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VERBAND/299: Luftreinhaltung darf Tierwohl nicht ausbremsen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 30. Dezember 2016

Luftreinhaltung darf Tierwohl nicht ausbremsen

DBV fordert Überarbeitung und Folgenabschätzung der neuen TA Luft


Mit sogenannten Außenklimaställen oder mehr Platzangebot wollen Landwirte die Haltungsbedingungen für Kühe und Schweine verbessern. Licht und Luft zeichnen die neuen Stallbauten aus. Doch kann die Entwicklung zu mehr Tierwohl durch eine zu stringente Gesetzgebung blockiert werden. Mit der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beabsichtigt das Bundesumweltministerium (BMUB) jetzt schärfere Anforderungen unter anderem für neu zu bauende Ställe, aber auch für Altbauten. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat das Umweltministerium das Ziel einer Senkung der Emissionen durch die TA Luft nicht ausreichend mit den Zielen des Tierschutzes und des Erhalts einer durch bäuerliche Familienbetriebe geprägten Nutztierhaltung abgewogen. Das Ziel der Luftreinhaltung sei nachvollziehbar, dürfe aber nicht zum Treiber des Strukturwandels und zum Bremsklotz für die Bemühungen für mehr Tierwohl werden, betonte der DBV. Der DBV fordert eine umfassende Folgenabschätzung und grundlegende Überarbeitung der TA Luft.

Der Bauernverband hat der Bundesregierung in einer detaillierten Stellungnahme die Kritik am Entwurf der TA Luft dargestellt. Der DBV unterstützt darin das Ziel, wonach die Emissionen aus der Landwirtschaft im Sinne der Luftreinhaltung weiter vermindert werden. Die neuen Vorschriften der TA Luft sind nach Ansicht des Bauernverbandes aber so auszurichten, dass sie die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell nicht überfordern und den Strukturwandel nicht zusätzlich anheizen. Gerade im Hinblick auf den Erhalt der kleinen und mittleren Tierhaltungsbetriebe kommt der Politik eine große Verantwortung zu, erklärte der DBV. Aufgrund umfangreicherer Genehmigungsverfahren und zusätzlichen Investitionsbedarfs für die Betriebe würde die TA Luft zu einem beschleunigten Größenwachstum der Tierhaltungsbetriebe in Deutschland führen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Pflicht zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen für neue und - nach Übergangsfrist - auch für alte Stallanlagen sei nur mit geschlossenen Ställen zu realisieren, nicht aber mit Außenklimaställen. Das BMUB unterlaufe den europäischen Gedanken der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und Umweltstandards, indem das BMUB immer nur die höchsten Standards und die schärfsten Emissionsminderungsverpflichtungen aus dem europaweit abgestimmten Katalog der besten verfügbaren Techniken verpflichtend vorsehe. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die TA Luft bei vorhandenen Ställen eher das Gegenteil der angestrebten Emissionsminderung erreichen werde. Modernisierungs- oder Verbesserungsgenehmigungen könnten nicht realisiert werden, selbst wenn sie nicht nur zu mehr Tierwohl, sondern auch zu einer Verminderung der Emissionen führen würden. Denn bei Umbauten sollten die Betriebe weit höhere Anforderungen als den Stand der Technik umsetzen müssen. Das ist realitätsfern und kontraproduktiv im Sinne des Emissionsschutzes, betonte der DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung, 30.12.2016
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2017

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