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MASSNAHMEN/127: Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen fortsetzen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. September 2012

Überbetriebliche Beregnungsinvestitionen müssen weiterhin gefördert werden!

Gemeinsame Erklärung von DBV, VLK, BOG und wasserwirtschaftlichen Verbände



Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) müssen überbetriebliche wasserwirtschaftliche Investitionen weiterhin gefördert werden können. Das fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) zusammen mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK), dem Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), dem Fachverband Feldberegnung, dem Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft und dem Wasserverbandstag in einem Positionspapier:


Überbetriebliche Beregnungsinvestitionen müssen auch weiterhin gefördert werden!

Die Entwicklung des Klimas mit zurückgehenden Niederschlagsmengen während der Vegetationszeit, der Schutz des Grundwassers und der sparsame Umgang mit der Ressource Wasser erfordern zukünftig mehr als bisher, die landwirtschaftliche Feldberegnung gemeinschaftlich zu organisieren. Besonders in Regionen mit hohen Anteilen von Kartoffeln, Gemüse und Obst besteht ein zunehmender Bedarf für zielgerichtete gemeinschaftliche wasserwirtschaftliche Lösungen. Überbetriebliche wasserwirtschaftliche Investitionen müssen daher weiterhin über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werden können.

Derzeit werden die Fördergrundsätze und die Einzelmaßnahmen der GAK diskutiert mit dem Ziel, bis Mitte Dezember 2012 eine Priorisierung aller bisher angebotenen Maßnahmen vorzunehmen. Dazu gehören auch die "Grundsätze für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen". Die darunter fallenden Einzelmaßnahmen 2.6. "Überbetriebliche Beregnungsinvestitionen" und 2.7. "Wasserspeicherung" - einschließlich gemeinschaftlicher Investitionen von Weidetränkverbänden, mit denen der Weidegang von Rindvieh in Mittelgebirgslagen sichergestellt wird - sollen nach BMELV-Vorstellungen gestrichen werden. Auch wenn in den vergangenen zehn Jahren nur sechs Bundesländer diese Maßnahme in Anspruch genommen haben, ist die Beibehaltung der Förderung im Rahmen der GAK zukunftsorientiert und wirkungsstark. Aus einer ganzen Reihe von Gründen nimmt ihre Bedeutung zu:

1. Neue Herausforderungen in der EU sind u. a. Wasserwirtschaft und Klimawandel. Mit der gemeinschaftlichen Förderung der Bewässerung und der Beregnung werden diese Ziele erfüllt. Im Rahmen der sechs vorgesehenen EU-Förderprioritäten werden mit einer gemeinschaftlichen landwirtschaftlichen Bewässerung die Ziele Innovation (Bereich 1), Wettbewerbsfähigkeit (Bereich 2), Risikomanagement (Bereich 3), Ökosystem-Verbesserung (Bereich 4), Ressourceneffizienz (Bereich 5) und Entwicklung ländlicher Räume (Bereich 6) multifunktional erfüllt. Die Förderung der gemeinschaftlichen Bewässerungsanlagen entspricht damit wie keine andere Maßnahme dem geforderten integrativen und nachhaltigen Ansatz. Die Maßnahme ist daher im Hinblick auf die Strategie 2020 der EU vorbildlich.

2. Die Folgen des Klimawandels sagen gerade für Deutschland eine Abnahme der Frühjahrs- und Sommerniederschläge und länger andauernde Trockenphasen im Frühjahr und Sommer voraus. Die Sicherstellung der Produktion hochwertiger, aber auch wassersensibler Nahrungsmittel macht es daher in Zukunft nötig, frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren. Dabei ist die Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungseinrichtungen mit einer zentralen Wasserversorgung besonders zielführend.

3. Der gezielte Einsatz von Wasser in einem Bewässerungsmanagement hat eine erhebliche Steigerung der Effizienz des Einsatzes von Düngemitteln zur Folge. Damit werden mögliche Nitratüberschüsse reduziert und der Belastung der Grundwasservorkommen vorgebeugt.

4. Die Wasserversorgung in der Pflanzenproduktion über gemeinschaftliche Wasser- und Bodenverbände stellt sicher, dass eine Wasserentnahme aus Grund- und Oberflächengewässern konsequent ressourcenschonend erfolgt. Damit werden wichtige Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt.

5. Besonders über die Förderung gemeinschaftlicher Einrichtungen kann für die Weiterentwicklung einer wasser- und energiesparenden Beregnungstechnik und damit für den Ressourcenschutz ein Innovationsschub ausgelöst werden.

6. Die zunehmende Nachfrage nach regionalen Frischprodukten, insbesondere von Obst und Gemüse, macht es in Zukunft verstärkt erforderlich, diese Produkte regional zu erzeugen und zu vermarkten. In vielen Regionen ist dies nur mit Bewässerung und Beregnung möglich.

7. Die Anforderungen des Marktes (auch bei regional erzeugten Produkten) sind ausgerichtet auf qualitativ hochwertige Ware. Diese Anforderungen sind durch eine gezielte Beregnung besser zu erfüllen. Dies gilt gleichermaßen für Produkte der integrierten Produktion als auch für Erzeugnisse nach den Bio-Richtlinien.

8. Frostschutzberegnung bei spätfrostsensiblen Kulturen kann künftig noch mehr als bisher nur über gemeinschaftliche Beregnungsanlagen sichergestellt werden.

9. Investitionen in die ressourcenschonende Bewässerung werden nach derzeitigem Diskussionsstand zwischen Rat, Parlament und Kommission auch in Zukunft von der EU gefördert. Zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und zur Sicherung von Marktanteilen, insbesondere bei Obst, Frischgemüse, Kartoffeln und anderen Kulturen, ist eine umfassende Beregnungsförderung auch in Deutschland weiterhin notwendig.

10. Der Anbau landwirtschaftlicher Kulturen auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Bewässerung und Beregnung hat einen enormen Einkommens- und Wertschöpfungsaspekt. Neben den Umsatzerlösen in den landwirtschaftlichen Unternehmen können im vor- und nachgelagerten Bereich (Beschaffung und Vermarktung) erhebliche Wertschöpfungspotentiale genutzt und damit die Wirtschaftkraft in ländlichen Räumen gestärkt werden. Die Tatsache, dass die Zahl der fördernden Länder bisher eher gering und der Mittelabfluss ebenfalls gering war, rechtfertigt also die Streichung nicht. Zudem ist der Verwaltungsaufwand einer gemeinschaftlichen Förderung gering, und könnte durch eine Bundesländer umfassende gemeinsame Herangehensweise noch weiter verringert werden.

Berlin und Hannover, den 31. August 2012

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2012