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MELDUNG/145: Keine Rücksicht auf Kiebitzgelege? Bestände im freien Fall (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 17. April 2014 - Artenschutz

Vergebliche Eiersuche auf Äckern und Wiesen

NABU schlägt Alarm: Kiebitzbestände befinden sich im freien Fall / Landwirte sind verpflichtet, Gelege zu schonen / Bei Missachtung droht Verlust der Förderung



Düsseldorf - Eigentlich ist das Brutgeschäft bei Kiebitz, Feldlerche, Uferschnepfe und Co in vollem Gang. Aber die Bestände vieler gefährdeter Vögel der Agrarlandschaft befinden sich in Nordrhein-Westfalen im freien Fall. "Erste Meldungen zum aktuellen Brutgeschehen im gesamten Lande zeichnen für dieses Jahr ein düsteres Bild", sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Überall seien dramatische Rückgänge zu verzeichnen. Ursache hierfür sei die in den letzten Jahren immer weiter fortschreitende Intensivierung der Landbewirtschaftung: "Grünland wird inzwischen schon im April gemäht - früher erfolgte die Heuernte erst im Juni, wenn die Vogelarten ihr Brutgeschäft abgeschlossen haben. Der Gesetzgeber ist gefordert, die gesetzliche Definition der so genannten "guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft den Anforderungen des Biodiversitätsschutzes entsprechend zu überarbeiten", so Tumbrinck weiter.

Besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf dem Kiebitz. Bis vor wenigen Jahren war der Kiebitz eine Allerweltsart - jetzt nehmen die Bestände im Rekordtempo ab. Der NABU NRW begrüßt deshalb den Erlass zum Kiebitzschutz des Umweltministeriums vom 11. April 2014. Tumbrinck: "Damit ist klargestellt, dass der Kiebitz eine stark gefährdete Art ist. Landwirte sind ab jetzt überall verpflichtet, Rücksicht auf Nester und Gelege zu nehmen - andernfalls wäre das ein Verstoß gegen die so genannten Cross-Compliance-Vorschriften der EU, welcher zur Rückzahlung der Flächenprämie führen kann. Wir fordern den rheinischen Landwirtschaftsverband auf, seine Mitglieder zur Beachtung dieser Vorschrift aufzufordern".

Da Feuchtwiesen als Lebensraum kaum noch zur Verfügung stehen, brüten insbesondere Kiebitze in den letzten Jahren zunehmend auf für den Maisanbau vorgesehenen Ackerflächen. Jedes Jahr pflügen viele Landwirte aber genau während der Brutzeit der Kiebitze ihre Äcker oder Mähen die verbliebenen Wiesen immer früher. Die Folge, Nester und Gelege der Wiesenvögel werden regelmäßig zerstört. Der Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums an die Unteren Landschaftsbehörden und Biologischen Stationen, ruft zu einem Bewirtschaftungsaufschub auf Maisanbauflächen mit Kiebitznachweisen für dieses Jahr auf. Landwirte mit entsprechenden Flächen sollen gegen Entschädigungszahlungen dafür gewonnen werden, erst nach dem 5. Mai ihre Maisäcker zu bestellen. Dann wären die Kiebitzjungen, geschlüpft und könnten als Nestflüchter dem Pflug entkommen.

"Dem NABU liegen aber bereits jetzt Meldungen darüber vor, dass die Zerstörung der Kiebitzgelege durch Pflugarbeiten auf den Maisäckern trotz des Aufrufes des Umweltministeriums auch in diesem Jahr ungehindert weiter geht", so der NABU-Landeschef. Aufgrund europäischer Artenschutzbestimmungen und Förderrichtlinien für den ländlichen Raum sei jeder Landwirt aber verpflichtet - völlig unabhängig davon ob inner- oder außerhalb eines Schutzgebietes - Rücksicht auf Nester der gefährdeten Arten zu nehmen. Andernfalls riskiere er die Kürzung oder vollständige Rückforderung aller seiner Flächenprämien.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16/2014, 17.04.2014
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2014