Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


GENTECHNIK/981: Genmais verliert Lizenz (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 27. Januar 2016 / Landwirtschaft & Gentechnik

Genmais verliert Lizenz


Die EU-Kommission hat vergangene Woche die Zulassung für vier gentechnisch veränderte Maissorten zurückgezogen. Die entsprechenden Genmaissorten wurden seit 2011 nicht mehr angebaut und das US-Unternehmen Monsanto hatte beantragt, die Zulassung zu beenden.

Es handelt sich um die Sorten MON863, MON863xMON810xNK603, MON863xMON810 und MON863xNK603. In der EU gilt bei der Grünen Gentechnik das Vorsorgeprinzip. Das heißt eine genmodifizierte Pflanze darf erst in Verkehr gebracht werden, wenn dafür vorher eine Genehmigung erteilt wurde. Auch wenn eine Genpflanze auf dem Markt oder zu Forschungszwecken erlaubt ist, wird sie weiter überwacht. Damit will die EU ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und die Umwelt gewährleisten.

Allerdings bemängeln Kritiker seit Jahren, dass weder die für die Bewertung von Genpflanzen zuständige EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA noch ihre Methoden bei der Genehmigungspraxis dem Vorsorgeprinzip gerecht werden.

Laut EU-Gentechnikrecht sollen GVOs zugelassen werden, "wenn eine den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung aller damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier beziehungsweise für die Umwelt unter der Verantwortung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit [...] durchgeführt worden ist." Doch einer Studie des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) von Ende 2014 zufolge werden fast ausschließlich Daten zur wissenschaftlichen Bewertung zurate gezogen, die von den Antragstellern stammen. Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene unabhängige, objektive und transparente Risikobewertung findet demnach nicht statt.

Neben der Nähe zu Industrie ist auch die Methode der EFSA umstritten. Die Behörde gehe von einem "industriellen Gen" aus, das in seiner Wirkung kontrolliert werden kann. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen, um mögliche Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit auszuschließen, verlange die EFSA nicht von den Konzernen.

Das Zulassungsverfahren für Genpflanzen wird derzeit überarbeitet. [mbu]


Factsheet der EU-Kommission zum Zulassungsverfahren http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4778_de.htm

Bölw-Studie zur Zulassung von Genpflanzen
http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Gentechnik/141008_BOELW_Studie_Risiken_mit_amtlichem_Siegel.pdf

*

Quelle:
EU-News, 27.01.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang