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VERBAND/149: Einspruch des Bauernverbandes gegen Richtlinienentwurf für Bioaerosole (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. März 2012

Ohne Kenntnis von Risiken darf es kein Regelwerk zu Bioaerosolen geben

DBV legt Einspruch gegen VDI Richtlinie ein


Bis heute ist es weltweit nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen der Dosis und der Wirkung von gesundheitsrelevanten Bioaerosolen herzustellen oder allgemeingültige Schwellen- oder Grenzwerte zum Schutz von Menschen abzuleiten. Dies räumt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in seinem Entwurf für eine Richtlinie für Bioaerosole ausdrücklich ein. Angesichts dieses mangelhaften Kenntnisstandes über Wirkung, Ausbreitung und Risiken von Bioaerosolen verbiete sich die Schaffung eines Regelwerks für die Genehmigungspraxis unter anderem für Stallanlagen. Zu dieser Feststellung kommt der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Schreiben an den VDI und fordert den VDI dazu auf, den Richtlinien-Entwurf zurückzuziehen. Als Bioaerosole werden biologische Partikel in der Luft bezeichnet, die je nach Jahreszeit in erheblichem Umfang natürlicherweise gebildet werden, aber auch aus Abfallbehandlungsanlagen oder Ställen stammen können.

Der DBV weist in dem Schreiben an den VDI auf den noch vorhandenen erheblichen Forschungsbedarf hin. Zugleich betonte der Deutsche Bauernverband, dass die Landwirte in Deutschland bereits mit den geltenden Vorgaben des Bundesimmissionschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sehr strenge Vorgaben zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft sowie zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen einhalten. Darüber hinaus würden die Prüfungen des Immissionsschutzrechts sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland bereits bei kleineren Anlagen bzw. bei mehr Tierarten durchgeführt, als es das europäische Recht vorsieht.

Sofern aber fundierte wissenschaftliche Ergebnisse über die Bewertung der Risiken und den Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung den Schluss zulassen sollten, dass Bioaerosole im Genehmigungsverfahren von beispielsweise Stallanlagen herangezogen werden müssen, obliege es dem Gesetzgeber, dies beispielsweise im Rahmen der TA Luft als Bestandteil des Genehmigungsrechts vorzunehmen, betonte der DBV. Völlig inakzeptabel sei es aber, in Ermangelung einer Einschätzung der tatsächlichen Risiken, Bioaerosole oberhalb der natürlichen Konzentrationen als "unerwünscht" einzustufen und hiermit einen wissenschaftlich fragwürdigen Maßstab für die Genehmigungspraxis zu schaffen. Dies widerspreche der gängigen Praxis im Immissionsschutzrecht und werde strikt abgelehnt, erklärte der DBV.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. März 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012