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RECHT/081: Erfolg vor Gericht - Behörde muss Auskunft zu Insektengiften erteilen (Umweltinstitut München)


Umweltinstitut München e. V. - 13. Aptil 2018

Erfolg vor Gericht: Behörde muss Auskunft zu Insektengiften erteilen


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss Informationen über Zulassungsanträge für die neuen Insektengifte Flupyradifuron und Cyantraniliprol offenlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am gestrigen Donnerstag und gab damit der Klage des Umweltinstituts statt.

Karl Bär, Referent für Agrarpolitik beim Umweltinstitut, zeigt sich erfreut: "Dieses Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg, weil es die Behörden zu mehr Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft zwingt. Die Zerstörung der Ökosysteme betrifft uns alle. Deshalb ist es wichtig, dass auch alle wissen dürfen, ob Behörden an der Zulassung neuer Pestizide arbeiten."

Cyantraniliprol und Flupyradifuron sind neue Insektizide, die schon in sehr geringen Mengen tödlich für Bienen und andere Insekten wirken. Zusammen mit dem Neonicotinoid Sulfoxaflor gelten sie als möglicher Ersatz für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Eine Abstimmung über ein Freiland-Verbot dieser besonders bienengefährlichen Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide auf EU-Ebene steht am 27. April in Brüssel an.

"Jetzt ist es wichtig, dass das BVL schnell offenlegt, für welche neuen Insektengifte Zulassungsanträge vorliegen und eine öffentliche Diskussion darüber stattfindet. Das Insektensterben ist dramatisch. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverantwortlich, neue für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge hochgefährliche Insektizide zu genehmigen, während andere Pestizide genau deshalb kurz vor einem Verbot stehen", so Bär weiter.

Der Klage vorausgegangen war eine Anfrage an das BVL auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes. Das Umweltinstitut wollte wissen, ob Zulassungsanträge für Mittel mit den neuen Wirkstoffen vorliegen. Das BVL verweigerte die Auskunft mit der Begründung, dass schon die Information, ob überhaupt Zulassungsanträge vorliegen, als Geschäftsgeheimnis der Herstellerfirmen anzusehen sei. Hätte sich die Behörde mit ihrer Rechtsauffassung durchgesetzt, könnten UmweltschützerInnen oder ImkerInnen erst von Zulassungsverfahren neuer Pestizide erfahren, wenn die Mittel bereits auf dem Markt sind.

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Quelle:
Pressemitteilung, 13.04.2018
Herausgeber:
Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstraße 64a, 80336 München
Tel.: 0 89 / 30 77 49 - 0
E-Mail: info@umweltinstitut.org
Internet: www.umweltinstitut.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2018

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