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SCHÄDLING/048: Maiswurzelbohrer - Fruchtfolge muss eingehalten werden (aid)


aid Presseinfo-Newsletter 14/12 vom 04.04.2012

Maiswurzelbohrer

Fruchtfolge muss eingehalten werden



(aid) - In den Gebieten Baden-Württembergs, in denen der Maiswurzelbohrer auftritt, müssen die Furchtfolgevorgaben der EU eingehalten werden. Das gilt auch auf den durch strengen Frost geschädigten Flächen, die neu bestellt werden müssen. Landwirte hatten beantragt, auf solchen Flächen zum dritten Mal hintereinander Mais anbauen zu dürfen. Landwirtschaftsminister Bonde lehnte das strikt ab. Es bestehe die Gefahr, dass sich in den Befallsgebieten der Maiswurzelbohrer weiter ausbreite und sich die Zahl der Schädlinge erhöhe. Die Bekämpfungsstrategie gegen den wichtigsten Schädling im Maisanbau beruhe auf der Einhaltung eines Fruchtwechsels. Die betroffenen Landwirte könnten auf Sommergetreide ausweichen. In Südbaden kämen auch Soja, Erbsen und Körnerhirse in Frage, so die Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums.

Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/pflanzenschutz_maiswurzelbohrer.php

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Quelle:
aid Presseinfo-Newsletter 14/12 vom 04.04.2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2012