noch 15 Pflanzenarten und 8 Tierarten ungefähr 90% der menschlichen Nahrung weltweit (BFN 2010). Beim Reis werden beispielsweise nur zwei Arten weltweit kultiviert. Dabei kann genetische Vielfalt das Überleben von Arten sichern. Durch die Konzentration des Saatgutmarktes auf wenige Global Player wird die Biologische Vielfalt gefährdet. Von Monsanto stammen inzwischen 90% der weltweit angebauten GV-Pflanzen. Zusammen mit Syngenta, DuPont, Bayer, BASF und DOW kontrolliert Monsanto die Hälfte des weltweiten Saatgutmarktes. Da Saatgut die Grundlage der Lebensmittel ist, wird die zunehmende Konzentration des Saatgutmarktes mit großer Sorge betrachtet, denn Monsanto kontrolliert die steigenden Saatgutpreise und kann durch seine Patentrechte verhindern, dass mit dem Saatgut weitergezüchtet wird.

Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht sieht die Entwicklung kritisch und rief in seiner Entscheidung zum Gentechnikrecht vom 24.11.2010 den Gesetzgeber bei der Beurteilung der langfristigen Folgen des Einsatzes von Gentechnik zu einer besonderen Sorgfaltspflicht auf: "Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht, bei der er den in Art. 20a GG enthaltenen Auftrag zu beachten hat, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen"(12).

Erstmals hat auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von einer Regierung - hier von der Bundesrepublik Deutschland - eine Politik des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Nahrungsmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten, gefordert (AKTION GEN-KLAGE 2011).

Dies ist ein großer Erfolg der Initiative von Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk "Aktion GEN-Klage", die gegen die Bundesrepublik und damit gegen das sechste Land Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik in Genf eingereicht hatte und damit Recht bekam. Aufgrund der in den vorherigen Jahren eingereichten Klagen gegen Kanada, Indien und Brasilien hatte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits die betreffenden Regierungen aufgefordert, das alte Saatgut und die Bauern vor der Anwendung von GVO und der daraus folgenden Abhängigkeit von Konzernen zu schützen sowie durch einen Stopp von Urwaldabholzungen keine weiteren Anbauflächen mehr zur Verfügung zu stellen, weil dadurch die Lebensgrundlagen der kleinen Bauern zerstört werde und die Armut drastisch zunehme.

Die Bundesrepublik wurde nun neben der Forderung nach mehr Gesundheitsschutz vor Gentech-Nahrungsmitteln von der UN gerügt, bei ihrer Agrar-, Handels- und Entwicklungshilfepolitik sowie in ihrer Unterstützung und bei Investitionen von deutschen Konzernen in Entwicklungshilfeländern die Menschenrechte nicht ausreichend zu berücksichtigen. Der geforderte Gesundheitsschutz umfasst damit auch, dass mit deutschen Geldern keine Gentech-Nahrungsmittel oder Gentech-Saatgut für Entwicklungshilfeländer beschafft, transportiert oder verteilt werden.

Auch der Ökologische Ärztebund tritt seit Jahren für die Forderungen ein, die vom UN Menschenrechtsausschuss jetzt bei der Bundesregierung proklamiert werden:

• Die Einführung der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft zu verbieten;
• Die Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln - auch für Tierfutter und tierische Produkte - einzuführen, bis dieses generelle Verbot Gültigkeit hat;
• Sämtliche Gentechnik-Freilandversuche in Deutschland umgehend einzustellen;
• Die Saatgutreinheit von 100 % zu erhalten und keine Gentechnik-Anteile darin gesetzlich zu erlauben.

Wir werden uns auch weiterhin für eine gesunde Ernährung ohne Gentechnik gemeinsam mit anderen engagieren.


Kontakt:
Angela von Beesten
Ärztin
Mitglied im erweiterten Vorstand des Ökologischen Ärztebundes
Auf der Worth 34
27389 Vahlde
avonbeesten@dgn.de


Anmerkungen

(1) GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (Gentechnikgesetz - GenTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499)
http://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__3.html.

(2) Plasmide sind kurze, ringförmige DNA-Stücke in Bakterien oder Viren

(3) Vektoren, auch Genfähren genannt, sind Hilfsmittel der Gentechnik, um fremdes Erbmaterial in Zellen einzuschleusen

(4) DNS: Desoxyribonukleinsäure, (engl. DNA): chemische Grundsubstanz der Chromosomen, die in funktionelle Einheiten gegliedert ist, die man Gene nennt. Sie ist aus zwei langen Molekülketten aufgebaut, die eine sogenannte Doppelhelix bilden

(5) www.gentechnologie.ch/cms/index

(6) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003R1829:DE:NOT

(7) bzgl. der Nachweise für die im zitierten Text aufgeführten Autoren siehe Taube et al. (2011)

8) bzgl. der Nachweise für die im zitierten Text aufgeführten Autoren siehe Then (2011)

(9) 2,4D ist Bestandteil des im Vietnam-Krieg eingesetzten, berüchtigten Entlaubungsmittels "AgentOrange". Es gilt als krebserregend und als Substanz, die in die Hormonfunktion eingreift

(10) Carrasco ist Direktor des Labors für Molekularembryologie an der University of Buenos Aires Medical School und führender Forscher des Nationalen Rats für wissenschaftliche und technologische Forschung (CONICET) in Argentinien.

(11) bzgl. der Nachweise für die im zitierten Text aufgeführten Autoren siehe Then & Bauer-Panskus (2011)

(12) BVerfG, 1 BvF 2/05 vom 24.11.2010, Absatz-Nr. (1 - 318),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20101124_1bvf000205.html


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Bildunterschrift der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildung der Originalpublikation:

Abb. 2: Gentechnisch veränderte Kartoffeln im Schaugarten der BioTechFarm Üplingen


* in der Originalpublikation als Tortendiagramm dargestellt


*


Quelle:
umwelt · medizin · gesellschaft Nr. 3/2011, (August 2011)
24. Jahrgang, S. 185 - 196
Verlag: UMG Verlagsgesellschaft mbH
Frielinger Str. 31, 28215 Bremen
Chefredaktion (V.i.S.d.P.): Erik Petersen
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Erscheinungsweise: vierteljährig
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und Ökologischer Ärztebund sowie der DGMCS ist der Bezug der Zeitschrift im Jahresbeitrag enthalten.
Das Abonnement kostet ansonsten jährlich 38,- Euro frei Haus, Ausland 45,- Euro.
Einzelheft: 10,- Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012