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VERBAND/127: CCS-Gesetzentwurf weiterhin nicht akzeptabel (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 13. April 2011

CCS-Gesetzentwurf weiterhin nicht akzeptabel

DBV: Eigentumsrechte werden nicht ausreichend gewahrt


Anlässlich der heutigen (13.4.2011) Beschlussfassung des Bundeskabinetts zum überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut seine Auffassung, dass der Gesetzentwurf nicht akzeptabel ist. Mit dem Gesetzentwurf werden die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücknutzer nicht hinreichend gewahrt. Die Auswirkungen einer CO2-Speicherung auf die Landwirtschaft sind weiterhin nicht vollständig absehbar. Auch die Aufnahme einer an fachlichen Kriterien gebundenen Länderklausel zur Zulassung von Vorhaben zur CO2-Endlagerung ändert nichts an den Hauptkritikpunkten des Bauernverbandes, so der DBV.

Der DBV stellt zudem grundsätzlich das Verhältnis der Risiken und Unsicherheiten zum Nutzen der Technologie in Frage. Aus Sicht des DBV sind die Risiken der Lagerung von CO2 nicht hinreichend erforscht. Fraglich ist, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen tatsächlich um eine nachhaltige Technologie handelt.

Im Gegensatz zur Energieversorgung stellt die CO2-Endlagerung keine Daseinsvorsorge dar, sondern eine Form der Abfallentsorgung und dient überwiegend dem unternehmerischen Interesse, die CO2-Problematik kostengünstiger zu lösen als beispielsweise über den Emissionshandel, betonte der DBV. Mit dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses sei die Möglichkeit der Enteignung für CCS daher nicht zu rechtfertigen. Die Grundeigentümer und Landnutzer werden durch die Einführung der CCS-Technologie erheblich in Ihren Rechten eingeschränkt und zwar sowohl hinsichtlich der Speicherung des CO2 als auch insbesondere beim Bau der Transportleitungen. Nicht zuletzt können Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten nicht ausgeschlossen werden. Daher fordert der DBV eine Regelung, dass es für die CO2-Speicherung und den Transport der privatrechtlichen Einigung zwischen den Energieversorgern einerseits und den Grundeigentümern und Landwirten andererseits bedürfe. Alle anfallenden Kosten und Schäden müssten den Grundeigentümern und Landwirten entschädigt werden.

Sollte dennoch das Enteignungsrecht für CO2-Transportleitungen aufrechterhalten bleiben, stellen die bisherigen Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme von Grundstücken für Energieleitungstrassen keinen sachgerechten Ausgleich mehr dar. Der DBV fordert neue Entschädigungsansätze, die an den Wert der Dienstbarkeiten für die Energieunternehmen anknüpfen und zeitlich befristet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. April 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2011