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VERBAND/280: TA Luft darf Tierhaltung nicht lahmlegen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. September 2016

TA Luft darf Tierhaltung nicht lahmlegen

Deutscher Bauernverband fordert praxistaugliche Novelle der TA Luft


Die geplanten Vorgaben für die Novelle der TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - bei Stallbauten sind in weiten Teilen unverhältnismäßig und nicht praxistauglich. Sie werden Weiterentwicklungen in der Tierhaltung in Deutschland extrem behindern und verzögern.

Das betont der Deutsche Bauernverband (DBV) angesichts der Vorschläge des Bundesumweltministeriums (BMUB) zur Novelle der TA Luft. Nachdem die Vorschläge des BMUB in mehreren Fachgesprächen über ein Jahr intensiv diskutiert wurden, sollen sie nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Bislang sind nach Meinung des DBV jedoch keine deutlichen Verbesserungen im Sinne einer verhältnismäßigen und praxistauglichen Umsetzung zu erkennen. Völlig unverständlich ist, so der DBV, dass mit den BMUB-Vorschlägen sogar Verbesserungen von Stallanlagen für den Emissionsschutz und zur weiteren Verbesserung des Tierwohls ausgebremst werden. Es bestehe die Gefahr, dass für Höfe in der Nähe von Schutzgebieten oder zur Wohnbebauung selbst dann keine Änderungs- oder Modernisierungsgenehmigung im Sinne des Emissionsschutzes oder zur Steigerung des Tierwohls möglich ist, wenn eine nennenswerte Reduzierung der Emissionen erfolgt.

Der DBV vermisse generell eine stärkere Abwägung zwischen Belangen des Emissionsschutzes und des Tierwohls, die sich bei Stallbauten meist entgegenstünden. Die gesellschaftlich gewollte und von den Bauern unterstützte Weiterentwicklung des Tierwohls darf nach Ansicht des DBV nicht ausgehebelt werden. Auch die geplanten Vorschriften zur Fütterung stehen laut DBV nach Experteneinschätzung im deutlichen Widerspruch zur politischen Forderung, mehr selbst erzeugte Futtermittel insbesondere aus Eiweißpflanzen einzusetzen.

Mit Nachdruck kritisiert der DBV die Forderung des BMUB zur Nachrüstung von bestehenden Stallanlagen mit Abluftreinigungsanlagen und die Vorschrift, vorhandene Güllebehälter innerhalb von wenigen Jahren mit Betondeckeln abzudecken. Diese Vorgaben kommen einer staatlich verordneten Stilllegung von Stallanlagen oder Güllebehältern gleich, kritisierte der DBV. Zudem dürfen nach Ansicht des DBV derart weitreichende Änderungen nicht im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift ohne parlamentarische Beteiligung erfolgen. Es sollte ferner nichts vorgeschrieben werden, was technisch in Altgebäuden nicht umsetzbar oder selbst für Neubauten wirtschaftlich unverhältnismäßig ist und die Tierhalter in unlösbare Beweisnot bringe, mahnte der DBV.

Nach Auffassung des DBV ist es auch nicht akzeptabel, europäische Vorgaben für die Tierhaltung national drastisch zu verschärfen. Über mehrere Jahre sei auf europäischer Ebene der Stand der Technik erfasst und Emissionsschutzvorgaben harmonisiert worden. Diese Harmonisierung kündige das BMUB nun auf, indem selektiv nicht praxisgerechte und unverhältnismäßig teure Techniken zur Emissionsminderung, wie der Einbau von Abluftreinigungsanlagen oder die Güllekühlung in Deutschland als Stand der Technik vorgegeben werden. Außerdem will das BMUB nach Aussage des DBV auch über die europäischen Vorgaben hinausgehen und kleinere Tierbestände ebenfalls zur Umsetzung verpflichten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. September 2016
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2016

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