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VERBAND/293: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 24. November 2016

DBV: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung

Umsetzung der NERC-Richtlinie muss negative Folgen für die Tierhaltung abmildern


"Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland riesige Herausforderungen zu. Die Regelungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen", erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NERC-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, sieht der DBV eine massive und nicht akzeptable Ungleichbehandlung in den europaweit sehr unterschiedlichen Vorgaben zur Minderung der Ammoniakemissionen. "Dem Landwirt ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland im Vergleich mit manchem Nachbarstaat mehr als doppelt so viel an Ammoniakemissionen einsparen soll", beklagte Krüsken. Während Deutschland seine Ammoniakemissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29% reduzieren muss, liegt die Vorgabe im EU-Durchschnitt bei 19%.

Zwar konnte im Rahmen der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission die vollkommen überzogene ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46% verhindert werden, so Krüsken. Außerdem sei die Streichung von Methan aus der NERC-Richtlinie richtig, denn als Klimagas im Rahmen der Klimapolitik sei Methan in der NERC-Richtlinie ohnehin fehl am Platz gewesen. Hiermit würden Doppelregelungen vermieden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak zu ambitioniert und berge das Risiko von Strukturbrüchen und einem Verlust an Marktanteilen.

"Kontraproduktiv ist, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen in der NERC-Richtlinie die Weiterentwicklung tiergerechter Haltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl darf aber keinesfalls zu Lasten der Betriebe gehen", betonte Krüsken. "Die Umsetzung der Vorgaben muss zwingend mit einer Förderung für emissionsmindernde Technologien einhergehen, um die Folgen für die Tierhaltung zumindest abzumildern." Die Richtlinie schaffe ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Emissionsminderungsmaßnahmen mit Fördermitteln zu unterlegen. Dies betreffe etwa die Bereiche des Stallbaus, der Tierfütterung sowie der Lagerung und Ausbringung von Gülle. "Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind hier allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts. Die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer Betriebe ist dringend erforderlich, damit die deutsche Landwirtschaft und Tierhaltung gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen gerät", so Krüsken abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. November 2016
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2016

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